Der sächsische AfD-Landtagsabgeordnete Jörg Dornau soll ein Ordnungsgeld in Höhe von knapp 21.000 Euro zahlen. Das hat das Landtagspräsidium am Mittwoch, dem 7. August, entschieden. Hintergrund sind die unternehmerischen Tätigkeiten von Dornau in Belarus. Diese hatte er nicht fristgerecht mitgeteilt.

Die „Welt am Sonntag“ hatte im April enthüllt, dass Dornau in Belarus als Eigentümer eines Agrarbetriebs eingetragen ist. Laut Abgeordnetengesetz hätte er sowohl seine Beteiligung an dem Unternehmen als auch seine Tätigkeit als Direktor mitteilen müssen. Anlässlich der Recherche hatte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) den AfD-Politiker zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Tätigkeiten neben dem Landtagsmandat sind nicht verboten, müssen aber angezeigt werden. Das von Aljaksandr Lukaschenka autoritär regierte Belarus gilt als „letzte Diktatur Europas“, weshalb die Tätigkeiten dort besonders umstritten sind.

Linke wirft Dornau persönliche Bereicherung vor

Linksfraktionschef Rico Gebhardt sagte heute dazu: „Niemand kann einfach so in die Diktatur Belarus reisen und dort einen Landwirtschaftsbetrieb aufbauen, schon gar niemand aus Deutschland. Das setzt Kontakte und zahlreiche Anbahnungsgespräche sowie politische Nähe zur dortigen Diktatur voraus.“ Dornau habe offenbar sein Landtagsmandat genutzt, „um sich persönlich zu bereichern“.

Laut LVZ hat es seit der Wiedervereinigung nur zwei andere Fälle gegeben, in denen Ordnungsgelder wegen Verstößen gegen die Anzeigenpflicht verhängt wurden. Beide betrafen demnach ebenfalls AfD-Politiker*innen. Allerdings fielen die Ordnungsgelder deutlich geringer aus: 1.000 Euro für André Barth und 2.500 Euro für Frauke Petry. Maximal wäre ein Ordnungsgeld von circa 40.000 Euro möglich gewesen.

Dornau gehört zu den besonders Radikalen

Dornau gehört innerhalb der AfD zum besonders radikalen Höcke-Flügel. Beide sind schon mehrmals gemeinsam aufgetreten. In den vergangenen Jahren hat Dornau unter anderem russische Kriegspropaganda verbreitet und versucht, vor dem Wohnhaus der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping zu demonstrieren. Seit 2019 ist er Mitglied des sächsischen Landtags.

Gegen die Entscheidung des Landtagspräsidiums kann Dornau vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ob das passieren wird, ist bislang nicht bekannt.

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