Dresdner Staatsanwaltschaft muss gegen Frauke Petry ermitteln
Da hat sich am Montag, 2. Mai, die Dresdner Staatsanwaltschaft selbst ein Ei gelegt, als sie einfach verkündete, der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages sei „keine zur Abnahme von Eiden berechtigte Stelle“. Deshalb könne der durch André Schollbach erstatteten Strafanzeige gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Frauke Petry im Anschluss an deren Zeugenaussage von Mitte November 2015 nicht stattgegeben werden.
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