In der Auseinandersetzung zwischen der Netz Leipzig und dem Unternehmen mk-Energy/UPG hat der Leipziger Netzbetreiber am Freitag gemäß seiner Ankündigung die Kunden der mk-Energy zunächst an die Grundversorger übertragen. Das sind die Stadtwerke Leipzig und enviaM. Die Netz Leipzig folgte damit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Weiterversorgung aller Kunden.

Einen Lieferantenrahmenvertrag zur Durchleitung von Strom an die mk-Energy-Kunden hatte die Netz Leipzig aufgrund von wiederholten Überschreitungen der vereinbarten Zahlungsziele gekündigt. Diese Kündigung wurde vom Landgericht Leipzig mit Wirkung zum 31. Oktober für rechtens erklärt.

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Ein Antrag von mk-Energy/UPG auf Abschluss eines neuen Lieferantenrahmenvertrages ab dem 1. November wurde von dem Unternehmen am Mittwoch gestellt. Die Netz Leipzig prüft derzeit, ob im Lichte der bisher gemachten Erfahrungen mit mk-Energy/UPG und der Entscheidung des Landgerichts Leipzig die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit eines neuen Vertrages vorliegen. Dazu hat sie vom Antragsteller weitere Erklärungen angefordert.

Die Netz Leipzig hatte vor Gericht und gegenüber der Öffentlichkeit darauf hingewiesen, dass mk-Energy ihren vertraglichen Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen trotz mehrfacher Abmahnungen und Kündigungsdrohungen in vier aufeinander folgenden Monate nicht fristgerecht nachgekommen ist. In der Berichterstattung wurde die entsprechende korrekte Aussage des Pressesprechers der Netz Leipzig, Thomas Stein, unzutreffend wiedergegeben. Von vier Monaten rückständiger Zahlungen war zu keinem Zeitpunkt die Rede.

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