Früher hat er selbst solche Fragen gestellt. Jetzt muss sie Wolfram Günther (Grüne) als Umweltminister beantworten. Man möchte nicht in seiner Haut stecken, gerade bei den Fragen, die jetzt Mirko Schultze, Sprecher für Katastrophenschutz der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, gestellt hat. Denn was da so lange geplant wurde und wird, hat mit Günthers Plänen zur Auenrevitalisierung oft nichts zu tun. Im Gegenteil: Da droht weitere Geldvernichtung.

Vorher war es auch die Grünen-Fraktion , die immer wieder Druck gemacht hat, den vorbeugenden Hochwasserschutz endlich in Angriff zu nehmen. Jetzt war es Schultze, der mit der Antwort von Günthers Amtsvorgänger Thomas Schmidt (CDU) aus dem November nicht zufrieden war.

Der hatte die Langwierigkeit vieler Hochwasserschutzmaßnahmen so begründet: „Für das Hochwasserschutzprogramm wurden vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2023 insgesamt 3,53 Milliarden Euro vorgesehen. Seit dem Jahr 2002 wurden davon Maßnahmen im Umfang von insgesamt 3,1 Milliarden Euro bereits realisiert. Bis zum Jahr 2023 sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung noch weitere 430 Millionen Euro zur Umsetzung geplant. Das Hochwasserschutzprogramm ist eine Generationenaufgabe.

Gemäß der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie sind bis zum Jahr 2021 und danach alle sechs Jahre die Hochwasserrisikomanagementpläne einschließlich der Maßnahmenpläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Für die noch in verschiedenen Planungsstufen befindlichen Maßnahmen des Hochwasserschutzprogramms liegen noch keine belastbaren Kostenermittlungen vor. Aus den vorgenannten Gründen ist keine belastbare Aussage über insgesamt noch zu erwartende Ausgaben möglich.“

Ganz ähnlich klingt jetzt Günthers Antwort auf die jüngste Anfrage von Mirko Schultze. Günther ist seit Dezember im Amt und hatte noch nicht wirklich viel Zeit, auch die Hochwasserschutzprojekte neu zu ordnen.

„In vielen Fällen schließt sich ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung an, in dessen Verlauf umfangreiche Nachforderungen, Planänderungen und Wiederholungen von Verfahrensschritten sowie die Einlegung von Rechtsmitteln möglich ist. Die der Genehmigung nachfolgenden Ausführungsplanungen sind ebenso wie die vorigen Planungsstufen und die nachfolgenden Bauleistungen nach öffentlichem Vergaberecht auszuschreiben und zu vergeben. Die Bearbeitungskapazitäten der Planer und Bauausführenden sind, insbesondere aufgrund der länderübergreifenden Auftragslage, begrenzt“, stellt er fest.

Und: „Das sächsische Hochwasserschutzprogramm ist eine Generationenaufgabe und wird auf Grundlage der verfügbaren Bearbeitungskapazitäten und Finanzmittel seit dem Jahr 2002 umgesetzt. Seitdem wurden Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der nachhaltigen Schadensbeseitigung im Umfang von 3,1 Milliarden Euro aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und der Länder sowie des Freistaates Sachsen realisiert.

Für die noch im Bau und in Planung befindlichen Maßnahmen ist eine schrittweise Umsetzung bis zum Jahr 2024 und darüber hinaus entsprechend den verfügbaren Mitteln vorgesehen. Gleichzeitig wird gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages verstärktes Augenmerk auf die Umsetzung von ökologischen Hochwasserschutzmaßnahmen, insbesondere zur Retentionsraumschaffung gelegt. Entsprechend enthält das Sofortprogramm 2020 Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur und des Auenprogramms.“

Das mit dem verstärkten Augenmerk auf der „Verbesserung der Gewässerstruktur und des Auenprogramms“ ist neu.

Aber es hat noch keinen Einfluss auf die Planungen.

In Leipzig ist ja die Arbeit an einem Programm für die Nordwestaue der Weißen Elster gerade erst gestartet.

Und so stehen auch für Leipzig noch lauter Projekte in der Planungsliste, die mit einer „Verbesserung der Gewässerstruktur“ nichts zu tun haben. Sie stammen noch aus der Zeit der technokratischen Sicht auf „Gewässeroptimierung“.

Dazu gehören die schon seit 2004 schwebenden Planungen für den „Neubau einer Hochwasserüberleitung aus der Parthe in die Neue Luppe, F-km 37+000 bis 36+000“, die nur deshalb notwendig wird, weil die Öffnungspläne für die Alte Elster mehr Wasser in den sensiblen Wasserknoten am Klärwerk Rosental drücken. Erst recht, wenn auch die Parthe Hochwasser führt.

Logisch, dass auch das seit 2004 in der Planung schwebt: „Öffnung der Alten Elster als Hochwasserschutz-Vorsorgemaßnahme zur Minderung der Sedimentablagerung im Elsterbecken und Abflussverteilung“. Ein technokratisches Projekt, das mehr Probleme schafft als löst.

Dazu gehört dann auch eine „wirtschaftliche Optimierung Gewässerknoten Leipzig“. Deutlicher kann das ingenieurtechnische Denken über die „Optimierung“ von Gewässern nicht benannt werden. Obwohl mit der Europäischen Wasserahmenrichtlinie eine ganz andere Priorität definiert sein sollte: Die Renaturierung der Flüsse und die Verbesserung der Wasserqualität.

Das einzige Vorhaben, das tatsächlich ein erster Schritt hin zur Renaturierung ist, ist die geplante „Schlitzung Altdeich und Schaffung von Ersatzhochwasserschutzanlagen, rechtsseitig“ am Elsterflutbett. Mehr ist da zum ganzen Leipziger Auensystem nicht zu finden – außer weiteren Deichsanierungen an der Nahle, der Pleiße und der Neuen Luppe. Spuren einer Umsetzung des Auenprogramms finden sich ebenso noch nicht.

Sachsen braucht endlich eine andere Politik für die Auen der Flüsse

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