Bundesgerichtshof: Übertragung von Schönheitsreparaturen kann trotz „Renovierungsvereinbarung“ unwirksam sein
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern weiter gestärkt. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden die Karlsruher Richter, dass eine Klausel in einem vorgefertigten Mietvertrag, die dem Mieter einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich auferlegt, auch dann unwirksam ist, wenn der Mieter sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Renovierungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen.
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