Die umstrittene Wasserentnahmegebühr in Sachsen entfaltet Wirkung. Keine wirklich sinnvolle. Eher eine chaotische. Das Wort Willkür will Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion die Linke im Sächsischen Landtag, zwar noch nicht verwenden, aber es gehört hierher. Denn auch zwei Jahre nach Einführung der Abgabe ist nicht sichtbar, welchen Sinn sie eigentlich macht.

In diesem Fall erweist sich der Freistaat selbst als dubioser Zahlungsverweigerer, obwohl die Regeln des von der Landesregierung selbst forcierten Gesetzes eindeutig auch für die landeseigenen Wasserkraftanlagen gelten. Es geht einfach nicht, ein Gesetz nur für private Wasseranlagenbetreiber zu machen und ihnen damit das Betriebsergebnis zu verhageln, und die eigenen Anlagen als Bagatelle aus der Zahlungspflicht zu nehmen.

Jana Pinka hatte dazu extra eine Kleine Anfrage „Wasserkraftanlagen in Stauanlagen der Landestalsperrenverwaltung“ (Drucksache 6/1854) gestellt.

Das Ergebnis sieht eher mehlig aus.

“Die Antwort auf die Frage, in wie vielen Fällen landeseigene Wasserkraftanlagen in Talsperren die seit Jahren umstrittene Wasserentnahmeabgabe zahlen müssen, ist eindeutig: Alle müssen zahlen, nur nicht die landeseigenen Anlagen. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass die landeseigenen Anlagen sämtlich unter eine (im Hinblick auf den eigentlich verfolgten Zweck der Wasserentnahmeabgabe fragwürdige) Bagatellgrenze fallen. Oder aber es wird keine Wasserentnahmeabgabe erhoben, weil die Wasserkraftnutzung nur ‘nebenbei’ erfolgt und die Talsperren eigentlich der Trinkwasserversorgung dienen.”

Entweder haben die Verfasser des Gesetzestextes nicht nachgedacht und auch nicht die Folgen mitbedacht – was gerade im heißen Diskussionsjahr 2012 viele Kritiker dieses Gesetzes angemahnt haben. Oder die Verfasser hatten tatsächlich nur die Absicht, eine bestimmte Art von Wasserkraftanlagen zu diskrimieren und zu behindern. Ein Verdacht, der sich nach der Antwort von Umweltminister Thomas Schmidt (CDU) geradezu aufdrängt. Denn mit den selben Gründen, mit denen der Freistaat seine Talsperren aus der Zahlungspflicht nimmt, hätten auch die privaten Betreiber eigentlich von den saftigen Rechnungen verschont werden müssen.

“So waren für die von der Landestalsperrenverwaltung (LTV) betriebenen Anlagen im Jahr 2013 ganze 755 Euro Wasserentnahmeabgabe fällig”, stellt Pinka fest. “Bei privaten und kommunalen Betreibern, unter anderem der ENSO, geht der Freistaat wesentlich rabiater vor: Bei ihnen summieren sich Nutzungsentgelte und Wasserentnahmeabgabe auf Hunderttausende Euro pro Jahr, was wirtschaftlich eine erdrückende Wirkung entfaltet. Da die Berechnung hier noch erfolgt und durch die Anlagenbetreiber Klagen zu erwarten sind, mag die Staatsregierung dazu nichts antworten.”

Dabei gibt es noch etliche Speicherbecken, die der Freistaat Sachsen aufrüsten könnte zur alternativen Energiegewinnung – aber das war unter der letzten CDU/FDP-Regierung in Sachsen ja regelrecht verpönt. So kann man sich auch – mit einem völlig undurchdachten Gesetz – die eigene Energiezukunft verbauen.

Die Linke habe die Wasserentnahmeabgabe stets abgelehnt, betont Pinka:  “Denn sie verhindert auch, dass der Freistaat eigene Potentiale für eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energieträger ausschöpft. Nur an 17 (plus drei weiteren Anlagen) von 42 Talsperren in Sachsen, die durch das Land verwaltet werden, wird die Wasserkraft genutzt. Würde diese Nutzung an landeseigenen Anlagen ausgebaut, müsste der Freistaat in erheblichem Umfang die Wasserentnahmeabgabe an sich selbst zahlen. Dabei wäre es gerade dort sehr sinnvoll, verstärkt auf die Wasserkraft zu setzen: Das Wasser ist bereits gestaut, Fischtreppen ließen sich aufgrund des unverhältnismäßigen finanziellen Aufwandes ohnehin nicht anbringen. Wenn das Wasser also beim Abfließen noch über eine Turbine laufen und Energie erzeugen würde, wäre dagegen nichts einzuwenden – so auch die Antwort der Staatsregierung auf Frage 3.”

Oder direkt Thomas Schmidt zitiert: “Die Wasserkraftnutzung hat keinen Einfluss auf die Mindestwasserabgabe der genannten Stauanlagen nach § 33 WHG, da die Mindestwasserabgabe der in der Anlage genannten Stauanlagen im Bewirtschaftungsplan der jeweiligen Stauanlage festgelegt ist. Die Mindestwasserabgabe der genannten Stauanlagen wird unabhängig von der Wasserkraftnutzung gewährleistet.”

Und selbst in diesem Teilaspekt der alternativen Energiegewinnung wird sichtbar, wie die sächsische Staatsregierung die Energiewende im Freistaat ausbremst und vertrödelt. Jana Pinka: “Die Ertüchtigung der landeseigenen Staubauwerke mit Wasserkraftanlagen hatte die Linke bereits im Jahr 2006 gefordert – ergebnislos.”

Die Anfrage von Dr. Jana Pinka zu den Talsperren in Sachsen.

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” müsste der Freistaat in erheblichem Umfang die Wasserentnahmeabgabe an sich selbst zahlen”

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