Mehr Sicherheit beim Onlinekauf: Button-Lösung soll Vertragsabschluss mit Kunden transparenter machen
Mit dem 1. August 2012 haben sich die gesetzlichen Vorgaben für einen wirksamen Kaufvertragsabschluss im Onlinehandel geändert. Darauf weist die IHK zu Leipzig hin. Für Händler, die Waren und Dienstleistungen im Internet anbieten, bedeutet dies neue Anforderungen an den Webshop. Ein neues Gesetz - unter dem Stichwort "Button-Lösung" bekannt - gibt nun Shopbetreibern die Beschriftung des Bestell-Buttons vor und erlegt ihnen neue Informationspflichten auf.
Aktuelle Kommentare