Am Donnerstag, 17. Januar, gab es die Sitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag, in der der Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag für einen besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, in Sachsen öffentlich angehört wurde. Sachsens Möglichkeiten sind leider, so Valentin Lippmann, sehr begrenzt.

Er ist der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion und erläutert im Video auch kurz und knapp das Anliegen des Gesetzesvorstoßes. Denn wenn Behörden die Warnungen ihrer Mitarbeiter nicht ernst nehmen und gefährliche Missstände nicht abstellen – was dann? Dann riskiert ein Hinweisgeber heute immer noch nicht nur seinen Arbeitsplatz und seine berufliche Zukunft, er bekommt dann in der Regel auch noch die ganze Macht des Gesetzes zu spüren, wird auch noch bestraft dafür, dass er versuchte, gefährliche Vorgänge an die Öffentlichkeit zu bringen.

Und wie sahen es nun die Sachverständigen in der Anhörung?

„Die durchaus differenzierten Diskussionen mit den Sachverständigen hat noch mal deutlich gemacht, dass es für den Schutz von Whistleblowern vor allem dringend einer bundesrechtlichen Regelung sowohl im Beamten- als auch im Arbeitsrecht bedarf. Die Regelungen, die aufgrund der Bund-Länder-Zuständigkeit auf Landesebene getroffen werden können, sind naturgemäß begrenzt“, geht Lippmann auf das Grunddilemma ein.

Denn bislang gibt es auch in der Bundesrepublik keinen Schutz für Whistleblower. Auch weil es längst viel zu enge Verquickungen von Staat und Parteipolitik, von Politik und Wirtschaft oder gar auf Bündnisebene gibt. Das enge Verhältnis zu den USA hat zum Beispiel verhindert, dass der Whistleblower Edward Snowden in Deutschland Schutz finden konnte.

Stattdessen sitzt er in Russland fest. Eigentlich ein peinliches Zeugnis für die westliche Staatengemeinschaft, die die Übergriffe des Geheimdienstes NSA für schützenswerter hält als die Aufklärung der von Snowden öffentlich gemachten Missstände, die auch das stillschweigende Versagen deutscher Behörden betrafen. Die hatten den Schutz der eigenen Bevölkerung eindeutig hinter die Zusammenarbeit mit der NSA zurückgestellt.

Eigentlich ein gewaschener Skandal.

Aber ausgesessen wie so Vieles in den vergangenen 13 Jahren.

„Gleichwohl war die Diskussion von einer klaren Fürsprache zur Notwendigkeit des Schutzes von Whistleblowern geprägt“, stellt Valentin Lippmann fest. „Die Sachverständigen haben betont, dass nicht nur der Bund sondern auch Sachsen schon aufgrund völkerrechtlicher Verträge verpflichtet ist, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu gewährleisten und dass es an solchen Regelungen fehlt. In Ergänzung dieser Regelungen sei die von den Grünen vorgeschlagene Initiative ein durchaus gangbarer Weg.“

Ist die Angst der Behörden vor Whistleblowing eigentlich berechtigt?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Denn oft ist es der einzige Weg, korruptive Strukturen überhaupt erst aufzudecken. Doch augenscheinlich herrscht eher der Wille, die „weiße Weste“ zu bewahren und die eigenen Mitarbeiter zum Schweigen zu verdonnern, statt amtlichen Missbrauch oder gefährliche Entwicklungen frühzeitig aufzuklären und zu beheben.

„Whistleblower sind der Schlüssel für die Aufdeckung schwerer Korruption und gravierender Fehlentwicklungen“, betont Lippmann. „Gerade in einem funktionierenden Rechtsstaat muss es möglich sein, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes offenbaren und rechtswidriges staatliches Handeln offenlegen können, ohne dass sie Nachteile befürchten müssen. Unser Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für solche geschützte Offenbarungen und eröffnet den Weg zu einer breiten öffentlichen Diskussion.“

Am Donnerstag gibt es im Landtag die Anhörung zum Whistleblower-Schutzgesetz der Grünen

Am Donnerstag gibt es im Landtag die Anhörung zum Whistleblower-Schutzgesetz der Grünen

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