Eine Katastrophe nimmt ihren Lauf. Und sie hat eine Menge mit der Unfähigkeit einer sächsischen Staatsregierung zu tun, den nahenden Kohleausstieg als Tatsache zu begreifen und entsprechend zu reagieren. Auch wenn das in der Pressemitteilung des Sächsischen Oberbergamtes (OBA) vom Donnerstag, 6. Dezember, scheinbar nicht anklingt. Dort ist alles paletti. Auch wenn das OBA hier mit stolzgeschwellter Brust verkündet, dass alle Befürchtungen der Landtagsopposition zutreffen.

Und die Befürchtungen gingen nun einmal davon aus, dass die Sächsische Landesregierung nicht den Mumm hatte, die Sicherstellungen der Tagebaubetreiber für die künftige Renaturierung der Tagebaue tatsächlich sicherzustellen. Rücklagen hatten Vattenfall und Mibrag dazu ja schon angelegt. Aber die jetzt vorgelegten Vereinbarungen belegen, dass der Freistaat – völlig gegen besseres Wissen – die Sicherstellungen erst ab 2021 nachgewiesen haben will. Und zwar noch nicht komplett. Sie sollen erst über die Restlaufzeit der Tagebaue erwirtschaftet werden.

In der Mitteilung des Oberbergamtes klingt das so:

„Mit den Vorsorgevereinbarungen wird die Bereitstellung der Finanzmittel für die Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Flächen nach der planmäßigen Beendigung der Braunkohlegewinnung durch die Unternehmen abgesichert. Elemente der Vereinbarung sind ein enges Monitoring der Leistungs- und Kostenentwicklung einschließlich notwendiger Anpassungen der Vorsorgekonzepte.

Die Vorsorgekonzepte beinhalten den Aufbau von Sondervermögen zur finanziellen Absicherung des späteren Liquiditätsbedarfes. Für den Vermögensaufbau wird für jedes Unternehmen eine Zweckgesellschaft gegründet. Die Sondervermögen werden insolvenzsicher von den übrigen Unternehmensvermögen getrennt und an den Freistaat Sachsen verpfändet.

Aus diesen Sondervermögen sollen zur Wiedernutzbarmachung und etwaigen Nachsorge der sächsischen Braunkohletagebaue nach Einstellung der Gewinnung Leistungen in Höhe von insgesamt 1.476 Mio. € finanziert werden.

Für die einzelnen Tagebaue bedeutet dies, dass im Zeitraum von 2042 bis 2088 für den Tagebau Reichwalde 405 Mio. € sowie für den Tagebau Nochten 795 Mio. € beziehungsweise 276 Mio. € für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain im Zeitraum von 2042 bis 2060 eingesetzt werden.“

***

Man darf über die Zahlen stolpern und weiß jetzt auch, warum die sächsische Staatsregierung so stur gegen die Kohlekommission kämpft. Sie hat den Bergbaubetreibern augenscheinlich zugesichert, dass sowohl in der Lausitz als auch im Tagebau Schleenhain bis 2042 Kohle abgebaut werden kann.

Nur wenn die Tagebaue bis dahin bewirtschaftet werden, wird die angegebene Sicherstellung von knapp 1,5 Milliarden Euro erwirtschaftet.

Erwirtschaftet aber wird das Geld nur, wenn die angeschlossenen Kohlekraftwerke bis dahin ebenfalls laufen.

Ein Unding.

Sachsen hat sich mit diesen Vereinbarungen regelrecht in Geiselhaft begeben. Und argumentiert jetzt mit diesen völlig realitätsfernen Verträgen gegen den deutschen Kohleausstieg.

Das mutet durchaus auch wie eine kleine Erpressung an. Denn Ministerpräsident Michael Kretschmer hatte ja der Kohlekommission gegenüber schon argumentiert, der Bund müsse dann für diese Kosten aufkommen, wenn er es wagt, den Kohleunternehmen die (von Sachsen versprochene) Geschäftsbasis zu entziehen.

Mit der Unterzeichnung der Vorsorgevereinbarungen sind laut Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer die diesbezüglichen Auflagen und Bedingungen aus den durch das Sächsische Oberbergamt zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen erfüllt. „So ist gesichert, dass die Wiedernutzbarmachungsverpflichtungen der Bergbauunternehmen auch nach dem planmäßigen Ende der Kohlegewinnung durch diese Unternehmen finanziert werden und die dafür notwendige Liquidität im notwendigen Umfang und zum notwendigen Zeitpunkt zur Verfügung steht.“

Die Unterzeichnung erfolgte seitens des Freistaates Sachsen durch den Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer und die Vorstände Dr. Helmar Rendez und Dr. Markus Binder für die LE-B AG sowie die Geschäftsführer Dr. Armin Eichholz und Dr. Kai Steinbach für die MIBRAG.

In der Pressemitteilung wird jetzt gar von planmäßiger Beendigung der Braunkohlegewinnung gesprochen. Bislang war dieser Planungshorizont vertraglich nur bis 2026 abgesichert. Indem aber das sächsische Oberbergamt jetzt diese Vereinbarungen unterschrieben hat, hat es den Bergbaubetreibern eine „planmäßige“ Bewirtschaftung bis 2042 regelrecht zugesichert, also auch eine vertragliche Grundlage für mögliche Regressleistungen geschaffen. Wohl wissend, dass die Kohlekommission an einem ganz anderen Plan zum Kohleausstieg arbeitet und sächsische Kraftwerke davon nicht ausgenommen sind.

Das Datum ist also auch bemerkenswert: „Bereits am 30. November 2018 wurde vom Sächsischen Oberbergamt und von der LE-B AG eine Vereinbarung zur finanziellen Absicherung der Wiedernutzbarmachungs- sowie etwaiger Nachsorgeverpflichtungen für die Tagebaue Nochten und Reichwalde unterzeichnet. Am 5. Dezember 2018 folgte der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit der MIBRAG für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain.“

Am 28. November hätte die Kohlekommission ja bekanntlich schon ihre Vorschläge vorstellen sollen. Mit ihren Forderungen nach 60 Milliarden Euro vom Bund hatten die Kohleländer diesen Termin ja regelrecht torpediert. Und ausgerechnet zwei Tage nach dem bisher geplanten Termin zur Verkündung der Restlaufzeiten geht Sachsens Regierung solche Vereinbarungen – zu milliardenteuren Risiken für den Steuerzahler – ein.

Das hat mit einer verantwortungsvollen Politik nichts mehr zu tun. Das wirkt eher, als wäre die Staatsregierung nur ein gehorsamer Vollstrecker von Konzernwünschen.

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Das sieht nicht nur so aus, die Landesregierungen von BRB/Sachsen und Anhalt sind Vollstrecker der Kohlelobby. Massenproteste aller Umweltverbände gemeinsam mit “Ende Gelände” sind notwendig um diese Verbrecher zu stoppen.

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