In Sachsen gab es auch im Jahr 2022 insgesamt 2.525 Zwangsräumungen. Dieser Wert liegt auf dem hohen Niveau von 2021. Sachsen bleibt damit auf dem bundesweiten Negativplatz 3, stellt Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für Wohnungspolitik, fest, die diese Anfrage an die Sächsische Staatsregierung gestellt hat.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen aus ihren Wohnungen geworfen werden. Für Mieterinnen und Mieter folgten auf die Einkommensausfälle in der Corona-Pandemie steigende Kosten in der Energiepreiskrise. Wenn das Geld für die Miete oder Nebenkosten nicht mehr reicht, drohen Kündigung und Räumungsklage. Wir fordern ein Verbot von Zwangsräumungen!“, betont die Landtagsabgeordnete.

752 Zwangsräumungen in Leipzig

Doch genau diese gab es 2022 in der gleichen Größenordnung wie 2021, erfuhr Juliane Nagel durch ihre Landtagsanfrage. In Leipzig allein wurden 752 Räumungen vollstreckt, in Dresden waren es 669, in Chemnitz 298.

Nicht jede Räumungsklage führt auch zur Vollstreckung. So gab es in Leipzig 1.061 Räumungsklagen. Nicht mit jeder haben die Vermieter also Erfolg. Oft wird auch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden.

Nagel: Härtefallfonds reicht nicht aus

Über die Gründe für die Räumungsklagen macht das Staatsministerium der Justiz in der Antwort keine Angaben.

„Ein Hauptgrund für Wohnungslosigkeit sind Mietschulden“, sagt Juliane Nagel. „Das gilt nicht nur für die Kaltmiete, sondern auch für die Nebenkosten. Weil Energie zuletzt viel teurer geworden ist, wächst die Kündigungsgefahr. Die Bundesregierung bleibt Schutzmechanismen wie das Verbot von Zwangsräumungen oder einen besseren Kündigungsschutz schuldig. Deshalb muss die sächsische Staatsregierung Druck in Berlin ausüben.“

Auch in landespolitischer Verantwortung gäbe es Möglichkeiten, um Menschen zu schützen und zu entlasten.

„Der in der Antwort auf meine Anfrage angesprochene sächsische Härtefallfonds für erhöhte Energiekosten ist nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein“, sagt Nagel. „Nötig sind mehr Geld und bessere Förderbedingungen für Sozialwohnungsbau, mietendämpfende Instrumente bei angespanntem Wohnungsmarkt und mehr Engagement des Freistaates, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen.“

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