Petition zur steinernen Parthe: Wenigstens ein Stück Ufermauer weicht für einen Park
Die Parthe ist ein Gewässer 1. Ordnung. Das heißt, sie gehört zu den Flüssen, für die das Land Sachsen selbst zuständig ist, vertreten durch die Landestalsperrenverwaltung (LTV). Doch in weiten Teilen ihres Verlaufs im Leipziger Stadtgebiet ist sie als Flüsschen nicht erlebbar, sondern eingefasst in ein steinernes Bett. Von einem naturnahen Fluss kann keine Rede […]
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