Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist mit geringen Kosten, wenig Aufwand und wenigen Voraussetzungen verbunden. Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Gesellschaftern ist zwar nicht nötig, um Ärger zu vermeiden, aber dennoch ratsam. Das Gleiche gilt für das Geschäftskonto einer GbR: Zwar sind die Gründer einer GbR rechtlich nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen.
Da sie mit ihrem Privatvermögen haften, ist es aber unbedingt ratsam, geschäftliche Ausgaben strikt von privaten Ausgaben zu trennen. Es gibt sogar Konten, welche konkret auf die Bedürfnisse einer GbR zugeschnitten sind, wie ein Geschäftskonto von Penta.
Warum braucht eine GbR ein Geschäftskonto?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gilt als „lockerer Zusammenschluss“ von mindestens zwei Gesellschaftern, die sich zusammentun, um gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Da der Aufwand für die Gründung dieser Gesellschaftsform sehr gering ist, wird die GbR häufig auch als Zusammenschluss von Solo-Selbstständigen, Freiberuflern oder Personen, die nur nebenberuflich tätig sind sowie für zeitlich begrenzte Projekte genutzt. Die einzige Voraussetzung für die Gründung ist, dass es mindestens zwei Gesellschafter sind, die gründen. Dabei ist es nicht relevant, ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen wie Aktiengesellschaften oder GmbHs handelt.
Eine eindeutige mündliche Vereinbarung eines gemeinschaftlichen Zweckes ist ausreichend, ein schriftlicher Vertrag nicht vorgeschrieben. Startkapital wird ebenfalls nicht benötigt. Da die GbR gewerbesteuerpflichtig ist, muss sie auf Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet werden. Für die Anmeldung beim Gewerbeamt sind die Unterschriften aller Gesellschafter erforderlich. Das Gewerbeamt informiert das zuständige Finanzamt, damit die Gesellschaft eine entsprechende Steuernummer erhält.
Der Nachteil der GbR ist, das alle Gesellschafter mit dem Gesellschaftsvermögen als auch mit ihrem privaten Vermögen haften. Entsprechend sollten Du und Deine Mitgründer von Anfang an darauf achten, private und berufliche Ausgaben sauber voneinander zu trennen.
Alternativ können die Gesellschafter auch separate Konten nutzen. Das erhöht allerdings den Aufwand, Einnahmen und Ausgaben zu verwalten, ganz erheblich. Hier den Überblick zu behalten, ist eine echte Herausforderung. Das Gleiche gilt, wenn sich die Gesellschafter auf einen kontoführenden Gesellschafter einigen, der seinen Mitgesellschaftern die entsprechenden Beträge anteilig überweist. Richtig aufwendig wird es dann bei der Steuererklärung, bei der alle Gesellschafter ihre Kontoauszüge vorlegen müssen, um Einnahmen und Ausgaben sauber und lückenlos zu dokumentieren.
Diesen Aufwand können Gründer einer GbR mit einem gemeinsamen Geschäftskonto deutlich reduzieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Gehälter als Privatentnahmen sauber und nachvollziehbar überwiesen werden und das Unternehmen nach außen für Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner als Einheit auftritt.
Welche Unterlagen werden benötigt, um ein Geschäftskonto für eine GbR zu eröffnen?
Im Sinne der Abgabenordnung (AO) bei der Kontoeröffnung, muss sich das kontoführende Institut von der Identität seiner zukünftigen Kunden oder deren Bevollmächtigten überzeugen und sicherstellen, dass ein Konto nicht mit einem erfundenen Namen eröffnet wird und Buchungen in diesem Namen getätigt werden. Entsprechend müssen sich alle Gesellschafter, die Zugriff auf das Konto haben und finanzielle Transaktionen über das Geschäftskonto ausführen, vor der Eröffnung ausweisen. Bei natürlichen Personen mit den entsprechenden Ausweisdokumenten, bei juristischen Personen über den Gesellschaftsvertrag.
Darüber hinaus benötigen die Banken oder Fintechs weitere Angaben über
- die Art der Gesellschaft (GbR),
- ihrer Geschäftstätigkeit,
- der Branche,
- dem Branchencode,
- der Anzahl der Mitarbeiter,
- die Besitzverhältnisse und Firmenstruktur
- sowie über die wichtigsten (erwarteten) Finanzkennziffern.
Wie wird ein Geschäftskonto für eine GbR eröffnet?
Grundsätzlich erfolgt der Prozess der Kontoeröffnung analog zur Eröffnung eines Einzelkontos. Die Besonderheit ist, dass Du und Deine Gesellschafter sich zwischen einem UND- oder einem ODER-Konto entscheiden müsst.
Bei einem UND-Konto können die Gesellschafter ausschließlich gemeinsam über das Konto verfügen und Transaktionen durchführen. Diese Form bietet allen Gesellschaftern maximale Sicherheit, bedeutet aber auch einen Mehraufwand an Abstimmung.
Beim ODER-Konto können die Gesellschafter einzeln verfügen und Bankgeschäfte tätigen. Jeder erhält seine eigene Kreditkarte und muss sich bei Transaktionen nicht mit den Mitgesellschaftern abstimmen. Diese Form bietet mehr Flexibilität, setzt allerdings Vertrauen unter den Gesellschaftern voraus.
Woran erkennst Du ein gutes Online-Geschäftskonto für Deine GbR?
Ein modernes GbR-Geschäftskonto, wie schon erwähntes GbR-Geschäftskonto von Penta, bietet den Gesellschaftern maximale Sicherheit, Transparenz und Kostenkontrolle, einen Überblick in Echtzeit über sämtliche Transaktionen auch per App auf dem Smartphone sowie die Möglichkeit, eine Buchhaltungssoftware über eine Schnittstelle einzubinden.
Darüber hinaus sollte man bei den Kosten darauf achten, dass die Kontoführungsgebühren möglichst niedrig sind und möglichst viele Transaktionen kostenlos sind.
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