Hilflos schauen derzeit Ministerinnen und Kanzlerin in Berlin drein, wenn es um die Frage geht: Wie sichert man die Rentenversorgung der Älteren? Das Herumdrehen an den Prozentsätzen und Anrechnungspunkten bringt kein Ergebnis. Es hilft vor allem denen nicht, die aufgrund niedriger Einkommen und brüchiger Erwerbsbiografien am Ende überhaupt nicht genug Punkte für eine lebenssichernde Rente gesammelt haben. Dass da etwas fehlt, macht auch die Zunahme von Sozialbestattungen sichtbar.

Denn wenn Menschen auch im Alter arm sind und auf Sozialhilfe angewiesen sind, muss die öffentliche Hand am Ende auch ihre Bestattungskosten tragen. Darum kümmern sich – man kennt ja das Prinzip – letztlich die Kommunen. Oben sparen sich Bund und Länder gesund – die sozialen Kosten bleiben an den Kommunen hängen, wenn die Angehörigen auch nicht da sind oder nichts beisteuern können.

Das Problem, das die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Susanne Schaper, nun hat, ist freilich: Die Sozialministerin mag nicht mehr antworten. „Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht“, erklärt Ministerin Barbara Klepsch (CDU) nun, nachdem Schapers Frage noch im Vorjahr beantwortet wurde. Und Zahlen liegen ja auch der Staatsregierung vor. Das Statistische Landesamt veröffentlicht sie – meist versteckt in Berichten wie „Sozialhilfe nach dem SGB XII im Freistaat Sachsen“. Da findet sich auf Seite 7 der Hinweis, dass die Kosten für Sozialbestattungen 2015 auf 3,05 Millionen Euro angestiegen sind.

„Bereits im Januar hatte ich das Sozialministerium nach den Fallzahlen und den Ausgaben für Sozialbestattungen im Jahr 2015 gefragt“, merkt Schaper nun an. „Anders als im Vorjahr verweigerte man die Antwort, erklärte sich für nicht zuständig und drückte sich feige vor der öffentlichen Auseinandersetzung. Angesichts der Daten des Statistischen Landesamtes wird mir klar, weshalb die Staatsregierung wie immer beim Thema Armut auch hier getreu dem Motto ‚nichts hören, nichts sehen, nichts sagen‘ verfährt. Betrugen die Ausgaben für Sozialbestattungen 2012 noch 2,73 Millionen Euro, lagen sie 2014 schon bei rund 2,9 Millionen und 2015 bei über drei Millionen Euro.“

Letzteres ist nun im erwähnten Statistischen Bericht nachlesbar. Es ist zwar nur ein kleiner Posten innerhalb von 847,6 Millionen Euro an Sozialhilfe (Brutto). Aber der Anstieg der Sozialhilfeleistungen in den letzen Jahren ist schon beachtlich, wenn man bedenkt, dass die Kommunen mehrere verschiedene Posten solcher steigenden Sozialausgaben zu stemmen haben. In Leipzig z.B. stiegen die Nettoauszahlungen der Sozialhilfe von 2012 bis 2015 von 53,5 Millionen Euro auf 67 Millionen Euro. Das sind deutlich mehr als z.B. in Dresden, wo es 2015 nur 46,9 Millionen Euro waren. Die langjährige Niedriglohnpolitik macht sich gerade in Leipzig besonders bemerkbar.

Aber da überall in Sachsen diese Kosten wachsen, liegt für Schaper die Schlussfolgerung nahe: „Die zunehmende Zahl der Sozialbestattungen deutet klar auf wachsende Altersarmut hin. Die Staatsregierung muss auf Bundesebene endlich selbst bei der Bekämpfung der Ursachen für Altersarmut aktiv werden, anstatt weiter auf die Bundesregierung zu warten oder die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen.“

Dabei zweifelt sie daran, dass die zuständige Sozialministerin in Sachsen das Thema überhaupt ernst nimmt, jetzt, da sie nicht einmal mehr antworten will auf Fragen zu Sozialbestattungen im Freistaat.

„Auch wenn die Aussichten auf eine Beantwortung gering sein dürften, habe ich bereits eine Kleine Anfrage eingereicht. Ich will erfahren, wie sich die Gesamtkosten von 3,029 Millionen Euro für Sozialbestattungen auf die Kreisfreien Städte und Landkreise in Sachsen verteilen“, kündigt Schaper schon mal an.

Aussagen zu Sozialbestattungen 2014. Drs. 788

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