Im September meldete die in Leipzig ansässige VNG einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) an. Denn wie so viele andere deutsche Energieunternehmen war die VNG in schweres Fahrwasser geraten, nachdem die Gaspreise heftig angezogen waren und ausgerechnet Gazprom hatte ja seine Gaslieferungen nach Deutschland komplett eingestellt. Das traf auch die VNG.

Das VNG-Tochterunternehmen VNG Handel & Vertrieb GmbH (VNG H&V) und die SEFE Securing Energy for Europe GmbH (ehemals GAZPROM Germania GmbH) – über ihre Tochtergesellschaft WIEH GmbH (WIEH) – haben sich nun am Dienstag, dem 11. Oktober, außergerichtlich über die Aufteilung der infolge der Einstellung der Belieferung der WIEH vonseiten der russischen GAZPROM Export LLC entstandenen Ersatzbeschaffungskosten geeinigt, teilt die VNG mit. 

Das heißt: Die VNG bleiben nicht allein auf den deutlich höheren Beschaffungskosten sitzen, nachdem Gazprom die vertraglich vereinbarten Lieferungen eingestellt hat.

Ab 2023 kein Gas mehr aus Russland

Mit dem erzielten Vergleich legen die Unternehmen die Auseinandersetzung um die zwischen ihnen bestehenden unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu Lieferverpflichtungen bei, betont die VNG. Mit der Vereinbarung wurde geregelt, dass Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung im Geschäftsjahr 2022 von WIEH getragen und bisher von VNG getragene Belastungen aus der Ersatzbeschaffung erstattet werden. Zudem beenden die Parteien die Lieferbeziehung ab 2023. Was dann eben auch bedeutet, dass die bisherigen russischen Gaslieferungen aus dem Portfolio der VNG verschwinden.

Zu den weiteren Details der heute unterzeichneten Vereinbarung wurde zwischen WIEH und VNG H&V Stillschweigen vereinbart.

Worum ging es bei dem Streit?

VNG H&V hat mit WIEH einen Erdgasliefervertrag über ca. 65 TWh im Jahr, der seit Mitte Mai 2022 seitens WIEH aufgrund der von russischer Seite verhängten Sanktionen nicht durchgängig bedient wurde. Deswegen war die VNG H&V gezwungen, zu erheblich höheren Preisen an den Energiemärkten Ersatz zu beschaffen, um ihre Kunden weiter zu den vertraglich vereinbarten, deutlich niedrigeren Preisen verlässlich beliefern zu können.

Aber die aufklaffende Lücke zwischen teureren Beschaffungskosten und vertraglich festgelegten Abnehmerpreisen – unter anderen auch an die Stadtwerke Leipzig – schuf für die VNG massive Probleme.

VNG hat deshalb Anfang September einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen nach § 29 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) gestellt sowie bereits zuvor fristgemäß einen Antrag zur sogenannten Gasumlage (§ 26 EnSiG).

„Mit der heute erzielten Vergleichslösung zwischen VNG H&V und WIEH ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des deutschen Gasmarktes und des VNG-Konzerns gelungen. Im Dialog mit allen Beteiligten, vor allem mit der SEFE-Gruppe, konnte ein konstruktiver Abschluss für eine langjährige Geschäftsbeziehung gefunden werden. Damit konnten wir zugleich einen wesentlichen Teil unseres wirtschaftlichen Risikos beseitigen, benötigen aber dennoch eine nachhaltige Lösung für die noch offenen wirtschaftlichen Belastungen, um weiterhin unserem Auftrag der Versorgungssicherheit in Deutschland vollumfänglich gerecht zu werden. Dazu sind wir nach wie vor in Gesprächen mit der Bundesregierung und unseren Anteilseignern“, sagt Ulf Heitmüller, Vorstandsvorsitzender der VNG AG.

Nun geht es darum, wie die Gasversorgung in den nächsten Monaten gesichert werden kann.
„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung mit dem wirtschaftlichen Abwehrschirm einen alternativen Lösungsvorschlag für Gasimporteure als Ersatz für die Gasumlage angekündigt hat“, sagt Heitmüller.

„Wie genau die Lösung für die Kompensation der Kosten aus der Ersatzbeschaffung für VNG aussehen wird, gilt es jetzt schnellstmöglich in Gesprächen mit der Bundesregierung zu klären. Wir brauchen eine schnelle, wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung, um wieder in ruhigere Gewässer einsteuern zu können.“

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