Am heutigen Donnerstag, 4. November, ist es zehn Jahre her, dass ein seltsamer Vorgang in Eisenach für Schlagzeilen sorgte. Erst ein gescheiterter Überfall auf die Wartburg-Sparkasse in Eisenach, auf Fahrrädern flüchtende Täter und ein Wohnmobil, aus dem Polizeibeamte erst zwei Schüsse hören, bevor es in Brand gerät. Damit endete die längste rechtsradikale Mordserie der Nachkriegszeit. Aber bis heute ist nicht wirklich geklärt, warum die deutschen Sicherheitsbehörden derart versagt haben.
Eine Frage, die aus Anlass des zehnten Jahrestages auch Amnesty International thematisiert.
Denn die längste rassistische Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik ist am 4. November 2011 nicht durch Ermittlungen der Polizei aufgedeckt worden. Allein diese Tatsache demonstriert aus Sicht von Amnesty International das umfangreiche Versagen mehrerer Polizei- und Sicherheitsbehörden.Nachdem der sogenannte „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) quasi unbehelligt insgesamt zehn Menschen töten, drei Sprengstoffanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle verüben konnte, enttarnte sich das Trio schließlich selbst. Wenn man diesen Doppelselbstmord von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt und das anschließend wie geplant wirkende Agieren ihrer Komplizin Beate Zschäpe denn als Selbstenttarnung bezeichnen kann.
Zehn Jahre später zieht Amnesty International eine negative Bilanz: Die Polizei hat nicht genug aus dem NSU-Komplex gelernt, für die nächste Bundesregierung besteht weiter viel Handlungsbedarf.
Noch immer bedroht rechter Terror die Republik
„Im Bundestagswahlkampf hat das Thema ‚Sicherheit vor rassistischer, antisemitischer und rechtsextremistischer Gewalt’ keine wirkliche Rolle gespielt, so als hätte es den ‚NSU‘ und die Anschläge von Halle und Hanau nicht gegeben“, sagt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland.
„Der Schutz vor rassistischer Gewalt ist eine Frage der inneren Sicherheit und der Menschenrechte. Wir erwarten, dass die neue Bundesregierung mit Entschlossenheit den Auftrag angeht, sich für eine Polizei einzusetzen, die alle Menschen in Deutschland vor menschenfeindlicher Gewalt schützt.“
Eine Kernforderung von Amnesty International an eine Polizei, die ihren rechtsstaatlichen Aufgaben und Pflichten wirkungsvoll nachkommen kann, ist die nach unabhängigen Untersuchungsmechanismen mit ausreichenden Ermittlungskompetenzen.
„In den Niederlanden oder Großbritannien kann man sehen, dass unabhängige Untersuchungsstellen ein wirkungsvolles Instrument zum Beispiel gegen Körperverletzung im Amt sind“, sagt Beeko.
„Die Unabhängigen Polizeibeauftragten in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein verfügen nicht über genug Befugnisse, um unverhältnismäßige Polizeigewalt strafrechtlich verfolgen zu können.“
Mit seiner bisherigen Weigerung, solche Stellen einzurichten, verstößt Deutschland seit Jahren gegen internationale Verpflichtungen, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof, der Europarat und der UN-Antifolterausschuss wiederholt kritisieren.
Erneutes Versagen nicht auszuschließen
Auf etwa 1.400 Seiten hat der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im August 2013 Empfehlungen vorgestellt, die den deutschen Polizeibehörden dabei helfen sollten, ein solches kapitales Versagen wie bei der Aufklärung der NSU-Morde in Zukunft zu vermeiden.
„Diese Empfehlungen sind damals schon nicht weit genug gegangen, so ist zum Beispiel eine unabhängige Untersuchung zu institutionellem Rassismus in Polizeibehörden nicht gefordert worden“, sagt Philipp Krüger, Experte für Polizei und Menschenrechte bei Amnesty International in Deutschland.
„Zehn Jahre später muss man leider feststellen, dass selbst die schwachen Empfehlungen des Untersuchungsausschusses nur unzureichend umgesetzt worden sind. So wie die Polizei heute aufgestellt ist, erscheint es nicht wirklich wahrscheinlich, dass ein erneutes Versagen wie beim NSU-Komplex tatsächlich verhindert werden kann.“
Anti-Rassismus-Trainings für Polizist/-innen sind weiterhin eine Ausnahme, obwohl sie entscheidend dafür sind, dass Opfer rassistischer Gewalt ernst genommen werden, und daher verpflichtend sein sollten. Die interne Fehlerkultur bei der Polizei zeigt zwar kleine Fortschritte, ist aber noch nicht ausreichend entwickelt, wie die Aufdeckung diverser Chat-Gruppen zeigt, in denen sich Polizist/-innen rechtsextrem und rassistisch geäußert haben.
„Es kann durchaus Hoffnung machen, dass einige dieser rassistischen Polizei-Chatgruppen durch Anzeigen einzelner Polizist/-innen aufgeflogen sind. Es ist im Übrigen aber besorgniserregend, dass nur wenige den Mut aufbrachten, dieses Fehlverhalten ihrer Kolleg/-innen zu melden, und viele andere die menschenverachtenden Inhalte unwidersprochen hingenommen haben“, sagt Amnesty-Experte Krüger.
„Hier zeigt sich, dass ein effektiver Schutz polizeilicher Whistleblower/-innen vor Kolleg/-innen, aber auch vor Vorgesetzten, zentral ist. Keinesfalls darf der Eindruck entstehen, dass formal oder auch informell abgestraft wird, wer zurecht auf Missstände hingewiesen hat.“
In einem Newsletter „Einsatzbereit gegen Rassismus?“ hat Amnesty seine sechs Kernforderungen an eine rechtsstaatliche Polizei zusammengefasst. Man kann ihn hier herunterladen.
Kerstin Köditz: Auch Sachsen fehlt ein Konzept gegen Rechtsterrorismus
„Der 4. November sollte den Opfern, Hinterbliebenen und Betroffenen der Mord-, Anschlags- und Überfallserie des rechtsterroristischen NSU gehören. Dieser Tag gehört nicht Behörden, die von ‚Aufarbeitung‘ reden, die aber zur Aufdeckung nichts beigetragen, die seither nicht alle Mitwisserinnen und Mitwisser ermittelt und die bis heute – ein Jahrzehnt danach – nicht alle mutmaßlichen Mittäterinnen und Mittäter vor Gericht gestellt haben“, erklärt Kerstin Köditz, Sprecherin für antifaschistische Politik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag und zuständig für Innenpolitik.
Was das Agieren der sächsischen Behörden angeht, waren auch die beiden im Dresdner Landtag eingesetzten Untersuchungsausschüsse letztlich höchst unbefriedigend.
„Wenn das Sächsische Staatsministerin der Justiz den kommenden Jahrestag nutzt, um vor Medien einen Fördermittelbescheid für die Entwicklung eines Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex zu übergeben, ist das vielleicht ein richtiger Schritt – aber doch ein allzu milder Ausgleich, der keineswegs genügt“, sagt Köditz.
„Im Ergebnis zweier parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Sächsischen Landtag, die auch auf Verlangen der Fraktion Die Linke eingesetzt worden waren, sind weit umfangreichere Konsequenzen empfohlen worden. Dazu gehört unter anderem ein Fonds zur Entschädigung von Opfern, Hinterbliebenen und Betroffenen.“
Der 4. November erinnert auch aus ihrer Perspektive daran, dass die Gefahr des Rassismus und des Rechtsterrorismus nicht gebannt ist.
„Seit dem Ende des NSU sind in Sachsen mehrere militante Neonazi-Gruppen aufgeflogen“, betont Köditz. „Zu unseren Forderungen gehört daher seit langem, dass der Freistaat Sachsen die extreme Rechte auf Grundlage eines Gesamtkonzepts gezielt zurückdrängen muss. Vor rund anderthalb Jahren hat der Sächsische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, ein solches Konzept zu schaffen und umzusetzen. Seither haben wir davon nichts mehr gehört. Wir bleiben dran!“
Henning Homann: Das NSU-Netzwerk wurde nicht vollumfänglich aufgedeckt
„Der 4. November erinnert uns an die ungeheuerlichen Verbrechen des NSU. Die Morde und das damit verbundene Versagen der Sicherheitsbehörden bei der Verfolgung von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe erfüllen uns bis heute mit Entsetzen“, kommentiert Henning Homann, Co-Vorsitzender der SPD Sachsen, den Stand der Dinge zum 10. Jahrestag der Selbstenttarnung des extrem rechten Terrornetzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“.
„Wir gedenken Enver Şimşek, Abdurrahim Özüdoğru, Süleyman Taşköprü, Habil Kiliç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter“, erklärt Henning Homann.
Der Bundestag und auch der Sächsische Landtag haben intensiv an der parlamentarischen Aufarbeitung gearbeitet und vieles erreicht, merkt Homann an. „Zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU bleibt aber auch eine große offene Wunde. Das rechtsterroristische Netzwerk hinter Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe ist nie vollumfänglich aufgedeckt worden.
Fehlende Strafverfolgung von NSU-Unterstützern, die ungeklärte Rolle von V-Leuten, die Vernichtung von Akten und lediglich vier rechtskräftige Urteile sind eine unzureichende Bilanz der Aufklärung der NSU-Morde. Viele der Rechtsextremisten aus dem NSU-Netzwerk sind bis heute aktiv und gefährlich. Wir verstehen deshalb die Wut der Angehörigen. Wir müssen uns ihrer Kritik um fehlende Aufarbeitung stellen.“
Die Täterinnen und Täter des NSU planten Anschläge, Überfälle und die Mordserie an neun Opfern mit Migrationsgeschichte sowie einem weiteren Opfer.
„Sie konnten in Sachsen untertauchen und wurden unterstützt“, mahnt Homann. „Der Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Gefahr für unsere demokratische Gesellschaft.“ Dieser müsse man sich entschlossen entgegenstellen. Hier stehe Sachsen in einer besonderen Verantwortung. „Ein zeitnaher Beschluss der Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus der sächsischen Staatsregierung ist deshalb ein wichtiger Schwerpunkt der SPD in Sachsen.“
Valentin Lippmann: Kampf gegen Rechtsextremismus muss weiterhin Priorität haben
„Auch zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU bleiben wichtige Fragen offen. Das gilt mit Blick auf Sachsen vor allem für die Rolle und den Umfang von Unterstützungsnetzwerken und die Finanzierung der Terroristen“, geht auch Valentin Lippmann, Obmann der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Sächsischen Landtag im 2. Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Verbrechen des NSU, auf offenkundigen Lücken in der Aufarbeitung ein.
„Es bleibt Aufgabe des Generalbundesanwaltes und der Ermittlungsbehörden, die notwendigen Ermittlungen zu Unterstützungsnetzwerken zu intensivieren und dieses gegebenenfalls anzuklagen.“
Auch aus seiner Sicht war Sachsen nicht ohne Grund der Ruhe- und Rückzugsort des NSU.
„Dass den kaltblütigen Morden und den Verbrechen des NSU über Jahre kein Einhalt geboten wurde, ist und bleibt eines der größten Versagen der Sicherheitsbehörden. Zum Abschluss der Untersuchungen im Sächsischen Landtag mussten wir Bündnisgrüne 2019 konstatieren, dass es die organisierte Verantwortungslosigkeit, die fehlende Kompetenz, die Unbeständigkeit und das Desinteresse beim Landesamt für Verfassungsschutz waren, die es dem Trio und seinen Unterstützerinnen und Unterstützern ermöglichte, unbehelligt in Sachsen unterzutauchen und von hier aus die Morde zu planen und Banküberfälle zu begehen“, so Lippmann.
„Ob die Sicherheitsbehörden in Sachsen aus ihrem Versagen unmittelbar die richtigen Schlüsse gezogen haben, darf mit Blick auf die vergangenen Jahre bezweifelt werden. Das Versprechen, dass sich so etwas wie der NSU nie wiederholen dürfe, wurde bereits wenige Jahre später mit dem eklatanten Behördenversagen im Zusammenhang mit der Terrorgruppe Freital gebrochen. Die Neuaufstellung von Polizei und Verfassungsschutz beim Vorgehen gegen rechtsterroristische Gruppierungen ist und bleibt eine große, permanente Aufgabe, der sich alle politisch Verantwortlichen stellen müssen. Der Kampf gegen Rechtsextremismus, als die größte Bedrohung unserer freien Gesellschaft muss uneingeschränkt oberste Priorität haben.“
Am 2. November hatten die Grünen zu einem Livestream zur Aufarbeitung der NSU-Verbrechen eingeladen. Hier kann man ihn anschauen.
Und auch Valentin Lippmann erwartet von der Regierung die baldige Vorlage des vereinbarten Handlungspaketes: „Wir haben als Koalitionsfraktionen eine Vielzahl von Maßnahmen vereinbart und als Landtag die Staatsregierung zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes gegen Rechtsextremismus aufgefordert. Ich erwarte, dass dieses Konzept nun unverzüglich dem Landtag vorgelegt wird. Der Jahrestag der Selbstenttarnung des NSU ist ein geeignetes Datum hierfür.“
Lesetipps:
Eine Übersicht zu einigen Büchern zum rechten Terror in Deutschland finden Sie hier.
Die abgebildete Untersuchung zu Staatsversagen von Hajo Funke bei der Aufklärung des NSU erschien 2015. Die Besprechungen dazu finden Sie hier und hier.
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