Ein Jahr nach der Flut fand es die Grünen-Abgeordnete Gisela Kallenbach am 4. Juni an der Zeit, mal nachzufragen: Was ist eigentlich aus der finanziellen Schadensbeseitigung geworden? Standen die Minister nicht alle Tage irgendwo im Land mit einem großen Scheck und drückten einem strahlenden Bürgermeister die Hand? Aber selbst die Antwort von Umweltminister Frank Kupfer, die sie einen Monat später erhielt, war recht ernüchternd.

“Ein Jahr nach den Hochwasserereignissen vom Juni 2013 wurde erst ein Fünftel der bewilligten Schadenssumme durch den Freistaat Sachsen ausgezahlt”, erläutert Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, die Ergebnisse ihrer Kleinen Anfrage zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.

Vom Juni-Hochwasser 2013 waren laut Erstschadenserfassung 378 der insgesamt 438 sächsischen Kommunen mit Schäden betroffen. Nach einer ersten Schätzung ging der Freistaat Sachsen von Gesamtschäden von rund 1,9 Milliarden Euro aus.

Mittlerweile wurden 3.452 Anträge gemäß der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 mit einem Gesamtvolumen von 257,4 Millionen Euro vom Freistaat Sachsen genehmigt. Ausgezahlt wurden bis Ende Mai 2014 aber erst 54,6 Millionen Euro an knapp 1.400 Antragsteller. Damit wurden bisher erst etwa 20 Prozent des bewilligten Gesamtvolumens ausgezahlt.

Wobei die Zahlen, die das Umweltministerium nennt, differieren.

Am 4. Juli, als der 500. Förderbescheid allein für kommunale Verkehrswege ausgereicht wurde, meldete das Verkehrsministerium: “Nach dem Juni-Hochwasser 2013 haben die Landkreise und die kreisfreien Städte Dresden, Chemnitz und Leipzig 3.310 Schadensfälle in Höhe von rund 459 Millionen Euro an der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur (Straßen) gemeldet und sich vom Freistaat Sachsen in den Wiederaufbauplänen bestätigen lassen.”

In der Antwort vom 30. Juni tauchten nur 1.141 bewilligte Anträge von Trägern von Verkehrsstrukturen auf mit einer Schadenssumme von 118 Millionen Euro. Was ja wohl heißt, dass ein Großteil dieser Anträge noch gar nicht bewilligt ist.

“Das Volumen der bislang bewilligten Förderanträge liegt bei insgesamt rund 39 Millionen Euro. Der Freistaat erwartet laut bestätigter Wiederaufbaupläne insgesamt einen Förderbedarf von rund 505 Millionen Euro für die Schadensbeseitigung an den kommunalen Verkehrswegen nach dem Hochwasser 2013”, hatte das Verkehrsministerium am 4. Juli gemeldet. Damit sind also erst 9 Prozent der gemeldeten Schäden an öffentlichen Infrastrukturen abgedeckt.

“Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollte die Sächsische Aufbaubank SAB deutlich schneller aufsuchend beraten”, erklärt Kallenbach. “Immerhin müssen die meisten sächsischen Flutopfer in Vorleistung gehen. Der Zeitraum, bis die bewilligten Gelder endlich ausgezahlt werden, muss so kurz als möglich gehalten werden. Hier wäre in Einzelfällen bei prekären Betroffenen auch ein zinsloser Überbrückungskredit angebracht, sobald die Bestätigung der SAB da ist. Denn es funktioniert oft nur in der Theorie, dass der Betroffene die Rechnung nur bei der SAB einreicht und so schnell das Geld bekommt, dass er direkt mit dem Fördergeld bezahlen kann. In der Praxis müssen Rechnungsfristen eingehalten werden, so dass doch mit eigenem Geld überbrückt werden muss.”

Andererseits braucht die Wiederherstellung von Infrastrukturen in der Regel mehr Zeit: es müssen Planungen und Kostenkalkulationen vorgelegt werden. Erst wenn die Projekte durchgerechnet sind, wird in der Regel ein Antrag gestellt. Dafür haben die Kommunen noch etwa ein Jahr Zeit. Das Verkehrsministerium dazu: “Die Fördermittel können noch bis 30. Juni 2015 beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden.”

Denn wie man der Antwort des Umweltministers entnehmen kann, vergeht auch zwischen Bewilligung und Auszahlung wieder Zeit.

Mit 118,5 Millionen Euro soll der größte Teil der bewilligten Gelder zwar an die Träger der öffentlichen Infrastruktur – die Kommunen und Landkreise – gehen. Aber ausbezahlt wurden hier mit 13,3 Millionen Euro bis Ende Juni etwas mehr als 10 Prozent der zugesagten Summe.

Von Privatpersonen, Vereinen und Kirchgemeinden wurden knapp 1.500 Anträge positiv beschieden von denen ca. 684 bereits ausbezahlt wurden.

Die Kleine Anfrage als PDF zum download.

Die Meldung des Verkehrsministeriums vom 4. Juli:
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/193111?page=2

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