Hinter all den Luftballons um die Inbetriebnahme des Leipziger City-Tunnels und des Mitteldeutschen S-Bahn-Netzes schwelte bis heute ein gewaltiger Ärger. Als der Zweckverband Nahverkehr Leipzig (ZVNL) aufgrund der vom FDP-geführten Wirtschaftsministerium verhängten Kürzungen der Regionalisierungsmittel, die an die Zweckverbände weitergereicht werden, Streckenstilllegungen verordnen musste, erhöhte die Bahn im Gegenzug gleich mal die Stationsentgelte. Ein Fall, der jetzt vor Gericht zu einem ersten Urteil kam.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat jetzt im Zivilverfahren der Städtebahn Sachsen gegen die Deutsche Bahn AG wegen erhobener Regionalzuschläge die Unzulässigkeit dieser Gebührenerhöhung festgestellt.

“Ich begrüße, dass die Städtebahn Sachsen diesen Prozess gewonnen hat”, erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion Eva Jähnigen dazu. “Gerade die Bahnstrecken im ländlichen Raum sind ein Rückgrat für die Mobilität mit dem Öffentlichen Personennahverkehr. Sie dürfen auch in Zukunft nicht vom Bahnkonzern durch ungerechte Zuschläge künstlich verteuert werden. Die nun für rechtswidrig erklärten – zusätzlich erhobenen Regionalzuschläge für angeblich nicht rentable Schienenverbindungen – sind jedoch nicht das einzige Problem.”Im ersten Prozess um millionenschwere Regionalzuschläge für Bahntrassen ist die Bahn zur Rückzahlung von knapp 4 Millionen Euro nebst Zinsen verurteilt worden. Das Landgericht Frankfurt am Main sprach das Geld am Mittwoch in einem Zivilverfahren der Städtebahn Sachsen aus Dresden zu.

Das Nahverkehrsunternehmen hatte wie andere Verkehrsanbieter gegen die von der DB Netz AG erhobenen Regionalzuschläge für angeblich sonst nicht rentable Schienenverbindungen geklagt. Der Zuschlag wurde zusätzlich zu den üblichen Trassenpreisen erhoben, die jedes Unternehmen zahlen muss, das mit einem Zug die Schienen benutzt.

Die aktuell verhandelte Klage bezog sich laut Gericht auf die Preise aus dem Jahr 2011, für das die Städtebahn Sachsen eine gerichtliche Überprüfung verlangt hatte. Die Städtebahn verkehrt im Gebiet des Verkehrsverbunds Oberelbe (VVO), der 2011 genauso wie der ZVNL aufgrund der Landeskürzungen Strecken stilllegen musste.

“Die Anbieter im Nahverkehr haben es doppelt schwer: Zum einen erhöht die DB Trassen- und Stationspreise immer weiter. Zum anderen werden sie von der CDU-geführten Landesregierung durch Kürzungen massiv im Stich gelassen. Mit der Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung wurden bei den sächsischen Verkehrsverbünden zwischen 2011 und 2014 132 Millionen Euro gekürzt. Wie sie bei sinkender Landesunterstützung höhere Abgaben an die Deutsche Bahn bezahlen sollen, bleibt ihr Geheimnis”, stellt Eva Jähnigen dazu fest. “Damit der Bahnverkehr in Sachsen endlich wieder eine Perspektive hat, braucht es ein Umsteuern der neuen Regierung. Besonders für den Bahn- und Busverkehr im ländlichen Raum ist eine Angebotsoffensive bitter nötig.”

Jetzt ist noch offen, ob der ZVNL die zu viel gezahlten Stationsentgelte auch zurück bekommt.

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