Die Diskussionen um die Finanzierung des Deutschlandtickets gehen weiter. Obwohl auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) weiß, dass ein solches Ticket für ganz Deutschland ohne eine verlässliche Bundesförderung nicht funktioniert. Am Dienstag, dem 11. Juni, versicherte nun Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD), dass die Nahverkehrsbetriebe im Freistaat zumindest auf die Unterstützung des Landes rechnen können.

Im Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt. Das Deutschlandticket revolutioniert den öffentlichen Personennahverkehr und erleichtert vielen Menschen die Entscheidung, auf Bus und Bahn umzusteigen. Besonders Pendlerinnen und Pendler profitieren von diesem Angebot. Zum Ausgleich der Mindereinnahmen im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets erhalten die Verkehrsunternehmen entsprechende finanzielle Ausgleichsleistungen.

Dies erfolgt in Sachsen auf der Grundlage der Deutschlandticket-Finanzierungsverordnung 2024 (DTFinVO2024), die das Kabinett am Dienstag, dem 11. Juni, beschlossen hat. In der Verordnung sind die Beantragung und Auszahlung von Mitteln für das Jahr 2024 sowie Abschlagszahlungen für 2025 geregelt.

„Selbstverständlich werden auch in diesem Jahr die Mindereinnahmen, die den sächsischen Verkehrsunternehmen durch das Deutschlandticket entstehen, durch den Bund und den Freistaat Sachsen ausgeglichen. Der Freistaat Sachsen steht zur finanziellen Unterstützung des Deutschlandtickets. Maßgeblich ist für mich, dass der Preis des Deutschlandtickets attraktiv und damit eine vorteilhafte Alternative bleibt. Denn das Ticket ist ein wichtiger Teil der Verkehrswende und hilft durch seine Einfachheit und seinen Preis beim Umstieg vom Auto hin zu Bus und Bahn“, erklärte Verkehrsminister Martin Dulig.

Die DTFinVO2024 soll noch im Juni 2024 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Unmittelbar danach erfolgen Vorauszahlungen in Höhe von 86 Millionen Euro. Genauere Anträge und Bescheide für 2024 sollen im Herbst folgen.

Für das Jahr 2025 wird das SMWA nach Maßgabe der zwischen Bund und Ländern abgestimmten Musterrichtlinien eine neue Verordnung zur Finanzierung des Deutschlandticket-Ausgleichs 2025 (DTFinVO2025) erarbeiten.

Die Finanzierung reicht noch nicht

„Es ist unabdingbar, dass wir die finanzielle Ausstattung der Verkehrsunternehmen stärken. Der Freistaat hat die Landesmittel für den ÖPNV in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert. Auch die Bundesmittel für das Deutschlandticket und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel sind ein wichtiger Schritt. Doch dies ist auf dem aktuellen Stand noch nicht ausreichend“, stellte Dulig dann einschränkend fest. „Es bleibt eine kontinuierliche Aufgabe, um ein qualitativ hochwertiges Angebot zu gewährleisten und auszubauen.“

Laut dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) besitzen aktuell 11,2 Millionen Menschen ein Deutschlandticket. In Sachsen wurden zwischen Mai 2023 und April 2024 insgesamt 4,67 Millionen Deutschlandtickets verkauft. Im April wurden in Sachsen 496.633 Deutschlandtickets verkauft, davon 58.987 Deutschlandjobtickets und 71.496 Deutschlandsemestertickets. Was bedeutet: Mehr als jeder zehnte Sachse nutzt das D-Ticket.

Der Rabatt beim Deutschlandjobticket, welches Unternehmen die Möglichkeit bietet, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen einfachen und günstigen Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen, wurde bis Ende 2025 verlängert und bietet den Kunden damit Planungssicherheit, so das Verkehrsministerium.

Beim Deutschlandjobticket führt ein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent gleichzeitig zu einem weiteren Rabatt von 5 Prozent auf den Ausgabepreis für Kunden, sodass dieser schlussendlich nur noch maximal 70 Prozent für das Deutschlandticket zahlt. Der Freistaat Sachsen wirkt beim Bund darauf hin, dass dieser Rabatt auf Dauer gewährt wird.

Ende November 2023 hatten sich Bund und Länder auf die Einführung eines bundesweit einheitlichen Deutschlandsemestertickets im Vollsolidarmodell verständigt. Dafür gibt es eine besondere Ermäßigung von 40 Prozent auf den Preis des Deutschlandtickets, weil alle Studierenden an einer beteiligten Hochschule verpflichtet sind, ein Deutschlandsemesterticket zu beziehen.

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