Nach dem Motto „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ kann man keine Wohnungspolitik machen. Damit ist die Bundesregierung kläglich gescheitert und hat einen enormen Investitionsstau verursacht: 1,5 Millionen Wohnungen fehlen in Deutschland, in den Großstädten werden Immobilien zum Spekulationsobjekt und für den sozialen Wohnungsbau fehlt das Geld, reichen die ausgereichten Summen auch in Sachsen nicht, wie die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel feststellt.

Ihre Fraktion hat jetzt in der Hoffnung, dass die Regierungskoalition auch mal einen Antrag der Linken übernimmt, einen Antrag mit dem Titel „Verbesserung der Bedingungen für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen“ (Drucksachennummer 7/ 3270) eingereicht. Er soll mehr Fördergeld für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen sichern.

Wie das gehen soll, erklärt die wohnungsbaupolitische Sprecherin der Linksfraktion im sächsischen Landtag, Juliane Nagel, so: „In Sachsen werden bis zum Jahr 2025 19.000 Sozialwohnungen benötigt, der Großteil davon in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Es muss endlich Schluss sein, mit der Zweckentfremdung von Bundesmitteln, die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind!

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass zukünftig die Bundesmittel dauerhaft und in voller Höhe ausgeschöpft und zweckentsprechend eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Kofinanzierung durch den Freistaat. Für das laufende Jahr entspräche dies 15 Millionen Euro, bei 49,9 Millionen Euro Bundesmitteln (Drucksachennummer 7/2495). Sachsen muss die Kofinanzierung endlich sicherstellen, um die entsprechende Absichtserklärung der Regierungsparteien im Koalitionsvertrag umzusetzen.“

Denn wie auch ihre eigenen Nachfragen immer wieder zeigen, ist der Bedarf an gefördertem Wohnraum gerade in den Großstädten deutlich höher als das, was mit den zur Verfügung gestellten Mitteln gebaut werden kann. Und das Geld sollte, so Nagel, eigentlich zu denen fließen, die wirklich Interesse daran haben, bezahlbare Wohnungsbestände aufzubauen.

„Die Zuwendungen sollen vorrangig an Eigentümer geförderter Wohnungen weiterleitet werden, deren Zielsetzung auf Nichtveräußerung ihrer Wohnungsbestände und deren Bewirtschaftung dauerhaft nicht an Profitmaximierung ausgerichtet ist“, erklärt die Landtagsabgeordnete.

„Dies sind vorrangig kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen sowie kooperative Wohnprojekte. Die stark gestiegenen Grundstückspreise sind der wesentliche Kostenfaktor für die massive Verteuerung des Wohnens in den letzten Jahren. Gerade für gemeinwohlorientierte Anbieter ist es schwierig, sich auf dem Grundstücksmarkt gegenüber kapitalkräftigen Akteuren zu behaupten. Da das Eigentum an einem Grundstück bzw. Bestandsgebäude eine notwendige Voraussetzung für die Realisierung eines Vorhabens des geförderten Wohnungsbaus darstellt, sollte auch der Grundstückserwerb förderfähig sein.“

Und auch die scheinbar so kapitalstarken Investoren bauen nicht wirklich das, was dringend gebraucht wird, beschränken sich auf ein kleines Luxussegment, während dringend benötigte Bauvorhaben seit Jahren in der Warteschleife stecken. Denn es ist ein Irrtum, dass teure Wohnungen in den sächsischen Großstädten eine große Nachfrage auslösen.

Das ist beim aktuellen Einkommensniveau schlicht utopisch. Und alibimäßige 30 Prozent „Sozialwohnungen“ ändern an den Kalkulationen nicht viel. Auch der Wunschglaube, es müsste nur genug gebaut werden, dann würden die Mietpreise schon fallen, funktioniert nicht. Darauf lassen sich Investoren gar nicht erst ein.

Normalerweise gehörten die Fördersummen für den Wohnungsbau eher in die Planungen kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen, die genau das Segment bedienen, das auch in Leipzig und Dresden nachgefragt wird.

„Darüber hinaus bedarf die ‚Richtlinie gebundener Mietwohnraum‘ einer grundlegenden Überarbeitung und Anpassung an die tatsächlichen Verhältnisse im Freistaat Sachsen. Dabei ist unter anderem der Erwerb von Baugrundstücken und Grundstücken mit Bestandsgebäuden in die Richtlinie aufzunehmen“, betont Juliane Nagel.

„Außerdem muss klargestellt werden, dass umzuwidmender Wohnraum zuvor nicht unbewohnt gewesen sein muss. Wir fordern die Prüfung des generellen Verzichtes eines Mindestbauaufwands und die Ausweitung der Gebietskulisse über Leipzig und Dresden hinaus. Wir wollen, dass die Förderung von Neu- und Umbau für gemeinschaftliche Wohnformen durch die Übertragung eines Teils der pro Wohnung/Haushalt vorgesehenen Wohnfläche auf gemeinschaftlich genutzte Flächen ermöglicht wird.“

Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ kritisiert die verkorkste Wohnungsbaupolitik von Bundesbauminister Seehofer

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