Ganz fertig ist man im Wirtschaftsministerium Sachsens mit den Vorbereitungen zwar noch nicht und die genauen Zugangs-Bedingungen werden noch erarbeitet. Doch bereits ab kommender Woche will der Freistaat über die Sächsische Aufbaubank (SAB) versuchen, den kleinen Unternehmen unter die Arme zu greifen. Gemeint sind jene, die unter fünf Angestellten haben, in Leipzig etwa 85 Prozent aller ansässigen Firmen. Darunter viele Gastronomien, die Kreativwirtschaft, Ladenbesitzer, Soloselbstständige und viele mehr. Doch der Teufel wird mal wieder im Detail lauern.

Die Grundidee hat Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) am 17. März nach einem Gespräch mit „ausgewählten Vertretern der sächsischen Gewerkschaften, der sächsischen Industrie- und Handels- sowie der Handwerkskammern, der Wirtschaftsverbände, des Handwerkstags und der Bundesagentur für Arbeit“ schon einmal umrissen: Eine Zwischenfinanzierung für kleine Unternehmen mit Umsatzsorgen wegen der Corona-Krise soll in Form von nachrangigen Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro stattfinden.

Attraktiv gemacht werden soll die Verschuldung bei der SAB durch eine gewährte Zinslosigkeit, die ersten drei Jahre ohne Rückzahlungsverpflichtungen und die Gesamtlaufzeit von acht Jahren bis zur Tilgung der Kredite. Sicher: wer sich Subventionen in Form eines Sondertopfes aus Steuergeldern erhoffte, wird von dieser ersten Lösung enttäuscht sein. Denn dennoch muss das Geld, welches man sich ab dem 23. März bei der SAB borgen kann, zurückgezahlt werden, die fehlenden Einnahmen der kommenden sechs bis 12 Wochen bleiben hingegen und müssen später wieder aufgeholt werden.

Ohne Umsätze durch die Regeln der ebenfalls am 17. März 2020 verkündeten Allgemeinverfügung, ist dieses Kreditangebot also quasi eine Wette auf die Zeit nach dem wirtschaftlichen Einbruch und eine Art Konsumer-Kredit. Denn das meiste Geld der Kredite wird wohl in den puren Erhalt des Unternehmens, also das Überstehen der Downphase fließen. Meist sind es ja die Mieten für Geschäftsräume, langfristige Verpflichtungen und bereits eingegangene Schuldentilgungen, die kleinere Unternehmen neben den täglichen Fragen rings um Personalkosten, Steuern und Innovationsinvestitionen drücken.

So werden zudem eventuell aus vormals schuldenfreien Unternehmen verschuldete.

Parallel hat zumindest auch das Finanzministerium Sachsens angekündigt, derzeit gegebenenfalls Steuerschulden eine gewisse Zeit zu stunden. Und vor allem laufende Vorauszahlungen aufgrund der erwartbar niedrigeren Umsätze 2020 zu senken.

Doch bevor Strukturen, wie kleinere Einzelhandelsgeschäfte, Kneipen, Clubs und junge Firmen zerbrechen, die man später nicht wieder aufbauen kann, will man derzeit seitens der Landesregierung mit diesem Kredit-Angebot wenigstens schnell helfen.

Denn weiter oben in der Politik klemmt es noch: „Wir können nicht warten, bis der Bund reagiert, sondern wollen bereits jetzt in Vorleistung gehen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die aktuell durch das Raster der bestehenden Unterstützungsangebote fallen, soll deshalb ein Sonderprogramm aufgelegt werden. Wir schaffen dafür jetzt die Voraussetzungen, damit die Umsetzung ab der kommenden Woche starten kann“, so Dulig.

Wie die genauen Zugangsbedingungen dafür lauten sollen, ist noch unklar. Derzeit sollen kleine Unternehmen gemeint sein, die „aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Umsatzrückgängen konfrontiert sind und dadurch unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage geraten“, so die Sprachregelung. Welche Belege dafür die Unternehmen erbringen müssen, könnte ein Knackpunkt werden.

„Die Beantragung und Ausreichung soll über die Sächsische Aufbaubank erfolgen. Die Bedingungen und Antragsverfahren werden derzeit erarbeitet“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Und: „Sollten Bund oder die EU während der Laufzeit des Programms ein Förderprogramm mit ähnlicher Zielrichtung für die Zielgruppe auflegen, muss dieses Programm vorrangig in Anspruch genommen werden.“ Ein etwas kryptischer Satz, den jede Unternehmerin wohl direkt bei einer etwaigen Beantragung der SAB-Angebote dort hinterfragen sollte.

Er dürfte bedeuten, dass dann die Angebote des Bundes oder der EU die sächsische Offerte ersetzen sollen. Ob diese dann besser oder schlechter sind, weiß derzeit nur, wer auch über Wasser wandern kann.

Worterklärung (Wikipedia): Nachrangige Darlehen (oder Nachrangdarlehen; englisch junior debt, subordinated loans) gehören bei Unternehmen zum Mezzanine-Kapital und sind Finanzinstrumente, die im Falle der Liquidation oder Insolvenz im Rang hinter andere Forderungen gegen das schuldende Unternehmen zurücktreten.

Zur Sächsischen Aufbaubank im Netz

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