Juliane Nagel (Linke) hat vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Staatsregierung eingereicht. Innenminister Markus Ulbig (CDU) soll eine Kleine Anfrage, in der es sich um die Betreuung von Asylbewerbern handelt, nur unzureichend beantwortet haben.
Die Leipziger Landtagsabgeordnete hatte sich am 2. März nach der Situation in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen erkundigt. Nagel interessierte sich unter anderem für die Konditionen, die in Verträgen zwischen dem Land und den Betreibern festgeschrieben sind.
“Der Beantwortung dieser Frage stehen vergaberechtliche Aspekte und Rechte Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung entgegen”, antwortete Ulbig am 30. März. Beim Fragegegenstand handele es sich um vertrauliche Angaben, die nicht ohne Einverständnis der Vertragspartner offengelegt werden dürfen. Zur Einholung der Einverständniserklärungen hätte die für die Beantwortung zur Verfügung stehende Zeit – ein Monat – nicht ausgereicht.
“Uns ist es besonders wichtig, dass zu diesem heiklen Thema Anfragen an Politiker beantwortet werden, damit wir gegenüber Bürgern Auskünfte erteilen können”, findet Nagel. Deswegen reichte die Politikerin über den Rechtsanwalt André Schollbach, der selbst für die Linke im Parlament sitzt, beim Sächsischen Verfasssungsgerichtshof einen Antrag auf Organstreitverfahren ein.
Es ist nicht das erste Verfahren dieser Art. Speziell Ulbigs Innenministerium gab sich gegenüber Linken-Abgeordneten zuletzt wiederholt wortkarg. Am Verfassungsgerichtshof des Freistaates sind deshalb bereits Organklagen der Abgeordneten Kerstin Köditz, Annekatrin Klepsch und von Schollbach selbst anhängig.
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