Der Sachse und seine Daten. Sie sind nicht sicher. Von Meldebehörden werden sie verscherbelt, auf Demonstrationen abgefischt und auch mal zwischendurch von Ermittlern abgefragt, die damit die wilde Hoffnung haben, die Nadel im Heuhaufen zu finden. Und das geht munter so weiter. Trotz des Eklats um die Datensammelwut um die Dresdner Februar-Demo von 2011. Im Gegenteil: Die Sammellust ist gewachsen.
Die Zahl der nicht-individualisierten Funkzellenabfragen in Sachsen hat seit 2012 erheblich zugenommen, kann nun (oder muss) Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, feststellen, nachdem er den neuen Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) danach gefragt hat.
Was ein neues und etwas anderes Licht auf das Großexperiment vom 19. Februar 2011 wirft und die scheinbar aus dem Ruder gelaufene Polizeiarbeit und die seither in Massenabferigung zelebrierten Verfahren gegen Teilnehmer der Gegendemonstrationen. Wäre die Polizeiarbeit wirklich aus dem Ruder gelaufen, der damalige Dresdner Polizeipräsident Dieter Hanitsch wäre nie wieder auf einen verantwortlichen Posten im sächsischen Polizeiwesen gekommen, nachdem er seinerzeit das Bauernopfer geben musste.
Mittlerweile ist er stellvertretender Landespolizeipräsident und Inspekteur der sächsischen Polizei. Das wird man nicht, wenn man als Polizeichef in Dresden 2011 seinen Job nicht richtig gemacht hat.
Die Wahrheit wird eher ein bisschen anders aussehen – sie hat mit einigen Leuten zu tun, die gern ein paar neue Spielzeuge ausprobieren wollten, für polizeiliche Ermittlungen eher denkbar ungeeignet. Aber möglicherweise zur Kontrolle von größeren Demonstrationsgeschehen. Wer weiß. Und ein paar Leute versuchten auch noch gleichzeitig eines Phänomens Herr zu werden, das seither als “Sportgruppe Antifa” für Aufsehen und Gelächter gesorgt hat. Die Sportgruppe gab es nie. Die misstrauisch beäugten Autonomen in Dresden und Leipzig schon. Und in Dresden 2011 war eine ganze Menge darauf angelegt, diese nimmermüden Gegendemonstranten, die dem einen oder anderen Beamten im Staatsapparat ein Dorn im Auge waren und sind, nun mal mit dem großen Schleppnetz Funkzellenabfrage zu erwischen. Aber das konnte nur gerichtsnotorisch werden, wenn es bei der Februar-Demo ein bisschen wilder herging als sonst.
Wie gesagt: Dieter Hanitsch hat seinen Job ganz gewiss so gemacht, wie er sollte.
Aber das Ergebnis nach all den eingestellen und geplatzten Verfahren ist eben nicht, dass Sachsens Ermittler die teure und ineffiziente Funkzellenabfrage zu den Akten oder in die Abstellkammer legen. Im Gegenteil: Sie leben den Glauben, dass viel viel hilft und es am Ende nur Geduld braucht. Sie denken da genauso wie die Kollegen von der NSA und ähnlichen Organisationen, die glauben, sie könnten mit riesigen Datenmengen künftigen Terroristen und Einzeltätern zuvorkommen.
Das ist der große Glaube heutiger Ermittler: der Glaube an die technischen Möglichkeiten, künftige Straftaten schon im Voraus verhindern zu können.
Und Sachsen scheint da zu einem regelrechten Testgelände geworden zu sein.
“Der Anstieg solcher Abfragen, bei der Telekommunikationsunternehmen den Polizeibehörden die Telefonnummern, eingehende und ausgehende Telefonate und SMS in einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort (sogenannte Funkzellenabfrage) mitteilen, ist dramatisch. Bei jeder solcher Funkzellenabfrage werden die Daten tausender unschuldiger Bürgerinnen und Bürger erhoben”, beschreibt Lippmann das Ausmaß dessen, was sich da – jenseits einer von Personalmangel geplagten Polizei – als technisches Das-können-wir-Alles etabliert hat.
Waren es 2012 noch 104 Beschlüsse, die die Staatsanwaltschaft zur Durchführung einer Funkzellenabfrage bei Gericht erwirkte, gab es 2013 mehr als dreimal so viele (350 Beschlüsse). Allein im Januar 2015 gab es bereits 28 Beschlüsse. Insgesamt wurden seit 2013 in 565 Ermittlungsverfahren Verkehrsdaten aus etwa 21.000 Funkzellen erhoben. Durch die Netzbetreiber wurden etwa 23.000 Dateien mit Verkehrsdaten übermittelt.
“Das ganze Ausmaß dieser massenhaften Datenerhebung geht aus der Antwort leider nicht hervor. Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) bleibt mir die Antwort schuldig, wie viele unbescholtene Personen tatsächlich von den Funkzellenabfragen betroffen sind. Aus den Erkenntnissen der rechtswidrigen Funkzellenabfragen um den 19. Februar 2011 wissen wir jedoch, dass es sich insbesondere bei Funkzellenabfragen in Innenstädten um mehrere tausend Betroffene handeln kann”, kritisiert der Abgeordnete die Praxis. Und so nebenbei stellt er fest, dass auch die Regierung mittlerweile kein Interesse mehr daran hat, das Ausmaß dieser Datensammelwut bekannt werden zu lassen. Lippmann: “Über die einzelnen Funkzellenabfragen wurde bis September 2013 eine ausführliche Statistik geführt, um dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu berichten. Dass diese Statistik eingestellt wurde, ist mehr als verwunderlich. Derart schwere Grundrechtseingriffe müssen transparent dargelegt und gegenüber dem Parlament sauber dokumentiert werden.”
Dass die Zahl der Abfragen im Januar 2015 derart in die Höhe schnellte, hat natürlich mit all den Pegida- und Legida-Demonstrationen zu tun, die auch jedesmal spürbaren Gegenprotest ausgelöst haben. Und mittlerweile ist auch bekannt, dass wieder einmal namhafte Gegendemonstranten ins Visier der Justiz geraten sind – in Leipzig zum Beispiel die Bundestagsabgeordnete Monika Lazar (Grüne) und die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Linke). Mit deutlichem Gegenprotest auf offener Straße können einige Verantwortliche in Sachsen bis heute nicht umgehen.
Jetzt auch noch das Parlament nicht mehr über die nicht wirklich zu rechtfertigenden Datenzugriffe zu informieren, das sieht schon wie gewollte Verschleierung aus. So geht es nicht, findet Lippmann: “Ich fordere Justizminister Gemkow auf, dafür Sorge zu tragen, dass detaillierte Informationen auch künftig weiterhin an Parlament und den Datenschutzbeauftragten gehen. Zudem braucht es eine Einschränkung der scheinbar gängig gewordenen Praxis, bei nahezu jedem Verbrechen eine Funkzellenabfrage zu machen. Das Gesetz sieht das nur vor, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.”
Tatsächlich hat Lippmann wohl Recht, wenn er vermutet, dass Funkzellenabfragen in Sachsen schon längst kein Instrument von Strafermittlungen mehr sind (vielleicht auch nie waren), sondern selbst erst dazu dienen, Strafverfahren in Gang zu setzen.
Valentin Lippmann: “Offensichtlich enden Ermittlungen in Sachsen nicht mit einer Funkzellenabfrage, sondern sie beginnen damit. Damit wird das Gesetz ad absurdum geführt. Eine Einschränkung dieser Praxis könnte bereits durch die regelmäßige Benachrichtigung der von der Abfrage Betroffenen erreicht werden. Aber auch hier bricht die sächsische Staatsanwaltschaft seit Jahren das Gesetz und benachrichtigt nur auf Anfrage. Auch das muss sich schleunigst ändern.”
Die Kleine Anfrage zu Funkzellenabfragen seit 2013 als pdf zum Download.
Die Kleine Anfrage für Jahresvergleich von Johannes Lichdi als pdf zum Download.
Die Verkehrs- und Bestandsdaten der FDA im Februar 2011 als pdf zum Download.
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