Rechtsanspruch

In Schleußig entdeckt: Kinderwagenparkplatz. Foto: Marko Hofmann
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Stadt Leipzig hat mit klagenden Eltern einen Vergleich geschlossen, das Thema bleibt akut

Es läuft eine Menge falsch in der deutschen Politik. In aller Stille ist in die großen Koalitionen ein Denken eingezogen, das den Bürger zwar zum Zahlemann macht, „soziale Wohltaten“ beschließt, die Finanzierung aber einfach mal „vergisst“. Am Ende sind es die Kommunen, die den Auflagen hinterherhetzen und dennoch den gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz nicht immer erfüllen können. Der Leipziger-Kita-Streit ist nun freilich erst einmal beendet.

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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