Apfelfront

43-Jähriger muss knapp 2.000 Euro zahlen. Foto Landgericht Leipzig: Ralf Julke
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Berufungsprozess eines Apfelfront-Aktivisten beginnt mit entlastenden Aussagen

Am Landgericht Leipzig hat am Donnerstag der Berufungsprozess eines wegen Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilten „Apfelfront“-Aktivisten begonnen. In erster Instanz war dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt worden. Weil die angegriffene Polizistin, die zugleich die einzige Belastungszeugin ist, wegen Krankheit nicht zur Verhandlung erschien, muss der Prozess Anfang September fortgesetzt werden.

Legida-Aufmarsch am 2. März 2015 auf dem Augustusplatz und die Gegenproteste. Foto: Sebastian Beyer
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Apfelfront-Aktivist soll bei Legida-Protest Polizistin angegriffen haben

LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug aus Ausgabe 34Der Vorwurf klingt bereits auf Anhieb absurd. Ein Aktivist der Satire-Gruppe „Apfelfront“, die regelmä­ßig bei Protesten gegen Neonazis humorvoll und vor allem gewalt­frei auftritt, wurde im Januar vom Amts­gericht Leipzig wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverlet­zung zu einer Geldstrafe verurteilt. Tom R. (28) soll beim Versuch, ein Polizeispa­lier zu durchbrechen, eine Polizistin mit Anlauf zu Boden gerempelt haben. Noch im August wird vor dem Landgericht nun die Berufung verhandelt.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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