Wenn Leipzigs Ratsfraktionen einmal Statistiken zum Verkehrsgeschehen haben wollen, geht es ihnen ganz ähnlich wie den Fraktionen im Landtag: Irgendwie hält es niemand in den Verkehrsbehörden für nötig, die Fallzahlen jedes Jahr einfach statistisch zu erfassen. Und sei es nur, um den Personaleinsatz zu planen. So ging es jetzt auch der Linksfraktion, die wissen wollte, wie sich das wilde Parken auf Radwegen in Leipzig entwickelt hat.

Das Ordnungsdezernat hat jetzt auf die Anfrage der Linksfraktion zum Thema geantwortet. Aber sofort taucht die Frage nach den Zahlen auf.

„In der öffentlichen Wahrnehmung nehmen Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Radverkehrsanlagen zu. Ein seriöser und belastbarer statistischer Beleg, noch dazu in Unterscheidung zwischen Pkw und anderen Fahrzeugen lässt sich leider nicht erbringen“, stellt das Ordnungsdezernat jetzt fest, in dessen Statistik augenscheinlich keine große Ordnung herrscht.

Man arbeitet irgendwie stupide drauf los, verhängt ein paar Knöllchen. Das wird auch irgendwo im System erfasst. Aber statt dass sich der Leiter der Ordnungsbehörde einmal im Jahr hinsetzt und die Zahlen aufarbeitet und auch der Verwaltungsspitze zuarbeitet, werden die Daten einfach gelöscht. So macht man natürlich Verkehrsordnungspolitik ins Blaue hinein.

Und es wird überhaupt unverständlich, warum die Ordnungsbehörde auch noch personell ausgebaut wird. Einfach nur, weil so ein Bauchgefühl da ist? Oder weil die Radfahrer ab und zu laut werden und der Stadt sagen, dass ihre Verkehrspolitik ziemlicher Käse ist?

Und so verweist der nimmermüde Ordnungsbürgermeister auf Zahlen des ADFC: „Hilfsweise heranziehen kann man den ADFC Fahrradklima Test 2016. Demnach ist aus Sicht der an der Befragung 720 proaktiv teilnehmenden Radfahrer die Stadt Leipzig mit einer Gesamtnote 3,69 auf Platz neun von 39 Städten als durchaus fahrradfreundlich zu bewerten.“

Was will uns das sagen?

Rang 9 im Klimatest bedeutet einfach, dass Leipzig unter den Großstädten relativ gut dasteht mit einem Notendurchschnitt von 3,69. Als beste Stadt kommt die „Fahrradstadt“ Münster gerade mal auf 3,07.

Aber Leipzig bekam besonders schlechte Bewertungen: bei zugeparkten Radwegen. Und bei Fahrraddiebstahl.

Die vorderen Plätze im Ranking der Großstädte. Grafik: ADFC
Die vorderen Plätze im Ranking der Großstädte. Grafik: ADFC

Fahrradfreundlich ist die Stadt nicht. Das wäre sie, wenn sie im Fahrradklima-Test auf die Note 2 käme.

Und dann kommen die Löschkolonnen im Ordnungsamt: „Daten zu abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitenverfahren werden nach den Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes regelmäßig gelöscht. Daher sind Auswertungen zu den Jahren 2014-2017 nicht mehr möglich. Auch zum Jahr 2018 wurden bereits Daten erledigter Vorgänge gelöscht, sodass für das 1. Halbjahr keine Angaben gemacht werden können.“

Nur das 2. Halbjahr war noch übrig: „Im zweiten Halbjahr 2018 sind 1.006 Vorgänge zum Parken auf dem Radweg erfasst.“

Da kann man also davon ausgehen, dass jedes Jahr 2.000 Parkverstöße auf Radwegen vom Ordnungsamt festgestellt werden.

Die sind dann wieder Teil der gesamten Verkehrsordnungswidrigkeiten auf Radverkehrsanlagen. Die bezifferten sich 2018 immerhin auf 4.605 erfasste Fälle. Wobei das Ordnungsdezernat nicht aufsplittet, welche Verstöße das im Einzelnen waren.

Nur die Fallzahlen im Zusammenhang mit verhängten Bußgeldern zu Ordnungswidrigkeiten auf Radwegen hat man bis 2015 noch da. Aber es ist nicht zu verifizieren, ob hier Kfz-Nutzer abgemahnt wurden oder sogar Radfahrer.

Eher nebensächlich ist dann die vom Ordnungsdezernat aufgeführte Länge der Radwege: „Bei der Betrachtung der Fallzahlen ist zu berücksichtigen, dass sich in den letzten Jahren der Bestand an Radverkehrsanlagen erheblich entwickelt hat und somit der Zuwachs an Ordnungswidrigkeiten ins Verhältnis zur Länge der Radverkehrsanlagen zu setzen ist. Entscheidend ist für die Betrachtung die Summe der Werte zu den Kategorien Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen. Im Zeitraum 2009-2017 hat dieser Wert um 66 km von 338 auf 404 km zugenommen, also um ca. 20 %.“

Nein, dieses Verhältnis ist nur bedingt herzustellen.

Eher gilt das Verhältnis von Radfahrenden zu Stadtpolizisten. Und so ganz ohne Grund hat ja der Leipziger Stadtrat die Zahl der Stadtpolizisten nicht massiv angehoben – ein Hauptargument waren dabei immer die vielen gemutmaßten Rechtsverstöße der Radfahrer und das Recht der Ordnungspolizei, auch in den rollenden Verkehr einzugreifen.

Ordnungswidrigkeiten auf Radwegen. Grafik: Stadt Leipzig
Ordnungswidrigkeiten auf Radwegen. Grafik: Stadt Leipzig

Aber hinter den 1.006 im 2. Halbjahr 2018 festgestellten Parkverstößen auf Radwegen stehen immerhin 24.539 Euro an verhängten Bußgeldern, also knapp 25 Euro pro Verstoß. Von „Sollstellung“ schreibt das Ordnungsdezernat – denn ein ausgestellter Bescheid bedeutet auch in Leipzig in vielen Fällen noch keine Zahlung, die Angemahnten können noch in Widerspruch gehen. Und viele kommen damit auch durch.

Das ist ein bisschen anders als beim Schwarzfahren in der Straßenbahn, wo gleich mal 60 Euro fällig werden, weil das als „Leistungserschleichung“ gilt.

Ist Schwarzparken auf Rad- und Gehwegen nicht auch eine Leistungserschleichung?

„Gibt es härtere Sanktionen für ‚Wiederholungstäter‘?“, wollte die Linksfraktion noch wissen.

Das Ordnungsdezernat: „Die im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgelegten Verwarnungsgeldtatbestände sind Regelsätze. Diese bewegen sich im Rahmen von 20,00 bis 35,00 EUR. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen und i. d. R. von fahrlässigem Handeln aus. Bei wiederholten gleichartigen oder mehrfachen Verstößen und/oder dem Nachweis des Vorsatzes ist es daher rechtlich möglich, von diesen Regelsätzen abzuweichen.“

Und wie viele Falschparker wurden nun abgeschleppt? Denn das Parken auf Radwegen ist ja deshalb verboten, weil dadurch gefährliche Verkehrsbehinderungen erzeugt werden.

„Im Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 erfolgten 110 Abschleppmaßnahmen zum Parken auf Radwegen, Schutzstreifen für den Radverkehr sowie Parken auf Geh- und Radwegen.“

Die angehängte Liste zeigt dann, dass zwar Straßen wie die Karl-Liebknecht-Straße (am Südplatz), der Täubchenweg (am Rabensteinplatz) oder die Oststraße öfter in der Abschleppliste auftauchen. Aber das Abschleppen ist im Stadtgebiet sonst eher nur ein sporadisches Thema. So wie auch die Auftritte der Ordnungskräfte ein sporadisches ist.

Die Liste mit den Abschleppvorgängen.

Ordnungsbürgermeister fertigt Antrag der Linksfraktion zum Falschparken auf Radwegen einfach ab

Ordnungsbürgermeister fertigt Antrag der Linksfraktion zum Falschparken auf Radwegen einfach ab

 

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Keine Kommentare bisher

Und da fragt sich doch der gemeine und geplagte Radfahrende;

Mit welchen Messbecher sind denn die O-Amt-Bediensteten ausgestattet, sodass es zu den in der pdf genannten Abschleppvorgängen kam?
Mit ein bisschen viel Willen ist es ja durchaus nachvollziehbar, dass BM Rosenthal sich auf das „Ermessen“ beruft. Aber was ist das denn??!

Am Rabensteinplatz (Grassi) verstehe ich das ja noch. Aber in der Wiebelstraße?
Wer ruft denn da beim O-Amt an und gibt dann auch noch das richtige „Codewort“ (welches?) durch, dass abgeschleppt wird. Von alleine würde das doch nicht passieren.

Menschen von Die Linke: Fragt da bitte doch noch einmal genauer nach!

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