Hat der Freistaat tatsächlich bei einem derart simplen Thema kapituliert? Beim Bäumepflanzen? Wo es nur darum geht, kaputte Baumreihen an Bundes- und Staatsstraßen einfach wieder aufzufüllen? Absägen geht doch auch. Der Grünen-Landtagsabgeordnete Wolfram Günther jedenfalls, der nach den Bäumen an Sachsens Straßen gefragt hat, ist entsetzt. Für ihn ist das ein staatliches Kettensägenmassaker.

Seit Jahren verringert sich der Baumbestand an Sachsens Bundes- und Staatsstraßen dramatisch. Der neue Negativrekord wurde im letzten Jahr erreicht. So wurden in ganz Sachsen im Jahr 2016 nur noch 14 Prozent der gefällten Bäume ersetzt.

So geht es aus der Antwort von Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) auf eine Kleine Anfrage von Wolfram Günther, umweltpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, hervor.

An Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen fielen zwischen den Jahren 2010 bis 2016 insgesamt 20,5 Prozent des Baumbestandes der Säge zum Opfer. Von den 257.358 Bäumen, die noch 2010 an sächsischen Bundesstraßen und Staatsstraßen standen, wurden 52.777 Bäume bis Ende 2016 gefällt. Damit wurde jeder fünfte Baum Opfer der Säge oder ging durch Streusalzeinsatz kaputt.

Aber beim Absägen ist man schnell. Doch Nachpflanzungen von etwa 21.500 neuen Bäumen an Bundes- und Staatsstraßen in ganz Sachsen innerhalb dieser sieben Jahre reichen natürlich nicht ansatzweise, um den Baumverlust zu bremsen. Denn somit wurden in den letzten sieben Jahren weniger als 41 Prozent der gefällten Bäume ersetzt.

„Das ist ein dramatischer Verlust!“, findet Wolfram Günther. „Dabei schaut die Staatsregierung dem Kettensägenmassaker zunehmend apathischer zu. Im Jahr 2010 wurden immerhin noch 66 Prozent der gefällten Bäume durch den Freistaat ersetzt. 2016 sank der Anteil der Nachpflanzungen auf den Negativwert von nur noch 14 Prozent. 2016 wurden an Staats- und Bundesstraßen 7.633 Bäume gefällt, aber nur noch 1.068 nachgepflanzt.“

Die rote Laterne halten die Landkreise Mittelsachsen und Meißen. Im Landkreis Mittelsachsen wurden in den letzten sieben Jahren nur 23 Prozent, im Landkreis Meißen nur 29 Prozent der gefällten Bäume ersetzt. Zwischen 2010 und 2017 wurden in Mittelsachsen 7.229 Bäume gefällt, allerdings nur 1.679 nachgepflanzt und im Landkreis Meißen 4.019 Bäume gefällt, allerdings nur 1.100 nachgepflanzt.

„Straßenbäume sind nicht nur von hoher ökologischer Bedeutung, sondern als Baumalleen auch landschaftsprägend. Leider haben sie bei der sächsischen Staatsregierung keine Lobby. Schnell ist die Säge angesetzt, um Bäume als Hindernis für Baumaßnahmen oder aus Gründen der Verkehrssicherung zu beseitigen. Zusätzlich werden viele Bäume durch maschinelles Mähen, landwirtschaftliche Arbeiten bis direkt an den Baumstamm heran oder massiven Streusalzeinsatz verletzt und sterben ab“, geht der Abgeordnete auf die vielfältigen Gründe für das Abholzen ein. Alle Gründe, die davon erzählen, dass augenscheinlich viele Akteure überhaupt keine Beziehung zu den Bäumen und der belebten Natur haben. Oder zu einer intakten Kulturlandschaft.

Ganz so, als müssten sich nur die Grünen um eine intakte Umwelt bemühen und nicht auch all die Leute, die von Berufs wegen mit Straßenbäumen zu tun haben.

„Ich fordere die Staatsregierung auf, bei Fällungen an Staats- und Bundesstraßen zwingend ausreichend nachzupflanzen“, appelliert Wolfram Günther. „Der von uns Grünen geforderte Ausgleich für die Verluste durch Fällungen wurde nicht annähernd erreicht. Selbst von der Minimalforderung zumindest die Anzahl der Straßenbäume gleichbleibend zu halten, ist man in Sachsen meilenweit entfernt.“ Er bekommt ja nur die Zahlen der tatsächlich vorhandenen Bäume. Ein Kataster für alle eigentlich notwendigen Bäume an den Straßen gibt es nicht, da würde die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit wohl noch größer sein.

„Doch selbst wenn die Anzahl der gefällten Bäume ersetzt worden wäre, gilt dies als völlig unzureichend. Die ökologischen Leistungen der verschwundenen Bäume werden damit bei Weitem nicht wiederhergestellt. Denn ein neu gepflanzter, junger Baum erbringt nur einen Bruchteil der biologischen Leistungen eines Altbaumes − etwa in Bezug auf Sauerstoffproduktion, Temperaturausgleich oder Lebensraumeignung für Tiere“, geht Günther auf die komplexe Rolle der Bäume ein. „Damit der Ausgleich eines alten Baumes durch Neupflanzung annähernd erreicht wird, muss bei Neupflanzungen wenigstens ein Verhältnis 1:3 oder darüber angestrebt werden.“

Teilweise sind es bürokratische Regeln, die das Ausdünnen der Baumreihen regelrecht bedingen – in Sachsen steht ausreichenden Nachpflanzungen unter anderem die restriktive Anwendung der Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen (RPS) entgegen. Diese Richtlinie aus dem Jahr 2009, die bei Straßen ohne Höchstgeschwindigkeit einen Mindestabstand für Neupflanzungen von 7,50 Meter zum Fahrbahnrand vorsieht, dient in Sachsen immer wieder als Vorwand, um nicht mehr nachzupflanzen. Damit Autofahrer nicht gegen Straßenbäume prallen, empfiehlt man kurzerhand 7,50 Meter Raum rechts und links der Straße – die Bäume müssen (zurück-)weichen.

Selten verfügt der Straßenbaulastträger über so viel Land am Straßenrand. Der Zukauf von Land erweist sich oft als schwierig. Denn es besteht eine hohe Diskrepanz zwischen den durch gutachterliche Bewertung ermittelten Bodenpreisen, die die Straßenbauverwaltung für Grunderwerb erstatten darf und den zurzeit am freien Markt erzielten Bodenverkaufspreisen.

„Die Richtlinie ist allerdings kein Gesetz, sondern lediglich eine Empfehlung“, erläutert der Abgeordnete. „Sie geht von der Maximalforderung aus, neue Bäume möglichst weit vom Fahrbahnrand zu pflanzen. Wo dies allerdings nicht möglich ist, setzen wir Grünen uns dafür ein, dass der Zielkonflikt zwischen Verkehrssicherheit und Alleenerhalt nicht nur zulasten der Bäume ausgeht“, sagt Günther. „Hier sehe ich den Freistaat in der Pflicht, eine abgestimmte Lösung vorzulegen. So können Schutzeinrichtungen wie Leitplanken eingesetzt werden. Damit lässt sich der Pflanzabstand deutlich minimieren. Zudem eröffnen Geschwindigkeitsreduzierungen die Möglichkeit von Alleepflanzungen mit einem Pflanzabstand von weniger als 7,50 m zum Fahrbahnrand.“

Aus seiner Sicht muss die Richtlinie RPS dringend überarbeitet werden.

„Die Vorschriften der RPS sollten in sämtlichen baumbestandenen Straßen künftig grundsätzlich nicht von der zulässigen Geschwindigkeit abhängig gemacht werden, sondern nur bei einer hohen Verkehrsbelastung zum Beispiel mit mehr als 2.000 Fahrzeugen je Tag und bei besonders gefährlichen Streckenabschnitten (z. B. im Bereich von Kreuzungen, Kurven, Böschungen) Anwendung finden“, schlägt Günther vor.

Aber den massiven Streusalzeinsatz sieht er sehr kritisch, denn der macht die Bäume systematisch kaputt: Streusalz kann Straßenbäume schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Mit dem Schmelzwasser versickert Streusalz und kann sich über viele Jahre im Boden anreichern. Ein hoher Salzgehalt im Boden führt beispielsweise dazu, dass die Pflanzen Wasser und Nährstoffe schlechter aufnehmen können. Langfristig führt die Mangelversorgung dazu, dass Pflanzen anfälliger gegenüber Krankheiten werden – und früher absterben.

Günther: „Wir fordern die sächsische Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass salzfreie Streumittel aus Sand oder Kalkstein Priorität erhalten.“

Aber das wird wohl erst passieren, wenn das Verschwinden der Bäume irgendjemanden in dieser recht autofreundlichen Staatsregierung aufrüttelt. Das hat bisher noch nicht geklappt. Aber vielleicht gilt ja der schön erfundene Indianerspruch: Erst wenn alle Bäume gefällt sind …

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