Es hat seinen Preis, wenn man ein Land nicht klimaresilient macht, die Energiewende vertrödelt, keine Übergewinnsteuer erheben will und dann auch noch eine der regenärmsten Regionen Deutschlands ist. Dann wird das Wasser rar und teuer. Oder teurer gemacht, wie das jetzt die sächsische Regierung mit Änderungen am Sächsischen Wassergesetz vorhat. Ausgerechnet Trinkwasser wird dann teurer, kritisiert Antonia Mertsching.

Innerhalb eines ganzen Gesetzespaketes zum sächsischen Doppelhaushalt 2023/2024 soll auch das Wassergesetz novelliert werden.

Und zwar tatsächlich mit der Erklärung, die staatlichen Einnahmen zu erhöhen. Denn zwei Posten werden nach all der Trödelei jetzt deutlich teurer und es muss investiert werden: in die Trinkwasservorsorge und in die Erfüllung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Beides hängt ursächlich zusammen, denn der miserable Zustand sächsischer Gewässer, der Moore und naturfernen Wälder beeinträchtigt auch die Speicherung von Grund- und Trinkwasser. Wo die Natur ihre Speichermöglichkeiten verliert, wird Wasser knapp.

Doch Regierung um Regierung hat das Thema Wasserrahmenrichtlinie vertrödelt, ausgesessen und die Milliarden lieber in einen radikalen Hochwasserschutz gesteckt, der teilweise die Probleme der Flussauen und Auenwälder erst recht verstärkt haben.

Und die aktuelle Regierung sieht überhaupt erst einmal ein, dass hier in einer Dimension investiert werden muss, die keine einzige Sachsenregierung seit 1990 (und davor auch nicht) auf dem Schirm hatte.

Grundwasserentnahme wird grundsätzlich teurer

Was aber in der Folge dazu führt, dass auch das Trinkwasser in Sachsen teurer wird. Denn auch die Wasserentnahme zur Trinkwasserversorgung soll teurer werden. Zudem wird die Abgabe künftig auch in Heil- und Kurbädern fällig. Wer für die Trinkwasserversorgung Grundwasser entnimmt, muss bisher 1,5 Cent pro Kubikmeter an Wasserentnahmeabgabe entrichten.

Andere Entnahmezwecke sind derzeit aus guten Gründen teurer, stellt die Linksfraktion im Landtag fest, für Kühlwasser beträgt die Abgabe 7,6 Cent pro Kubikmeter, für Bewässerungswasser 2,5 Cent. Für die Wasserabsenkung in Lagerstätten, was vor allem für die Braunkohleunternehmen relevant ist, liegt der Gebührensatz bei 1,5 Cent pro Kubikmeter.

Die Koalition plant jetzt für alle denkbaren Grundwasserentnahmen einen einheitlichen Abgabesatz von 5,6 Cent pro Kubikmeter.

Oder genauer: Zwei verschiedene Sätze für Grund- und Oberflächenwasser, neu geregelt im § 91a des Wassergesetzes: „Der Abgabesatz für Grundwasserentnahmen beträgt 0,056 Euro je Kubikmeter und der Abgabesatz für Oberflächenwasserentnahmen beträgt 0,017 Euro je Kubikmeter.“

„Die Koalition will die Abgabe für die öffentliche Trinkwasserversorgung fast vervierfachen, wenn Grundwasser entnommen wird“, stellt dazu die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Antonia Mertsching, fest.

„Diese Mehrkosten landen dann über die Trinkwassergebührensatzung bei den Bürgerinnen und Bürgern, während die wasserintensive Industrie durch die Verbilligung von Kühlwasser entlastet werden soll. Das ist ungerecht!“

Bei Kühlwasser geht der Gesetzgeber davon aus, dass es wieder in den Wasserkreislauf eingespeist wird, ohne in dem Sinne „verbraucht“ zu werden. Und es wird ja in der Regel dem Oberflächenwasser entnommen, nicht dem Grundwasser.

Sind denn Bußgelder keine Lösung?

„Wir können es ja nachvollziehen, dass der Freistaat mehr Geld verfügbar machen muss. Aber es gibt andere Wege als die Bevölkerung auch noch mit höheren Gebühren zu belasten: Mit unserer Hilfe könnte die Koalition die Verfassung ändern und die Rückzahlung der Corona-Kredite strecken. So würde viel Geld verfügbar. CDU, Grüne und SPD wollen die Bevölkerung aber lieber noch stärker zur Kasse bitten – in Zeiten explodierender Nahrungsmittel- und Energiepreise verbietet sich das“, kritisiert Mertsching dieses Vorgehen.

„Es gibt auch bessere Wege zu einem sparsameren Umgang mit Wasser. Entnahmeverbote und Entnahmeregulierung können helfen, von Bußgeldern bei Fehlverhalten würden die kommunalen Kassen profitieren. Wir stimmen indes zu, dass die Braunkohleunternehmen künftig die Wasserentnahmeabgabe zahlen sollen. Das haben wir seit langem gefordert. Diese wasserintensive Industrie soll nicht länger auf Kosten der Allgemeinheit Wasser nutzen und Wasserkreisläufe zerstören.“

Denn auch für die Bergbauunternehmen steigt der Satz nun von 1,5 Cent auf 5,6 Cent je Kubikmeter abgepumpten Grundwassers.

An der Betonelster im Leipziger Süden. Foto: Ralf Julke
An der Betonelster im Leipziger Süden. Foto: Ralf Julke

Dass es bei der Änderung tatsächlich darum geht, jetzt endlich ernsthaft in den Schutz der sächsischen Grund- und Trinkwasservorkommen einzusteigen, erklärt der Artikel 12 im vorgelegten Gesetzespaket.

„Die knappe natürliche Ressource Wasser ist aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für das menschliche Leben, die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Natur ein sehr wertvolles Gut der Allgemeinheit. Dieses ist zu schützen und zu bewahren. Drei Trockenjahre in Folge – trockengefallene Bäche und Flüsse, niedrige Grundwasserstände, besorgniserregend niedrige Talsperrenfüllstände – und es ist auch zukünftig mit vergleichbaren Wetterverhältnissen zu rechnen, stellen den Freistaat Sachsen in den nächsten Jahren vor eine Vielzahl wasserwirtschaftlicher Herausforderungen, die erhebliche finanzielle Bedarfe verursachen werden“, beschreibt der Artikel das Problem.

Ein Problem, das jetzt einen ganzen Berg von Kosten nach sich zieht, wenn der Freistaat überhaupt vorsorgend handeln will.

Und das allererste ist natürlich die Sicherung der Trinkwasservorsorge.

Trinkwasservorsorge braucht allein 670 Millionen Euro an Investitionen

„Die Erhöhung der Versorgungssicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist mit Blick auf die Folgen des Klimawandels und der Veränderungen der Gefährdungsszenarien eine generationsübergreifende Herausforderung, der rechtzeitig und mit strategisch abgestimmter Maßnahmenplanung und -umsetzung begegnet werden muss“, heißt es im Artikel 12. „Hierfür sind umfängliche Investitionen in Höhe von geschätzt 670 Millionen Euro erforderlich.“

Und zum Problem der in ihrer Funktion massiv eingeschränkten Gewässer – vor allem der Flüsse – heißt es da:

„Deutschland ist europarechtlich verpflichtet, sein Grundwasser und seine oberirdischen Gewässer bis spätestens 2027 in einen guten Zustand zu versetzen. Angesichts der jahrhundertelang erfolgten anthropogenen Umgestaltung und Inanspruchnahme der Gewässer handelt es sich auch dabei um eine Generationenaufgabe mit einem hohen Finanz- und Personalbedarf. Die dafür erforderlichen Maßnahmen kosten den Freistaat Sachsen rund 1,1 Milliarden Euro (300 Millionen Euro für Grundwasser, 835 Millionen Euro für oberirdische Gewässer). Es wurden bereits große Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässerqualität unternommen. Bis zur vollständigen Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist es jedoch noch ein weiter Weg.“

Und um die dafür notwendigen Gelder zu bekommen, wird mit vorliegendem Gesetzentwurf § 91 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) grundsätzlich novelliert.

Keine Ausnahmen mehr für Heilquellen und Bergbauunternehmen

„Schwerpunkt des vorliegenden Gesetzentwurfes ist insbesondere die Streichung einzelner Befreiungstatbestände (Entnahmen von Heilquellenwasser und Wasserentnahmen zur Freimachung und Freihaltung von Braunkohlelagerstätten), die Überprüfung bzw. Anpassung der fortgeführten Befreiungstatbestände sowie die Aufhebung des Ermäßigungstatbestandes gemäß § 91 Absatz 11 Satz 1 SächsWG (keine Verringerung der Wasserentnahme auch bei Einhaltung des Standes der Technik)“, heißt es da.

„Die Verrechnung gemäß § 91 Absatz 10 SächsWG wird aufgrund deren Vollzugsuntauglichkeit gestrichen. Gleichzeitig werden die Abgabesätze grundsätzlich neu strukturiert. Zukünftig wird im Hinblick auf die Bemessung der Abgabesätze nur noch zwischen Grund- und Oberflächenwasserentnahmen differenziert. Um die Abgabesätze zukunftsfest zu gestalten, erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich eine Anpassung an die festgestellte Inflationsrate der ersten Hälfte des vorangehenden Jahres.“

Der erwähnte 10. Satz aus dem § 91 des Sächsischen Wassergesetzes lautet bislang: „Ergreift der Abgabepflichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und des gewässerökologischen Zustandes, zu deren Durchführung er nicht durch gesetzliche Regelungen oder behördliche Anordnung verpflichtet ist, können die hierfür entstandenen Aufwendungen mit der Wasserentnahmeabgabe verrechnet werden …“

Niedrige Abgabesätze animieren nicht wirklich dazu, etwas für die Verbesserung der Wasserqualität zu tun. Und das wird auch den Vorschlag der Linksfraktion konterkarieren.

„Entnahmeverbote und Entnahmeregulierung können helfen, von Bußgeldern bei Fehlverhalten würden die kommunalen Kassen profitieren“, meinte Mertsching. Aber dafür braucht man Kontrollpersonal oder ein flächendeckendes Messnetz an allen Brunnen und Entnahmestellen, das zentral überwacht wird.

Der Preis für den Kubikmeter Trinkwasser bei den Kommunalen Wasserwerken Leipzig (KWL) liegt übrigens derzeit bei 2,08 Euro, würde sich also um 4,1 Cent bzw. knapp 2 Prozent erhöhen.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar