Die Gesundheits- und Sozialberufe stehen heute vor enormen Wandlungsprozessen. Allein in der Pflege der älteren Menschen fehlen im Jahr 2025 bundesweit 125.000 Altenpfleger und Altenpflegerinnen. (Statistisches Bundesamt/ Bundesinstitut für Berufsbildung). Bereits heute können Arbeitsplätze in der Altenpflege nicht besetzt werden, weil entsprechend ausgebildete Altenpflegerinnen und Altenpfleger fehlen, warnt die AWO Akademie Mitteldeutschland.
“Wir unternehmen als AWO Akademie Mitteldeutschland bereits große Anstrengungen, Schülerinnen und Schülern ab der 8. Klassen der Oberschulen das Berufsbild der Altenpflege näher zu bringen. Dafür organisieren wir Exkursionen in die Praxiseinrichtungen sowie Probestunden bei uns im Pflegekabinett”, schildert Kerstin Schöne, Leiterin der AWO Akademie Mitteldeutschland, die eigene Arbeit.
Dennoch reichen diese Aktivitäten allein nicht aus. Bereits im Jahr 2013 wurde an das Sächsische Kultusministerium appelliert, den Zwang zur Schulgeldzahlung durch die Schülerinnen und Schüler an freien Schulen aufzuheben. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt.
“Wir können interessierten Bewerbern für die Altenpflege und Sozialberufe nicht erklären, warum sie einen für die Gesellschaft wichtigen Beruf ergreifen sollen, wenn sie dafür auch noch zahlen sollen”, sagt Michael Scherschel, Geschäftsführer des Trägers SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft. “Wir fordern von den Koalitionsverhandlungen, dass endlich die Änderungen zur Schulgeldfinanzierung gemäß des Urteiles des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes vom 15. November 2013 in Sachsen umgesetzt werden. Die freien beruflichen Schulen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Ausbildung von Fachkräften sowohl in der Altenpflege als auch bei den Erzieherinnen und Erziehern. Der Freistaat Sachsen ist deshalb dringend in der Pflicht, für die kommenden Regierungsjahre die richtigen Weichen zu stellen!”Notwendig dafür seien eine ausreichende Finanzierung der beruflichen Schulen, die Abschaffung von Schulgeldzahlung durch Schülerinnen und Schüler in den notwendigen Berufen Altenpfleger/in und Erzieher/in. Nachgedacht werden muss aber auch über den Erhalt des Berufes Altenpflegerin/ Altenpfleger. Die Bestrebungen des Bundes zur Zusammenlegung von drei wichtigen Berufsfeldern der Pflege – der Kinderkrankenpflege, der Krankenpflege und der Altenpflege – zu einem generalistischen Berufsabschluss Pflege müssen klare Qualitätsanforderungen entgegengesetzt werden. Der Beruf der Altenpflege muss als Ausbildungsberuf mit Ausbildungsvergütung, berufspraktischer und fachtheoretische Ausbildung erhalten bleiben. In einer Zeit, in der mehr Ausbildung in der Altenpflege gebraucht wird, kann von den fachlich-qualitativen Standards aber auch von einer bezahlten Ausbildung für den Auszubildenden nicht zurück gegangen werden.
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