Eigentlich hatte es Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag, schon aus vorherigen Anfragen erfahren, dass Sachsens Behörden keine wirklich belastbaren Zahlen mehr zum Umfang der um sich greifenden Funkzellenabfragen herausgeben. Er fragte trotzdem noch einmal an, Justizministerin Sebastian Gemkow antworte wie erwartet. Nur eine Zahl konnte er nicht unter der Decke halten: Die wachsende Zahl der von Staatsanwälten veranlassten Funkzellenabfragen selbst. Ein seltsames Ermittlungs-Spielzeug.

Im Jahr 2017 sind in Sachsen 476 Funkzellenabfragen durchgeführt worden. Das waren 38 Funkzellenabfragen mehr als noch 2016 (438). Ein weiterer Anstieg ist nicht ausgeschlossen: Bis Mitte Juni 2018 wurden in Sachsen bereits 275 Funkzellenabfragen durchgeführt. Dies ist das Ergebnis einer jüngsten Kleinen Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann.

„Die Zahl der Funkzellenabfragen ist im Vergleich zum hohen Niveau des Vorjahres noch einmal angestiegen. Mittlerweile scheinen die sächsischen Ermittlungsbehörden dieses Instrument inflationär zu verwenden, obwohl es eigentlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist. Damit wird tagtäglich ohne deren Wissen in die Bürgerrechte von tausenden Sachsen eingegriffen, deren Daten bei den Funkzellenabfragen erfasst werden“, kritisiert Lippmann.

Aber für normale Strafermittlungen sind Funkzellenabfragen gar nicht gedacht gewesen. Sie sollten eigentlich ein außerordentliches Mittel sein, wenn Straftaten ein entsprechendes Gewicht haben und die Ermittlungsbehörden nicht weiterkommen mit den klassischen Mitteln.

Aber dass in Sachsen irgendwie anders gedacht wird, wissen die Sachsen ja seit 2011, als das Mittel der flächendeckenden Funkzellenabfragen im Umfeld der Demonstrationen zum 13. Februar in Dresden angewandt wurde und hinterher hunderte Demonstranten mit Strafprozessen überzogen wurden. Wer für dieses Übermaß der Strafverfolgung zuständig war und was tatsächlich dahintersteckte, als man diese flächendeckende Abfrage inszenierte, wurde nie wirklich geklärt. Die meisten Prozesse gingen aus wie das Hornberger Schießen.

Da mutet es so an, als hätte man Dresden einfach mal zum Testfeld gemacht um auszuprobieren, wie viele Personen man mit der Methode via Handy dingfest machen könnte.

Und seither wird das Mittel immer öfter in Strafermittlungen angewendet, ohne dass greifbar wird, welchen Sinn es dabei eigentlich macht.

„Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow auf, gegenüber den Staatsanwaltschaften endlich darauf hinzuwirken, dass Funkzellenabfragen nur noch dann beantragt werden, wenn andere Ermittlungsmaßnahmen absehbar keinen Erfolg mehr haben. Der massenhafte Eingriff in die Bürgerrechte darf nicht zur Standardmaßnahme in Sachsen werden. Die derzeitige Praxis ist nicht hinzunehmen“, erklärt Lippmann.

Ihm gefällt das Versteckspiel der Justiz, die keine konkreten Daten zum Umfang der Datenabfragen herausrücken möchte, überhaupt nicht. Das hat mit Transparenz nichts zu tun. Und es ist wirklich fraglich, ob Minister Gemkow seiner Auskunftspflicht als Minister gerecht wird, wenn er hier lang und breit begründet, dass der Arbeitsaufwand zur Erhebung der Daten unangemessen wäre.

„Wir brauchen endlich wieder eine statistische Erfassung der Orte und Anlässe der durchgeführten Funkzellenabfragen. Es ist ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, wenn diese Informationen weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden können“, bemängelt Lippmann die ausweichende Antwort des Justizministers. „Somit wissen viele Betroffene gar nichts davon, dass ihre Daten im Rahmen einer Funkzellenabfrage erhoben wurden. Zudem fordere ich, dass in Sachsen endlich die Benachrichtigung der Betroffenen einer Funkzellenabfrage per SMS eingeführt wird, um die Betroffenen einfach informieren zu können.“

Zahl der Funkzellenabfragen in Sachsen steigt immer weiter und Leipzigs Staatsanwaltschaft sammelt besonders eifrig

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