Am Ende kommt es erstaunlicherweise doch immer wieder anders: Das 2010 von CDU und FDP beschlossene Standortegesetz entpuppt sich als gigantisches Auftragsbeschaffungsprogramm für Baufirmen. Eigentlich sollte es ja mal Einsparungen für den Landeshaushalt bringen. Aber am Ende wird es Kosten von mindestens 370 Millionen Euro verursachen. Wahrscheinlich deutlich mehr.

Denn die Kostenkalkulationen von 2011 passen natürlich im Jahr 2017 allesamt nicht mehr. Anfangs ging die Staatsregierung von Neubaukosten von 295 Millionen Euro aus, 2011 schienen es dann schon 307 Millionen zu sein. Mittlerweile gehen vorsichtige Schätzungen von mindestens 370 Millionen Euro aus – allein der Bau der SAB-Filiale in Leipzig ist mit 110 Millionen Euro fast doppelt so teuer geworden wie geplant. Ähnliche Kostensteigerungen gab es bei den neuen Finanzämtern – da ging es von rund 64 auf 102 Millionen Euro rauf.

Da wirkt der Neubau für den Sächsischen Rechnungshof, der derzeit noch in Leipzig eingemietet ist, geradezu bescheiden. Als die Grünen 2011 anfragten, beliefen sich die Kostenschätzungen für den Neubau in Döbeln auf 15 Millionen Euro.

Eine Landtagsanfrage von Kirsten Muster (AfD) brachte nun das Ergebnis, dass sich auch diese Kosten schon in der Planung deutlich erhöht haben.

„Die Grundstückskosten betragen zum aktuellen Stand 379.624 EUR Die Gesamtbaukosten werden derzeit auf 17.550.000 EUR geschätzt. Die vorhandene Informationstechnik wird beim Umzug mit nach Döbeln verbracht. Renovierungs- und sonstige Abwicklungskosten fallen darüber hinaus nicht an. Die weiteren angefragten Kosten sind im Einzelnen zum jetzigen Planungsstand noch nicht bezifferbar”, teilte  Finanzminister Dr. Georg Unland (CDU) auf ihre Anfrage hin mit.

Die Rechnungshofmitarbeiter hatten sich mit Händen und Füßen gegen den Umzug gewehrt. Alle Argumente nutzten nichts. Auch nicht die zu den Kosten.

Bis dato ist der Rechnungshof mit seinen 230 Mitarbeitern im Behördenzentrum am Paunsdorf-Center eingemietet. Dort fallen jährlich Betriebskosten von 173.725 Euro an. Das ist zwar mehr als die geplanten 141.517 in Döbeln. Aber selbst wenn dieser kalkulierte Unterschied stimmt, erweist sich der Umzug nach Döbeln nicht wirklich als Kostenersparnis.

Sparen wollte die damalige Regierung damals ja, indem man nicht nur ein „strafferes“ Behördennetz bauen wollte, sondern im gleichen Zug auch bis zu 17.000 Staatsangestellte einsparen wollte. Erst so wäre man auf die Einsparungssumme von 800 Millionen bis 1 Milliarde Euro gekommen, die man gegen die 300 Millionen Euro Baukosten rechnen wollte.

Mittlerweile hat sich – mit heftigen Schäden im Staatsapparat – ja herausgestellt, dass Sachsen so eine rigorose Rosskur beim Personal gar nicht leisten kann. Schon jetzt fehlen mindestens 1.000 Polizisten und 1.600 Lehrkräfte. Die Rechnung, die FDP und CDU 2010 aufgemacht haben, geht also nicht auf. Übrig bleibt das große Investitionsprogramm in sächsischen Behörden, das am Ende keinerlei Einspareffekte beim Personal bringt, aber jetzt in der Regierungszeit der neuen Koalition trotzdem straff durchgezogen wird.

Auch der Rechnungshof, der selbst das Standortegesetz schon mit heftiger Kritik auseinandergenommen hat, wird in das eher abgeschiedene Döbeln umziehen müssen.

„Der Dienstsitz ist gemäß Art. 4 i. V. m. Art. 60 Abs. 5 des Sächsischen Standortegesetz ab 2020 in Döbeln, so dass der Umzug zum Jahreswechsel 2019/2020 erfolgen soll“, teilt der Finanzminister mit. „Der genaue Umzugsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend der Verfügbarkeit der neuen Immobilie am Standort Döbeln erstellt.“

Dass viele der Rechnungshof-Mitarbeiter wahrscheinlich nicht mit umziehen werden, ist zumindest zu vermuten. Aber die Fahrt können sie ja als Werbungskosten absetzen, so Georg Unland: „Mitarbeiter des SRH können wie andere Arbeitnehmer auch Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als Werbungskosten geltend machen. Welche Auswirkungen der Umzug des SRH unter diesem Gesichtspunkt auf das Steueraufkommen haben wird, kann nicht beziffert werden.“

Landtagsanfrage von Dr. Kirsten Muster (AfD) zum Rechnungshofumzug. Drs. 8515

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