Im Mai gab es schon den vom Gericht angeordneten Baustopp, den der Erzgebirgskreis sofort anweisen sollte. Jetzt hat der NABU auch die endgültige Entscheidung zu seinem Eilantrag zu einer wertvollen Wiese bei Oberwiesenthal, auf der eine Ferienhausiedlung aus dem Boden gestampft werden sollte. Am 12. Juli 2023 ist im Eilverfahren gegen die begonnenen Baumaßnahmen für die Ferienhaussiedlung in Oberwiesenthal die Entscheidung zugunsten des NABU Sachsen gefallen.
Insbesondere im Bereich des Biotop- und Artenschutzes bestätigte das Verwaltungsgericht Chemnitz das Anliegen des NABU und sprach von „schwerwiegenden, offenkundigen Fehlern“.
Aufgrund starker artenschutzrechtlicher Bedenken hatte der NABU Sachsen Mitte Mai 2023 vorsorglich Widerspruch gegen etwaige Baugenehmigungen für die Ferienhaussiedlung eingelegt. Die Siedlung soll ausgerechnet auf einer Gebirgswiese entstehen, die unter anderem Lebensraum für gefährdete Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig ist. Dennoch wurde mit den Baumaßnahmen begonnen.
„Erfolg für den Wiesenbrüterschutz“
Nach enger, kooperativer Vorarbeit mit Naturschutzverband Sachsen (NaSa), GRÜNE LIGA und BUND Sachsen hatte der NABU-Landesverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Chemnitz eingereicht, um einen Baustopp zu erreichen, und zunächst in einer Zwischenentscheidung Recht bekommen.
„Wir sehen die neue Entscheidung als deutlichen Erfolg für den Wiesenbrüterschutz“, äußert sich Landesvorsitzende Maria Vlaic. „Besonders vor dem Hintergrund, dass das Bundesumweltministerium für die etwa fünf Kilometer entfernten Gemeinden Sehmatal/Neudorf und Crottendorf gerade erst ein unter anderem auf den Erhalt von Bergwiesen ausgerichtetes Naturschutzgroßprojekt bewilligt hat, wirkt das Bauvorhaben in Oberwiesenthal absurd. Umso erfreulicher ist es, dass der Naturschutz im Landkreis nun Unterstützung durch die Rechtsprechung erhält.“
Der Antragsgegner hat nun die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Entscheidung rechtskräftig.
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