Über den gelöschten Lagefilm der Zwickauer Polizei vom 4. und 5. November 2011, als in der Zwickauer Frühlingsstraße das Haus in die Luft flog, in dem die drei Jenaer Rechtsextremisten Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe gelebt hatten, haben wir schon berichtet. Die Löschung aber ist nicht ganz so harmlos, wie der Innenminister glauben mache, kommentiert jetzt Valentin Lippmann.

Ob der Lagefilm vielleicht noch beim BKA existiert, ist offen. Aber dass im NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages nicht darauf zurückgegriffen werden konnte, bestärkt den innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion Valentin Lippmann in seinem Verdacht, dass nach dem Bekanntwerden der Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) im November 2011 in Sachsen möglicherweise mehr Daten gelöscht worden sind, als bisher bekannt.

Diese Vermutung werde durch die Antwort des Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf Lippmanns Anfrage zum Lagefilm von 2011 bestärkt.

„Das Ausmaß der gelöschten Daten im Zusammenhang mit dem NSU ist offenbar größer als bisher angenommen“, sagt Lippmann, der für die Grünen auch als Obmann im Untersuchungsausschuss sitzt. „Zwar hatte das Innenministerium auch wegen des Drucks der Öffentlichkeit im Juli 2012 ein Löschmoratorium verhängt. Dies erstreckte sich aber offensichtlich nicht auf alle Dateien. Damit aber nicht genug. Den Verlautbarungen des Innenministers nach ist das erlassene Löschmoratorium auch nicht allen Polizeibeamten bekanntgegeben worden. Es ist daher anzunehmen, dass noch weitere Unterlagen von unwissenden Polizeibediensteten gelöscht wurden.“

So ist der Lagefilm des Polizeireviers Zwickau vom 4. und 5. November 2011 – aus dem alle konkreten Zeiten und Informationen zu den ersten Ermittlungen zum Brand in der Frühlingsstraße hervorgehen – nach zwei Jahren automatisch gelöscht worden, ohne dass zuvor eine Sicherung des Inhaltes vorgenommen wurde. Ein Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss hatte in der Sitzung am 14.  November 2015 erklärt, er habe sich deshalb nicht umfassend auf seine Vernehmung vorbereiten können. Von einem Löschmoratorium habe er keine Kenntnis gehabt. Dem Ausschuss liegt lediglich ein anderer Lagefilm des Führungs- und Lagezentrums der Polizeidirektion Zwickau vor, der jedoch nicht die Detailtiefe des Lagefilms des Reviers besitzt.

„Nun fehlen wichtige Unterlagen zur Aufklärung im Untersuchungsausschuss. Anders als der Innenminister uns glauben machen will, sind die Lagefilme für die Aufklärung der Versäumnisse der Staatsregierung gerade nicht ‚entbehrlich‘“, kritisiert Lippmann. „Der dem Untersuchungsausschuss vorliegende Lagefilm der Polizeidirektion Zwickau beispielsweise ist das einzige Dokument, das konkrete Zeitangaben enthält. Nur so kann der Untersuchungsausschuss überhaupt rekonstruieren, wann welche Informationen zu welchen Erkenntnissen eingingen. Gerade die Frage nach dem Anruf auf dem Handy von Beate Zschäpe ließ sich mit dem Lagefilm gut eingrenzen.“

Bis heute sind viele Details rund um den 4. November 2011 nicht wirklich geklärt – angefangen von der tatsächlichen Fundort-Situation, die Feuerwehr und Polizei vorfanden, nachdem in Eisenach der Wohnwagen geöffnet wurde, in dem Mundlos und Böhnhardt tot aufgefunden wurden, bis hin zu den parallelen Abläufen in der Wohnung der drei Untergetauchten, wo Beate Zschäpe ausharrte, diverse Anrufe tätigte und irgendwann über die Vorfälle in Eisenach informiert worden sein muss, was dann die Kette ihrer Handlungen auslöste, die im Sprengen der Wohnung und der Flucht dann ihren Gipfel fanden.

Da ist dann schon entscheidend, wann die Polizei vor Ort welche Informationen bekam und wann sie reagierte.

„Ich fordere Minister Ulbig auf, das Löschmoratorium endlich bis in die unterste Verwaltungsebene bekannt zu geben und zu verhindern, dass weitere für die Aufklärung relevanten Daten gelöscht werden. Zudem hat der Innenminister dem Untersuchungsausschuss umfassend darüber Auskunft zu geben, welche Daten in welchen Dateien gelöscht wurden“, fordert Lippmann, sichtlich misstrauisch, was die Einhaltung der Löschmoratorien betrifft.

Wobei wohl die wichtigsten Aktenbestände, vor allem im Landesamt für Verfassungsschutz, längst zwischen dem 4. November 2011 und dem Juni 2012 vernichtet worden sind. Und irgendwie scheint es gerade im Bereich der Polizei auch noch später eine Grauzone gegebenen zu haben.

Denn das Löschmoratorium wurde zwar am 10. August 2012 per elektronischer Hausmitteilung an alle Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz bekanntgemacht. Auch für den Bereich der Justiz konnte der Minister in seiner Antwort an Lippmann konkrete Daten der Bekanntmachung mitteilen. Allein für den gesamten Bereich der Polizei wurden keine solch konkreten Angaben gemacht. Es wurde lediglich auf einen Erlass verwiesen, ohne Angabe auf welchem Weg und an welche Stellen er bekanntgemacht wurde.

Und da wird der Abgeordnete natürlich misstrauisch.

Die Fragen von Valentin Lippmann.

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Es gibt 2 Kommentare

Bei dem Fall gibt es so unendlich viele Fragen, Rätsel und Zufälle dass mich wirklich gar nichts mehr wundert. Um hier misstrauisch zu werden muss man weder Experte noch Verschwörungstheoretiker sein.

Angesichst der organisierten Vernichtung von Beweismitteln trotz laufender Untersuchunsgverfahren und des NSU-Prozesses in München drängt sich der Verdacht geradzu auf, das hier eine große Sauerei vertuscht werden soll, in die bestimmte Dienste und Behörden verwickelt sind.

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