Demnรคchst entscheidet die Landesdirektion offenbar per Allgemeinverfรผgung, dass der Cospudener See bei Leipzig fรผr alle Arten von Motorbooten freigegeben wird. Es sollen hรถchstens einige Teilgebiete ausgeklammert werden. Die Rechtslage erlaube keine Unterscheidung zwischen Verbrennungs- und Elektromotoren, wird argumentiert. Mรถglich macht dies das alte Wassergesetz, welches 2013 von CDU und FDP geรคndert wurde. Ein Linke-Antrag im Landtag soll das jetzt verhindern helfen.

In ihrem Antrag wird die Linksfraktion sehr konkret, wie die kรผnftige Nutzung der Cospudener Sees durch Boote geregelt werden kรถnnte.

Der Antrag der Linksfraktion.

Der Cospudener See sollte demnach nur durch Fahrgastschiffe sowie durch Sportboote befahren werden dรผrfen, die von Wind, Muskelkraft oder Elektroenergie angetrieben werden. Sondergenehmigungen fรผr fossile Antriebstechnik solle es nur in Ausnahmefรคllen geben.

Kritik vom Abgeordneten Marco Bรถhme

โ€žZehntausende Menschen nutzen den Cossi zur Erholung. Wer dem Verkehrslรคrm und den Abgasen in der Stadt entfliehen will, soll nicht am See neuen Lรคrm und neue Abgase vorfinden! Die betroffenen Stรคdte Leipzig und Markkleeberg wenden sich mit guten Grรผnden dagegen, den Motorbootverkehr freizugebenโ€œ, erklรคrt Marco Bรถhme, Leipziger Linke-Landtagsabgeordneter sowie Sprecher fรผr Energie, Klimaschutz und Mobilitรคt.

โ€žDas Gewรคsser ist schon jetzt sehr gut ausgelastet. Wenn private Boote mit Verbrennungsmotoren unbegrenzt fahren dรผrfen, bedeutet das nicht nur eine grรถรŸere Unfallgefahr. Mensch und Tier werden dann durch Lรคrm, Abgase und Wellenschlag belastet. Die Hรคlfte der Wasserflรคche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Leipziger Auwald, einem wertvollen Vogelschutzgebiet, das vom Aussterben bedrohte Arten wie Kolbenente, Knรคkente, Blaukehlchen und Flussregenpfeifer beherbergt. Auch die Fortpflanzungsstรคtten von Haubentaucher, Reiherente und Blรคsshuhn kรถnnten durch den Wellenschlag der Boote beschรคdigt werden.โ€œ

โ€žFossile Antriebe mรผssen ausscheidenโ€œ

ยง 17 des Sรคchsischen Wassergesetzes regelt, wie die Schiffbarkeit eines Gewรคssers hergestellt wird. Die entsprechende Anlage lรคsst auf dem Cospudener See bisher undifferenziert โ€žFahrgastschifffahrt, nichtmotorangetriebenen und motorangetriebenen Sportbootverkehrโ€œ zu. Absatz 2 legt fest: โ€žEin Gewรคsser nach der Anlage 2 Nr. 2 ist schiffbar, sobald die zustรคndige Wasserbehรถrde festgestellt hat, dass das Gewรคsser fรผr die Nutzung fertiggestellt ist; dabei ist anzuordnen, ob und welche Gewรคsserteile dauerhaft von der Nutzung mit Wasserfahrzeugen ausgeschlossen sind, im รœbrigen kรถnnen von der Anlage 2 Nr. 2 Spalte 4 im Einzelfall abweichende Regelungen getroffen werden.โ€œ

Die Staatsregierung mรผsse darauf hinwirken, dass die Landesdirektion als obere Wasserยญbehรถrde den Sportbootverkehr auf dem See nur innerhalb gesunder Grenzen genehmigt, fordert Bรถhme. โ€žFossile Antriebe mรผssen ausscheiden. Das Wassergesetz erlaubt es der Landesdirektion, im Sinne der betroffenen Kommunen abweichende Regelungen zu treffen und diese Unterscheidung vorzunehmen.โ€œ

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Ein Verbot nur von verbrennungsmotorgetriebenen Fahrzeugen wรผrde viel zu kurz greifen. Die Schiffbarkeitserklรคrung wรผrde der kommerziellen und (motor)sportlichen (รœber)Nutzung des Sees Tรผr und Tor รถffnen und wรคre eine weiterer Baustein bei der gewollten Umsetzung des unsรคglichen WTNK (wassertouristisches Nutzungskonzept), das die potentiellen Killer des Leipziger Auenwaldes immer noch verfolgenโ€ฆ

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