Der Stadtverkehr der Zukunft wird anders aussehen. Das machen mittlerweile nicht nur Städte wie Kopenhagen oder Amsterdam vor, wo Radfahrer/-innen seit Jahren bessere Bedingungen vorfinden. In der Coronakrise haben auch Städte wie Madrid, Paris und Brüssel den Schalter umgelegt. Gerade im Herzen der Stadt haben sie dem umweltfreundlichen Radverkehr endlich mehr Platz eingeräumt. Eine Entwicklung, an der auch Leipzig nicht vorbeikommen wird. Die Frage ist nur: Wie schnell geht's?

Am 21. Mai berichtete zum Beispiel die „Zeit“ über das Brüsseler Experiment, Radfahrern und Fußgängern mit einer deutlichen Geschwindigkeitsbegrenzung den Vorrang in der City einzuräumen: „Bislang hatten die Brüsselerinnen und Brüsseler dafür erst wenig Zeit. Seit dem 11. Mai ist das Zentrum der belgischen Hauptstadt verkehrsberuhigte Zone. Busse und Autos dürfen maximal 20 Stundenkilometer fahren, Fußgänger und Radfahrer haben Vorrang und können die komplette Fahrbahn nutzen. So soll es ihnen leichterfallen, in den teils sehr engen Straßen die Corona-Abstandsvorgaben einzuhalten.“

Eine Idee, die jetzt der Stadtrat Marcus Weiss (Die PARTEI) aufgreift, nachdem die SPD-Fraktion schon eine Anfrage zur Einrichtung von Fahrradzonen in Leipzig gestartet hatte. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau kann sich sehr wohl die Einrichtung von Fahrradzonen vorstellen: „Grundsätzlich steht die Verwaltung der Einrichtung von Fahrradzonen offen gegenüber. Für eine abschließende Meinungsbildung bedarf es jedoch zunächst der Kenntnis der Bestimmungen aus der angepassten Verwaltungsvorschrift zur StVO, wobei der Zeitpunkt, wann diese vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen wird, bisher nicht bekannt ist. Im Zuge der Fortschreibung des Leipziger Radverkehrsentwicklungsplans ist vorgesehen, auch die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und die daraus resultierenden Möglichkeiten zu betrachten.“

Nur hat man derzeit noch nicht mehr als die Ankündigung des Verkehrsministers. „Da die Verwaltungsvorschrift zur StVO noch aussteht und wir uns von der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans wertvolle Hinweise erwarten, können noch keine konkreten Einsatzgebiete genannt werden“, informierte das Baudezernat die SPD-Fraktion.

Aber inzwischen hat Marcus Weiss seinerseits einen Antrag geschrieben. Es ist wieder einer von denen, die für Die PARTEI typisch sind: Sind sie zu verrückt, um überhaupt diskussionswürdig zu sein oder stimmt die Stadtratsmehrheit einfach zu, weil wir längst in einer Zeit leben, in der kleine Schritte nicht mehr genügen?

„Radverkehr aufwerten und sicherer gestalten“, hat Weiss seinen Antrag betitelt. Und darin formuliert: „Der Stadtrat beschließt, dass alle Leipziger Straßen in seiner Zuständigkeit, welche derzeit ohne baulich getrennten oder mindestens zwei Meter breiten Fahrradschutzstreifen sind, zumindest aber jene in Wohnquartieren, ab spätestens Anfang 2021 als Tempo 30-Zonen eingestuft werden. Eine Beauftragung der entsprechenden Beschilderung ist Teil des Beschlusses.“

Aus Radfahrer-Sicht eigentlich nur konsequent. Denn die Stadt hatte selbst mit ihrem alten Radverkehrsentwicklungsplan von 2012 acht Jahre Zeit, ein deutlich sichereres Radwegenetz zu bauen. Wer in Seitenstraßen ausweichen will, sieht sich ebenso mit einem dominierenden Kfz-Verkehr konfrontiert, der nicht unbedingt Rücksicht auf langsamere Radfahrer/-innen nimmt.

Marcus Weiss kann sich ein flächendeckendes Tempo 30 auch auf Hauptverkehrsstraßen vorstellen: „Um dies auch auf den Bundesstraßen in Leipzig zu bewerkstelligen, soll der Oberbürgermeister mit dem LASuV Gespräche aufnehmen bezüglich der Anlegung entsprechender Radwege oder einer Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit und entsprechende Anträge an die Landesverwaltung vorbereiten. Über Aufnahme und Fortgang dieser Gespräche unterrichtet der Oberbürgermeister bzw. sein Vertreter den Stadtrat Quartalsweise ab September 2020.“

Rückenwind sieht er durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung: „Seit dem 28.04.2020 gilt eine überarbeitete STVO, welche u. a. Fußgänger und Radfahrer besser schützen soll. Um die Intension der Änderungen zu stützen, sollte in Gebieten, in denen viel Bewegung durch Fußgänger und Radfahrer stattfindet, wie eben Wohnquartieren, flächendeckend bauliche getrennte Fahrradwege angelegt werden. Bis dies umgesetzt wird bzw. wo dies nicht umgesetzt werden kann, sind durch eine Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit die ,schwächeren‘ Verkehrsteilnehmer und Anwohner effektiv wesentlich sicherer unterwegs.“

Für die Ausweisung von Geschwindigkeitsbegrenzungen spricht, dass bestehende Tempo-30-Zonen die Unfallzahlen nachweislich senken. Weshalb es im Leipziger Stadtrat immer wieder auch Vorstöße gab, vor sensiblen Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen Tempo 30 zu verordnen. Ein Großteil davon konnte auch umgesetzt werden.

Aber Weiss denkt noch ein bisschen weiter. Denn natürlich steigen mehr Menschen aufs Rad um, wenn sie merken, dass man endlich sicherer durch die Stadt kommt. Was logischerweise die Anteile der Verkehrsarten verschiebt.

Weiss in seinem Antrag: „Es würde zudem der Tatsache Rechnung getragen, dass der motorisierte Anteil am Verkehr kontinuierlich sinkt, während der Anteil der Radfahrer stetig zunimmt. Es handelt sich hier also fraglos um einen Punkt, der den ausgerufenen Klimanotstand, explizit die angestrebte Verkehrswende, tangiert. Auch wäre es für die Stadt Leipzig eine sehr günstige Gelegenheit, sich gute Presse als nachhaltige, grüne und entschleunigte Kommune zu erarbeiten.“

Und außerdem lasse die Gesetzeslage diese Art von Eingriff in den Straßenverkehr zu (VGH Mannheim Urteil vom 22.06.2016, Az. 5 S 515/14), so Weiss.

Jetzt kann man gespannt sein, ob die Formulierungen zur Fahrradzone in der StVO nicht ganz ähnlich klingen.

Zartes Pflänzchen Fahrradstadt: Gefragte Förderung für Lastenräder, Fahrradzonen und eine (tageweise) autofreie Karl-Heine-Straße

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