Sachgrundlose Befristung

Das Neue Rathaus in Leipzig. Foto: LZ
·Politik·Leipzig

Drei Jahre lang ist nichts passiert: Freibeuter setzen die sachgrundlosen Befristungen wieder auf die Tagesordnung

Eigentlich war es ziemlich unter der Gürtellinie, was der Oberbürgermeister 2018 in einer Stellungnahme zu einem Antrag der SPD-Fraktion schreiben ließ mit der Forderung: „Sachgrundlose Befristungen in kommunalen Unternehmen und Eigenbetrieben beenden“. Einen Antrag, den der Stadtrat dann übrigens mit einigen Konkretisierungen mit 38 : 22 Stimmen beschloss. Seitdem müsste es eigentlich regelmäßige Berichte des OBM zu sachgrundlosen Befristungen in den Kommunalbetrieben geben.

Befristeter Arbeitsvertrag. Foto: NGG
·Wirtschaft·Metropolregion

146.000 Sachsen arbeiten befristet und besonders Berufseinsteiger sind betroffen

Alle, wirklich alle Branchen klagen mittlerweile über Nachwuchsmangel. Die einen zu Recht. Die anderen zu Unrecht. Denn ein Missstand schreckt heute noch immer viele junge Menschen vor dem Erlernen bestimmter Berufe ab – die schlichte Tatsache, dass sie im Anschluss nur mit befristeten Arbeitsverträgen rechnen können. Auf solchen Verträgen kann man keine Familiengründung aufbauen, stellt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fest.

Valentin Lippmann, Landtagsabgeordneter der Grünen Sachsen. Foto: L-IZ.de
·Politik·Sachsen

Über 1.700 der sächsischen Landesangestellten haben nur einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag

So richtig ist die Botschaft in der sächsischen Staatsregierung noch nicht angekommen. In allen Bereichen fehlt mittlerweile Personal, sucht man händeringend Nachwuchs. Aber noch immer benimmt sich die Staatsregierung wie ein knauseriger Saisonbetrieb, der selbst hochkarätige Stellen mit einer Befristung ausschreibt. Wie viele junge Leute will diese Staatsregierung eigentlich noch vergraulen, fragt sich Valentin Lippmann.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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