Seit einiger Zeit wird auch in Leipzig wieder über sozialen Wohnungsbau diskutiert. Übrigens genauso wie in Dresden, wo die Stadtverwaltung mittlerweile mit der Staatsregierung über Förderung für neuen sozialen Wohnungsbau verhandelt, wie die "Sächsische Zeitung" am 18. September berichtete. Für die Landtagsabgeordnete der Linken, Juliane Nagel, mal ein Grund, die Sächsische Regierung selbst zu fragen, wie es um sozialen Wohnungsbau steht in Sachsen. Die Antwort ist erhellend.
Den tatsächlich steht im Freistaat Sachsen sogar Geld für Wohnraumförderung bereit, wie Innenminister Markus Ulbig (CDU) nun mitteilt. Fast 60 Millionen Euro, die nach Entflechtungsgesetz dafür jedes Jahr nach Sachsen fließen, davon knapp 15 Millionen für Städtebauförderung und knapp 48 Millionen Euro für den Wohnraumförderfonds. Nur scheint niemand Wohnraumförderung für sozialen Wohnraum in Anspruch zu nehmen.
Ein Grund dafür, dass seit 2000 kein Wohnungsbau mit sozialen Belegungsrechten stattfinde, so erklärt Markus Ulbig, sei die nach wie vor hohe Leerstandsquote in Sachsen. Da floss das Geld eher in Rückbau als in Neubau. Nur hat sich mit dem Wachstum der drei sächsischen Großstädte die Lage deutlich verändert. Wer aufgrund seines geringen Einkommens in den drei Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz nach bezahlbarem Wohnraum sucht, wird immer öfter nur noch in Standtrandlagen fündig. Das Kontingent der preiswerten Wohnung schmilzt.
In Dresden ist das Problem noch einen Zacken schärfer, seit die Stadt 2006 die stadteigene Woba an die Investmentgesellschaft Fortress Investment Group verkaufte. Auf diese Bestände von damals noch 48.000 Wohnungen hat die Stadt keinen Zugriff mehr, muss sich also jetzt Gedanken machen, wie sie in Eigenregie wieder genug sozialen Wohnraum zur Verfügung stellt.
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Aber von den Verhandlungen Dresdens mit der Staatsregierung hat der zuständige Minister im November noch nichts mitgekriegt. Markus Ulbig: “Der Staatsregierung liegen keine Bedarfsanmeldungen für Zuschüsse für soziale Wohnraumförderung aus den Landkreisen und Kreisfreien Städten vor.”
Warum das so ist, erklärt Ulbig nicht. Bedarfe anmelden können die Kommunen ja nur, wenn der Fonds auch für die Förderung sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung steht und die Fördermodalitäten geklärt sind. Aber genau das scheint nicht geklärt zu sein, anders ist das Ausweichen des Innenministers auf die Frage von Juliane Nagel “Plant die Staatsregierung die Auflage eines Programms für sozialen Wohnungsbau? Wenn ja, in welchem Umfang?” nicht zu erklären.
Darauf hätte er ja durchaus antworten können: “Davon ist mir nichts bekannt.”
Aber wenn Sachsens Minister anfangen zu erklären, warum die Frage unangebracht ist, darf man durchaus davon ausgehen, dass die Antwort eine andere sein dürfte. Den genau das tut Markus Ulbig, indem er auf den “Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung” verweist, als hätte man es hier mit einer geheimen Verschlusssache zu tun. Es ist wohl eher so, dass ein solches Förderprogramm nicht seine Handschrift tragen wird, wenn es kommt. Aber natürlich ist es ärgerlich, wenn man zugeben muss, dass der neue Koalitionspartner SPD bei dem Thema eigene Gedanken einbringt und die neu gebildete Regierung möglicherweise bald schon handeln muss. Ulbig: “Etwaige Planungen innerhalb der Staatsregierung für die Auflage eines Programms für sozialen Wohnungsbau betreffen die interne Willensbildung der Staatsregierung.”
Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es dazu: “Den Neubau bezahlbaren Wohnraums wollen wir durch die Schaffung baukostensenkender Rahmenbedingungen erleichtern.”
Keine Antwort ist – so betrachtet – auch eine Antwort.
Die Antwort von Markus Ulbig zum Nachlesen als PDF zum download.
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