Bevor im April 2019 der sächsische Landtag über das neue Polizeigesetz abstimmen soll, kam am Dienstag, den 12. März, der Innenausschuss erneut zu einer Sitzung zusammen. Thema war diesmal speziell die geplante Einführung von Bodycams. CDU und SPD hatten sich erst im Februar darauf geeinigt.

Die Linksfraktion und Grüne halten nach der Anhörung zum Polizeigesetz im Innenausschuss des sächsischen Landtages an ihrer Kritik an Bodycams fest. Am Dienstag, den 12. März, hatten sich erneut Experten zu den geplanten Änderungen im Polizeigesetz geäußert. Am Mittwoch soll zudem eine Petition mit mehr als 20.000 Unterschriften übergeben werden.

Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, bezweifelt, dass Bodycams die Sicherheit für Polizisten erhöhen werden. „Das muss aber geklärt sein, bevor ein mutmaßlicher Sicherheitsgewinn gegen den drohenden Eingriff in Grundrechte abgewogen werden kann.“

Zudem kritisiert Stange, dass der Abschlussbericht zu einem Pilotprojekt mehr Fragen aufwerfe als er beantworte: „So wurde beispielsweise gar nicht wissenschaftlich sauber festgestellt, dass die Bodycam die Gefahr von Übergriffen auf Polizeibeamte reduziert. Die festgestellten geringeren Fallzahlen können auch darauf beruhen, dass im Testzeitraum insgesamt weniger kontrolliert wurde.“

Kennzeichenerfassung ebenfalls umstritten

Auch Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen, sieht die Bodycams kritisch: „Die geplante rechtliche Lösung hat mich nicht überzeugt. Sie ist nicht grundrechtsfreundlich gelöst und schafft damit keinen Mehrwert für die Bürgerrechte, sondern gibt ausschließlich der Polizei neue Rechte.“

Lippmann bedauert zudem, dass sich die Anhörung auf die Bodycams beschränkt hat. „Gerade nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerfassung hätten auch die Änderungsanträge in diesem Bereich angehört werden müssen“, beklagt Lippmann. So blieben Zweifel, ob die Neuregelungen der jüngsten Rechtsprechung entsprechen.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die mit einem Sachverständigen in der Sitzung vertreten war, äußerte ebenfalls ihre Bedenken. Sie lehne die Einführung der Bodycams nicht grundsätzlich ab, allerdings müsse der Einsatz verhältnismäßig sei, erklärte Amnesty in einer Stellungnahme.

Die Bodycam müsse sowohl Polizisten als auch Bürgern nützen: „Die Polizei sollte daher nicht nach freiem Ermessen entscheiden können, ob sie die Kamera anschaltet oder nicht.“ Stattdessen solle es eine Pflicht geben, die Bodycam einzuschalten, wenn es zum Einsatz von Gewalt kommt.

CDU zufrieden mit Anhörung

Zufrieden äußerte sich hingegen die CDU. Die Anhörung habe „in aller Deutlichkeit ergeben, dass die Bodycam einen wesentlichen Beitrag zur Eigensicherung der Polizisten ist“, erklärt Rico Anton, innenpolitischer Sprecher der Fraktion. „Wir werden nicht tatenlos zusehen, wenn Polizisten bepöbelt, bespuckt und angegriffen werden.“ Die Bodycam solle als Abschreckung und zur Sicherung von Beweismitteln dienen.

Erst Anfang Februar hatte sich die CDU überraschend gegen die SPD durchgesetzt und die Einführung der Bodycams zu den geplanten Änderungen im Polizeigesetz hinzugefügt. Die SPD konnte im Gegenzug die Beschwerdestelle der Polizei aus dem Innenministerium herauslösen, sich aber nicht mit ihrer Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht durchsetzen.

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, betont, dass sich seine Partei erfolgreich für mehr Transparenz bei den Bodycams eingesetzt habe: „So ist nun vorgesehen, dass Betroffene gespeicherte Daten einsehen und dabei auf Wunsch einen Anwalt hinzuziehen können. Und mit den Daten kann auch überprüft werden, ob die Polizei rechtmäßig gearbeitet hat. Die Bodycam kann also Polizei und Bürgern gleichermaßen nutzen.“

21.000 Unterschriften gegen das Polizeigesetz

Am Mittwoch, den 13. März, hat die „Initiative für Versammlungsfreiheit“ eine Petition mit mehr als 21.000 Unterschriften an den Sächsischen Landtag übergeben. Diese richtet sich grundsätzlich gegen die Änderungen im Polizeigesetz.

Unter anderem ist in diesen geplant, die Polizei mit stärkeren Waffen auszurüsten, die Videoüberwachung auszuweiten und die Befugnisse gegenüber Personen, die keine Straftaten begangen haben, zu erhöhen. Der Landtag soll im April über die Änderungen abstimmen. Die Linksfraktion hat bereits angekündigt, am Sächsischen Verfassungsgerichtshof dagegen zu klagen.

Empfohlen auf LZ

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

René Loch über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar