Ab nach Döbeln: Sachsens Rechnungshof muss doch umziehen – Klage verworfen
Es nützte nichts. Sachsens Landesrechnungshof wird wohl doch nach Döbeln umziehen müssen, denn das Sächsische Landesverfassungsgericht hat heute die Klage gegen den Umzug abgelehnt. Der Ortswechsel ändere nichts an der Erfüllbarkeit der Aufgaben des Rechnungshofs, begründete die Richterin. In der Klage sei nicht ausreichend begründet worden, weshalb der Umzug dessen Arbeit beeinträchtige.
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