Arbeitsgericht: Keine gütliche Einigung bei „Durstexpress“
Bis zum 22. März 2021 läuft sie noch, die Entlassungssperre bei „Durstexpress“ Leipzig. Über das, was danach kommt, konnte man sich heute am 2. März 2021 schon mal einen ersten Eindruck am Arbeitsgericht Leipzig verschaffen. Quasi am Fließband sprechen da jetzt jene „Durstexpress“-Mitarbeiter als Kläger vor, welche zwar noch für die Firma arbeiten, doch ihre Entlassung bereits in der Tasche haben.
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