Am Montag, 16. Dezember, stellte der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, seine Tätigkeitsberichte zum Datenschutz in Sachsen vor. Mit erstaunlich geringer Resonanz. Selbst der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Johannes Lichdi, pickte sich nur einen Teilaspekt aus dem Mammutwerk heraus - die spezielle sächsische Datensammelei. Dabei war die Kritik Schurigs diesmal deutlich umfassender.
Aber natürlich hängt das alles miteinander zusammen, wenn Amerikaner und Briten ihre Überwachungsapparate mit Milliardeninvestitionen immer weiter ausbauen und alles zu kontrollieren versuchen, was irgendwo in der Welt als Kommunikation passiert – vom E-Mail-Verkehr bis zu Handy-Gesprächen. Dass die Geheimdienste dabei sogar gegen die Verfassung der USA verstoßen, wird dort jetzt Thema für den Verfassungsgerichtshof.
Und wenn Deutschland sein eigenes Grundgesetz noch ernst nehmen würde, dann hätte die Bundesrepublik dem Whistleblower Edward Snowden, der den NSA-Skandal erst öffentlich machte, längst Asyl angeboten oder ihm ernsthaft bei der Suche nach einem sicheren Aufenthalt geholfen.
Es geht um Grundwerte und Menschenrechte, die die Gründungsväter in den USA und in der Bundesrepublik nicht ohne Grund in die Verfassung geschrieben haben. Sie sind die Existenzgrundlage für die Demokratie. Alles andere – und das wussten die Gründer aus eigener Erfahrung – führt in gesellschaftliche Verhältnisse, die mit einer demokratischen Gesellschaft nichts mehr zu tun haben.
Dass in Sachsen seit ein paar Jahren der Wurm drin ist, keine Frage.
“Erneut kritisiert der Datenschutzbeauftragte Datenschutzverstöße der sächsischen Polizei im Zusammenhang mit polizeilichen Datenbanken IVO und PASS. So habe etwa die fehlende Löschung im Polizeilichen Auskunftssystem PASS in einem nachgewiesenen Fall zu beruflichen Nachteilen geführt, in einem anderen Fall sei eine Person wegen Namensverwechslung infolge einer IVO-Recherche mit Ermittlungsmaßnahmen überzogen worden”, erläutert Lichdi dazu. “Auch hebt der Datenschutzbeauftragte hervor, dass ein Anstieg an Bußgeldverfahren gegen Polizeibeamte wegen des nicht dienstlich veranlassten Abrufs personenbezogener Daten aus polizeilichen Informationssystemen zu beobachten sei.”
Dies zeigt, dass das Misstrauen gegenüber ausufernden Datensammlungen der Polizei mehr als angebracht ist.
Und er verweist auch auf die massenhafte Funkzellenabfrage im Februar 2011, aus der sächsische Behörden bis heute eine ganze Reihe von Prozessen konstruiert haben, die allesamt ausgehen wie das Hornberger Schießen. Und so nebenbei werden dabei die simpelsten Informationspflichten gegenüber den Ausgespähten einfach ignoriert. Lichdi: “Schließlich beanstandet der Datenschutzbeauftragte auch in seinem aktuellen Bericht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden entgegen der gesetzlichen Vorschrift namentlich bekannte Betroffene von der massenhaften Funkzellenabfrage anlässlich des 19. Februar 2011 in Dresden nicht von Amts wegen benachrichtigt. Dieser rechtswidrige Zustand muss dringend beendet werden.”
Welches Denken hinter dieser Art staatlichen Handelns steht, das hat Schurig diesmal mehr als deutlich gesagt.”Der aktuelle Überwachungsskandal ist nur ein Aspekt einer generellen Entwicklung hin zu einem Präventionsstaat. Der Präventionsstaat ist der Staat, der ohne Verdacht Eingriffe zulässt, in dem jedermann Datenlieferant wird und über jeden Daten vorsorglich erhoben und gespeichert werden. Die Telefonie- und Internetnutzungsdaten sind nur ein Beispiel dieser Vorratsdatenspeicherung, bei der zu weitgehend unbestimmten Zwecken Informationen gespeichert werden”, so Schurig.
Am Fall NSA ließ sich das am deutlichsten nachvollziehen, wie in den USA die durch den 11. September 2001 ausgelöste Paranoia sich in eine verzweifelte Kontrollwut verwandelte, die immer mehr Personenkreise einem Generalverdacht aussetzte. Aus einer bis dahin auf verdächtige Personen, Netzwerke und Staaten begrenzte Geheimdienstbeobachtung wurde eine Generalüberwachung der Kommunikationsströme in aller Welt. Datensammeln um jeden Preis, um eventuell im Fall der Fälle mitzukriegen, von wo Gefahr drohen könnte. Statt die Welt transparenter und sicherer zu machen, wurde sie mit Misstrauen überspannt. Und zwar nicht nur die möglichen “Feinde der Demokratie”, sondern alle Bürger.
Wer “1984” und “Fahrenheit 451” gelesen hat, ahnt, wie dabei gerade die lebendigen und kritischen Teile einer Gesellschaft ins Fadenkreuz der Geheimdienste geraten. Gern auch als “links” bezeichnet, weil die Vertreter dieses Staatsverständnis sich wie selbstverständlich als Bewahrer und Konservative verstehen. Und leicht bereit sind, auch jeden Verdacht gegen Andersdenkende, Anderslebende und Menschen mit ausländischen Wurzeln zu unterstützen. Es ist ein ganz gefährlicher Humus. Und er findet in staatlichen Strukturen immer wieder Verstärkung, wie Schurig feststellt. In der Bundesrepublik ist er Verwaltungshandeln.
“Diese Tendenz ist nicht nur im Bereich polizeilicher Nachrichtensammlungen ablesbar, sondern auch in anderen Verwaltungsbereichen, wie bei der Massendatenhaltung bei ALG II oder bei Gesundheitsdaten”, so der Sächsische Datenschützer. “Auch in der Wirtschaft greifen Verhaltenskontrollen immer mehr um sich.”
Die Affären um die Videoüberwachung bei diversen deutschen Discountern sind noch gar nicht lange her. Aber emsig nutzen Personaler auch alle Quellen im Internet, um das Privatleben von Bewerbern und Angestellten auszuforschen. Einstellungsfragebögen sparen auch Gesundheit und Sexualverhalten nicht aus. Der Kontrollwahn ist allgegenwärtig – das Misstrauen auch.
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“Risiken und die Zukunft sollen – so die Vorstellung – auf Grundlage von Datenbanken und zurückliegenden Ereignissen berechenbar werden”, so Schurig. “Augenfällig wird die damit einhergehende Ausweitung der Datenverarbeitung bei Lebensversicherungen, der Schufa, Kfz-Versicherungen, aber auch im Bereich von Werbung und Verkehr, in dem zunehmend Datenbanken zur individuelleren Kundenansprache ausgewertet und genutzt werden.”
Auf das Dresdner “Handygate” geht der Bericht natürlich wieder ein – ohne dass sich an der rechtlichen Grauzone dazu in Sachsen seither irgendetwas geändert hätte. Denn die Paranoia betrifft ja nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft, die bis heute zu glauben scheinen, damit mögliche Gewalttäter aus der Masse von über 1 Million erfasster Verbindungsdaten ausfiltern zu wollen, sondern auch einen Teil der sächsischen Politik. Man schaukelt sich gegenseitig hoch und erzeugt auch gern mal künstliche Gespenster und Feindbilder, um die umfassenden Staatsaktionen zu begründen, während der eigentlich notwendige Schutz der Bürger zusammengespart wird. Und das, was wirklich zur Gefahr für Staat und Demokratie wird, das sieht man erst gar nicht. Oder will es nicht sehen: Stichwort NSU.
Stattdessen – man sehe nur das jüngste Polizei- und Verfassungsschutzgesetz – will man die Beobachtung der Bürger weiter ausbauen. Schizophrener kann ein Staat kaum noch werden.
NSA-Affäre landet vor Gericht: www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/nsa-skandal-us-gericht-bewertet-telefonueberwachung-als-rechtswidrig-a-939445.html
Zum Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten: www.saechsdsb.de/oeffentlichkeitsarbeit/470-presseerklaerung-16-6-tb
Direkt zum 16. Bericht des Datenschutzbeauftragten: www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/oeb/taetigkeitsberichte/16-Ttigkeitsbericht-Endfassung.pdf
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