Einen Verdacht wird Valentin Lippmann nicht los: Dass Sachsens Regierung gern unter Verschluss halten möchte, wie viele Bürger mittlerweile jedes Jahr mit ihren Daten in den Funkzellenabfragen der sächsischen Polizei landen. Denn Zahlen dazu werden im Innenministerium seit 2013 nicht mehr erhoben – seit der Ärger um das Datenabfischen von 2011 zu hohe Wellen schlug.

Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) meinte in seiner Antwort, es würde zu viel Arbeit machen, nun zu allen Funkzellenabfragen auch noch die Zahl der betroffenen Anschlüsse heraussuchen zu müssen.

Eigentlich ein selbst gemachtes Problem. Denn die Antwort hatte ja auch ergeben, dass Sachsens Staatsanwaltschaften die Zahl der angeordneten Funkzellenabfrage in den letzten Jahren dramatisch nach oben geschraubt haben. Wenn die Ermittler da nicht mal mehr die Zahl der betroffenen Anschlüsse herausfinden können – wie können sie dann mit diesen Datenbergen überhaupt noch sinnvoll arbeiten?

„Wie viele Rufnummern in den anderen Fällen betroffen waren, wurde mir nicht mitgeteilt“, kommentiert der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Valentin Lippmann, diesen Fakt. „Ich habe bereits früher kritisiert, dass die detaillierte Statistik, die bis 2013 geführt wurde, eingestellt wurde. So ist es für mich als Parlamentarier und für die Öffentlichkeit nicht mehr möglich nachzuvollziehen, ob die Ermittlungsverfahren tatsächlich Delikte betrafen, in denen Funkzellenabfragen zulässig sind. Diese Intransparenz ist absolut unbefriedigend und eines Rechtsstaates unwürdig.“

Nicht das einzige Problem, das Lippmann bei diesem fast zur Normalität gewordenen Datenabschöpfen hat.

„Hinzu kommt, dass die sächsische Justiz nach wie vor der Auffassung ist, dass sie die unschuldig Betroffenen einer Funkzellenabfrage nicht darüber unterrichten müssen. Wenn die Betroffenen von dem Grundrechtseingriff keine Kenntnis haben, können sie auch kein Gericht anrufen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen zu lassen“, sagt er. „Ich fordere den Justizminister auf, die Praxis der Heimlichtuerei endlich zu beenden und dafür Sorge zu tragen, dass von Funkzellenabfragen nur zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und die Betroffenen über die Funkzellenabfragen unterrichtet werden. Dies wird in Sachsen seit Jahren rechtswidrig unterlassen.“

Auch 2016 ist die Zahl der Ermittlungsverfahren in Sachsen, in denen Funkzellenabfragen durchgeführt wurden, weiter gestiegen. So konnte es Lippmann der Antwort des Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage entnehmen.

„Der Anstieg der Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr zwar moderat (360 Ermittlungsverfahren in 2015 und 371 in 2016), hat sich aber in einer Höhe stabilisiert, die ich nach wie vor für bedenklich halte“, stellt der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion fest. „Funkzellenabfragen gehören offenbar zum Standardrepertoire der Ermittlungsbehörden. Die schiere Menge der Ermittlungsverfahren lassen Zweifel daran aufkommen, ob das Instrument der Funkzellenabfragen tatsächlich nur dann eingesetzt wird, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.“

Ein sehr umfassender, aber für die Betroffenen nicht wahrnehmbarer Eingriff in ihre Grundrechte, stellt Lippmann fest. Denn auf der Suche nach möglichen Indizien gegen mögliche Täter, werden jedes Mal die Daten tausender unbeteiligter Bürger mit abgegriffen. Darüber müssten sie eigentlich von rechtswegen informiert werden. Aber Sachsens Behörden tun so, als wäre das gar nicht nötig.

„Wie stark der Grundrechtseingriff in die Rechte Unschuldiger ist, verdeutlichen beispielsweise die Zahlen zu den Funkzellenabfragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen des Anschlags auf eine Moschee und auf das Kongresszentrum ICC in Dresden“, greift Lippmann einen der Fälle heraus, die er direkt abgefragt hat, so dass er wenigstens zu diesem Vorgang genauere Zahlen bekommen hat. „Dabei wurden 75.219 Verkehrsdaten erhoben, wobei 19.581 Rufnummern betroffen waren. Zu diesen Rufnummern wurden Name, Vorname und Adresse des Anschlussinhabers ermittelt. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die Schwere eines solchen Delikts eine Funkzellenabfrage rechtfertigen kann, vorausgesetzt eine Sachverhaltsaufklärung auf anderem Wege wäre nicht möglich oder wesentlich erschwert.“

Die Anfrage von Valentin Lippmann (Grüne) zu Funkzellenabfragen 2016. Drs. 7930

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