Das Programm kam spät, wurde sogar vom Förderprogramm des Freistaats Sachsen für Balkonsolaranlagen überholt, obwohl es schon 2021/2022 in der Haushaltsdiskussion des Leipziger Stadtrates auftauchte. Erst im Dezember 2023 wurde das Leipziger Förderprogramm dann tatsächlich beschlossen. Und nun stellt sich heraus, dass alle, die befürchteten, dass der Empfängerkreis zu eng gedacht wurde, am Ende recht behalten.

Denn um nicht in Konkurrenz zum Landesförderprogramm zu kommen, bei dem 300 Euro an die Antragsteller ausgereicht werden, wollte der Leipziger Stadtrat den Empfängerkreis auf Haushalte mit geringem Einkommen beschränken. Dafür aber gibt es nur ein einziges amtlich nachvollziehbares Kriterium: den LeipzigPass. Also waren allein LeipzigPass-Inhaber/-innen die Zielgruppe, die auf Antrag 500 Euro für eine Balkonsolaranlage bekommen konnten. Dafür stellte der Stadtrat insgesamt 500.000 Euro bereit.

Zumindest in der Grünen-Fraktion gab es darauf eine Flut von Anfragen. Es sah so aus, als ob das Programm tatsächlich die richtige Zielgruppe hatte.

Aber eine trockene Antwort aus dem Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz macht jetzt deutlich, dass dieses Leipziger Förderprogramm für Balkonsolaranlagen so nicht funktioniert.

„Mit Stand zum 11.09.2024 wurden insgesamt 30 Anträge eingereicht, davon sind 24 Anträge abschließend bearbeitet (1 Woche) und ausgezahlt (nach Rechtsbehelfseingang bis 2 Wochen)“ und „3 Anträge abgelehnt/kein Leipzig-Pass vorhanden“.

Bei zweien fehlt die Eigentümerzustimmung, einer wurde zurückgezogen. „Für 11 Anträge liegt bereits ein geprüfter Verwendungsnachweis vor. Insgesamt wurden 11.282,43 Euro bewilligt“, so die Stadt.

Doch der falsche Empfängerkreis?

Das darf man wohl als ein Programm bezeichnen, das deutlich seine Ziele verfehlt hat. Und die Zielgruppe wohl auch. Denn ganz offensichtlich sind LeipzigPass-Inhaber nicht die Gruppe, die sich tatsächlich Gedanken darüber macht, wie man mit eigenem Strom vom Balkon die Stromkosten senkt.

Was in der Stadtratsdebatte im Dezember 2023 eigentlich schon greifbar wurde. Weshalb der Stadtrat die Verwaltung aufforderte, dass alle Gelder, die bis zu August nicht bewilligt wurden, dann an die Leipziger Elektrizitätsgesellschaft LKE und/oder die Wohnungsbaugesellschaft LWB ausgereicht würden. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Empfängerkreis nicht erweitert werden könnte.

Ist das eigentlich passiert, wollte die Grünen-Stadträtin Nicole Schreyer in der Ratsversammlung am 19. September wissen. Und Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal antwortete in beide Fällen mit „Ja“. Doch was den erweiterten Empfängerkreis beträfe, habe das Sozialamt wohl erklärt, dass man in der Erweiterung des Empfängerkreises – zum Beispiel auf alle Wohngeldempfänger – keinen Sinn sähe. Das Problem, so Rosenthal: Man hätte dabei keine rechtssichere Empfängergruppe definieren können.

Ämter haben es schon schwer. Und bei Kontakt mit städtischen Unternehmen wird es nicht leichter. Insbesondere die LKE habe man angefragt, ob sie die übrig gebliebenen fast 490.000 Euro zu Bau städtischer Solaranlagen einsetzen könnte. Aber die nun wieder, so Rosenthal, hätte ein Umsetzungsproblem. Oder übersetzt: Sie hat gar keine aktuellen Solarprojekte, für die 2024 noch die Finanzierung fehlt.

Neuer Anlauf 2025?

Das Ergebnis: Die ganzen, nicht verausgabten Gelder für die Förderung von Balkonsolaranlagen verfallen mit dem Haushalt 2024. Und die Frage steht natürlich, wie Nicole Schreyer sie gestellt hat: Hat die Stadt tatsächlich genug und an der richtigen Stelle für das Förderprogramm geworben? Heiko Rosenthal fand, dass dem so war, man habe die LWB genauso wie die Wohnungsgenossenschaften angesprochen, wo ja ein Großteil der möglichen Empfänger zur Miete wohnt.

2025 und 2026 müsste der Stadtrat jetzt neue Gelder für das Förderprogramm bewilligen, wenn es fortgeführt werden soll. In der Antwort der Stadt heißt es dazu: „Mit der Einbringung des Doppelhaushaltes 2025/2026 wird ein Vorschlag zur Fortsetzung des Förderprogramms in den folgenden beiden Jahren vorgelegt.“

Aber das dürftige Ergebnis dürfte auch dazu anregen, über die Modalitäten der Förderung wirklich nachzudenken. Vielleicht sind gerade die „bedürftigen Haushalte“ gar nicht diejenigen, die wirklich auf so eine Förderung anspringen – gerade, weil sie meist völlig andere Alltags- und Finanzprobleme haben.

Eine Frage, die wohl am besten geklärt werden sollte, bevor man wieder 500.000 Euro bereitstellt, die dann nicht abgerufen werden.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 4 Kommentare

Bei der Verbindung “Teutonia” von Herrn Malok wurde gestern anscheinend nicht wenig getrunken, wenn mensch sich so den Satzbau betrachtet.
Auch wird bei solchen Schlag- und Saufgelagen anscheinend das Leseverständnis nachhaltig beeinträchtigt, denn sonst würde der Herr Malok auch auf den Inhalt eingehen, anstatt sich in typisch rechtspopulistischer Manier über das selbst konstruierte Haßobjekt namens “Grüne” herzuziehen, ohne jeglichen Sach- und Artikelbezug.
Die schmierige Anbiederung mit dem “Angebot” zu *gemeinwohlorientierten […] Varianten ist dann noch die faulige Kirsche auf der braun-stinkenden Populistentorte, denn praktikable Lösungsvarianten wird ein rechter und regressiver Jammerwicht mit Grünenfetisch, wie der Herr Malok, auch nicht anzubieten vermögen. Könnte er es, würde er Sachbezug herstellen und die Varianten auch benennen.
So bleibt es was es ist, klassische rechte Lügen und Taschenspielertricks, die nur so zum Glück bei informierten Menschen nicht funktioniert, aber leider bei zu vielen rechten Ignoranten und Jammerbürgern.

Sebastian Thurm

Wenn B’90/Grüne nun versucht den fehlende Willen zu Balkonsolaranlagen auf die Verwaltung abzuwälzen, zeigt dies wieder ihre Holzhammerpolitik.
Betrachtungen zu Gemeinwohl Lösungsvarianten sind bisher mir nicht bekannt. Sollte dazu ernsthaftes Interesse bestehen, sprecht mich an.

Schreiben Sie einen Kommentar