Da werden die Grünen staunen: Die Leipziger Verwaltung lehnt ihren Antrag, die Stadt- und Kreissparkasse aufzuspalten, nicht ab. Aber sie schlägt mit ihrem Verwaltungstandpunkt geradezu das Gegenteil dessen vor, was die Grünen beantragt hatten: Statt einer Aufspaltung der Sparkasse und der Gründung einer reinen Leipziger Stadtsparkasse schlägt OBM Burkhard Jung vor, die Sparkasse sogar noch zu vergrößern.
Drei Punkte aus dem Grünen-Antrag lehnt die Verwaltung trotzdem ab – vor allem aus rechtlichen Gründen.
Übrig bleibt eigentlich nur Punkt 2, der bei den Grünen lautete: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Sparkasse mit ihren Filialen im Stadtgebiet Leipzig zum frühestmöglichen Termin, möglichst in diesem Zusammenhang aus der Verbindung mit dem Landkreis Nordsachsen und dem Landkreis Leipzig herauszulösen und als eigenes 100%iges kommunales Leipziger Institut (wieder neu) zu etablieren.“
Der Alternativvorschlag des OBM lautet hingegen: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich für eine Stärkung und Vergrößerung der Sparkasse einzusetzen.“
In der Vorlage wird recht ausführlich erläutert, warum das Anliegen der Grünen nicht umzusetzen sei. Was teilweise am geltenden Recht für öffentlich-rechtliche Geldinstitute liegt – und die Sparkasse ist eins.
Die Begründung dazu lautet: „Sparkassen sind selbständige Wirtschaftsunternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen unter Wahrung ihres öffentlichen Auftrags geführt werden. Dabei obliegt die Leitung der Sparkasse dem Vorstand (§§ 2 Abs. 3, 18 Abs. 1 Satz 1 Görk). Nach § 94a Abs. 5 Satz 3 SächsGemO finden die Regelungen des Gemeindewirtschaftsrechts auf Sparkassen und die sie tragenden Zweckverbände keine Anwendung.“
Heißt: Das Unternehmen wird nur von der Geschäftsführung gemanagt, die nur dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig ist. Darin sitzen Vertreter der Kommunen, die ihre Anteile an der Sparkasse halten, und einige Vertreter aus den Kreistagen und dem Leipziger Stadtrat. Für Leipzig: genau zwei Stadträte plus ein Stellvertreter.
Die Verwaltung hat in diesem Gremium die Mehrheit. Öffentliche Berichte aus dem Gremium gibt es nicht. Was im Rahmen der Sparkasse entschieden wird, darüber informiert die Geschäftsführung.
Dass so wenige Informationen vorlagen zu den im Januar beschlossenen Schließungen einiger Filialen auch in Leipzig, das ärgerte vor allem die Stadträte, die in die Trägerversammlung der Sparkasse entsandt wurden. Doch die hat sichtlich weder Entscheidungs- noch Kontrollkompetenzen. Was dann der Ansatzpunkt der Grünen war, die Eigenständigkeit der Sparkasse Leipzig zu beantragen und dem gewählten Stadtrat mehr Einfluss zu verschaffen.
Aber genau das würde auch bei einer Eigenständigkeit der Sparkasse nicht anders sein, betont der OBM: Nach geltendem Recht ist es nur der Vorstand der Sparkasse, der die Geschäftspolitik des Kreditinstituts betreibt. Auch der Verwaltungsrat wache nur darüber, dass der gesetzliche Rahmen eingehalten wird. In Entscheidungen der Geschäftsführung greife er nicht ein, betont die Vorlage: „Er wacht über die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages, welcher wiederum nur auf Basis einer dafür erforderlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sparkasse auch erfüllt werden kann.“
Eine Aufspaltung der Sparkasse würde – so der Verwaltungsstandpunkt – sogar recht teuer: „Die Erteilung einer Genehmigung wäre nur denkbar, wenn sichergestellt ist, dass der Betrieb der neuen Sparkassen den Regelungen des Sparkassenrechts und des allgemeinen Bankaufsichtsrechts entspricht. Diese regulatorischen Anforderungen an Kreditinstitute werden sich in den kommenden Jahren weiter erhöhen und zusätzliche personelle Kapazitäten sowie entsprechende fachliche Expertise binden. Kleinere Institute – ob in Leipzig oder auch in den Landkreisen – wären sehr viel weniger in der Lage, die in den vergangenen Jahren deutlich erweiterten gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen und im Wettbewerb zu bestehen. Insbesondere wird es ihnen in der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend schwerfallen, diese Anforderungen unter wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu erbringen. Unabhängig von der Größe einer Sparkasse müssen zentrale Funktionen wie Personal, Recht, Marktfolge, Rechnungswesen etc. vorgehalten werden. Auch in einer deutlich kleineren Stadtsparkasse Leipzig müsste sich der Anteil der zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben zwingend benötigter Stabskapazitäten am Gesamtpersonalbestand deutlich zulasten der Marktbereiche verschieben. Im Ergebnis würde dies nicht zu mehr, sondern zu weniger Filialen führen. Hinzu kommt, dass im Falle einer Aufspaltung der Sparkasse hohe Umstellungskosten (Wertgutachten, Umstellung Kontenkreise, mögliche Ausgleichszahlungen an Landkreise) entstünden.“
Wobei die Vorlage auch deutlich macht, wo Burkhard Jung eigentlich die wichtigste Rolle für die Sparkasse sieht: als Kreditinstitut für einen ganzen Wirtschaftsraum.
„Ein gemeinsamer Wirtschaftsraum in der Großregion, zunehmender Wettbewerb und regulatorische Eingriffe in das Banken-, aber vor allem auch in das Sparkassenwesen erfordern eine starke Sparkasse. Die Abspaltung einer Stadtsparkasse Leipzig widerspräche allen regionalpolitischen Überlegungen zu einer Stärkung der Metropolregion (z. B. Gemeinsame Wirtschafts- und Tourismusförderung, Zweckverbände) und würde im Ergebnis die Entwicklungschancen der Stadt Leipzig und der Landkreise schwächen. Kleinere Institute wären deutlich weniger in der Lage, mittels Kreditvergaben den regionalen Mittelstand in seiner Entwicklung zu stärken.“
Klingt gut, lässt aber gewaltig ins Grübeln kommen. Denn gerade der Verweis auf Wirtschaftsregion, Wirtschaftsförderung und Tourismus rührt an ein Politikfeld, in dem es schon jetzt heftige Verwerfungen gibt. Auch über die erwähnten Zweckverbände haben sich politische Entscheidungsebenen von den kommunalen Vertretungen weg verschoben hin in Gremien, in denen fast ausschließlich Verwaltungen miteinander planen, verhandeln und beschließen. Die Zweckverbände sind dafür ein typisches Beispiel, auch wenn sie alle auch Delegationen der beteiligten Kommunalparlamente haben.
Die Vision eines starken und vor allem gemeinsam agierenden Mitteldeutschland ist groß. Aber bis auf eine Vielzahl teilweise miteinander konkurrierender Gremien im zwischenbehördlichen Raum gibt es keine politische Instanz, die tatsächlich all das bündelt, was der OBM in seiner Vorlage auflistet.
Aber gerade das Unbehagen der Grünen über diesen Zwischenzustand hatte sie ja bewogen, den Antrag zu schreiben.
Vielleicht sollten die diversen Verantwortlichen tatsächlich einmal darüber nachdenken, wie die Entscheidungsinstanzen in einem „gemeinsamen Wirtschaftsraum“ organisiert sein müssten, damit sie tatsächlich funktionieren und auch die nötige Transparenz bekommen, dass die eigentlich gewählten kommunalen Parlamente nicht immer öfter das Gefühl haben, bei Entscheidungen, die sie eigentlich betreffen, außen vor gelassen zu werden.
Stellungnahme des OBM zum Grünen-Antrag.
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