Am Donnerstag, 10. Oktober, hat der Sächsische Rechnungshof (SRH) den ersten Teil seines Jahresberichts vorgelegt. Darin übt er auf den Seiten 165 bis 168 Kritik an der Bezuschussungspraxis des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gegenüber der Handelshochschule Leipzig (HHL).

Das SMWK habe die Verwendung eines zinslosen Darlehens des Freistaates durch die HHL “nicht ausreichend geprüft” und die unentgeltliche Bereitstellung landeseigener Liegenschaften für die HHL in seinen Förderentscheidungen nicht berücksichtigt. Zuwendungen, die das Ministerium der HHL 2011 und 2012 zugestand, “hätten […] nicht bzw. nicht in dieser Höhe gewährt werden dürfen”. Die Vergütungen der Geschäftsführung hätten 2012 das Niveau staatlicher Universitäten überschritten, was durch den Freistaat anteilig mitfinanziert worden sei.

Der wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Dr. Gerhard Besier, beobachtet diese Problematik schon seit längerer Zeit. Er hat auch zwei Kleine Anfragen (5/11705 und 5/12034) dazu gestellt.

“Während die öffentlichen Hochschulen täglich um eine bedarfsgerechte Finanzierung kämpfen müssen, hat der Freistaat der HHL offenbar ein bequemes Bett bereitet”, stellt der Abgeordnete fest. “Das gewährte Darlehen vermindert anscheinend den Druck, solide zu wirtschaften; letzteres dürfte der HHL angesichts der Studiengebühren, die sie erhebt, und der hohen Nachfrage nach ihren Studienangeboten hingegen nicht schwerfallen. Auch die Verwendung der nicht unerheblichen Zuweisungen, die die HHL 2011 und 2012 erhalten hat, erscheint dubios.”

Die Handelshochschule Leipzig – HHL Leipzig Graduate School of Management – ist eine private, staatlich anerkannte Business School und auf betriebswirtschaftliche Studiengänge spezialisiert. Derzeit sind etwa 550 Studierende immatrikuliert. Die Studiengebühr für das Vollzeit-M.Sc.-Programm an der HHL beträgt 25.000 Euro, für das MBA-Programm in General Management (Vollzeit) werden 27.000 Euro fällig.Seit 1994 gewährt der Freistaat der HHL ein zinsloses Darlehen in Höhe von ursprünglich 25 Millionen DM (etwa 12,8 Millionen Euro). Es kann laut Vereinbarung zur Deckung von Verlusten genutzt werden, die verbleibenden Mittel sind bei Vertragsende zurückzuzahlen. Die HHL hat laut dem SRH ihre Verluste aus diesem Darlehen refinanziert, weshalb 2012 nur noch 6 Millionen Euro zur Verfügung standen. Auch für 2013 prognostiziert die HHL einen Verlust; die Darlehenslaufzeit wurde auf Betreiben der HHL bis 2020 verlängert.

Außerdem stellt der Freistaat Sachsen der HHL unentgeltlich Räume zur Verfügung, deren Fläche seit 2012 reichlich 7.100 Quadratmeter beträgt. Dadurch kann die HHL jährlich etwa 620.000 Euro an Mietkosten einsparen. Hinzu kamen Zuschüsse in Höhe von 522.560 Euro (2011) und 600.000 Euro (2012) (Antwort auf Kleine Anfrage 5/11705).

“Nicht nur sind Zweifel anzumelden, ob sie tatsächlich die Kooperation mit der Universität Leipzig gefördert und beiden Seiten gleichermaßen genutzt haben, wie die Staatsregierung behauptet. Auch bei der Mittelverwendung gibt es offenbar Unregelmäßigkeiten: In seiner – noch nicht abgeschlossenen – Prüfung gelangt der Rechnungshof bereits jetzt zu dem Schluss, dass nicht alle getätigten Ausgaben zuwendungsfähig waren, Mittel zur Deckung nicht vorgesehener Zwecke verwendet und sogar eingesetzt wurden, wenn Dritte die entsprechende Ausgabe bereits finanziert hatten”, kritisiert Besier. “Es seien ‘Zuwendungen durch falsche Angaben erwirkt und anderweitig zweckwidrig verwendet’ worden (S. 166). Besonders problematisch ist, dass auch die überdurchschnittliche Vergütung der Geschäftsführung aus öffentlichen Mitteln bezuschusst wurde.”

Der Rechnungshof hatte der HHL diesmal ein ganzes Kapitel gewidmet. In der Kurzzusammenfassung heißt es zum Beispiel: “Das SMWK gewährte der HHL 2011 und 2012 Zuwendungen, die für Ausgaben zur Intensivierung der Kooperationsbeziehungen mit der Universität Leipzig bestimmt waren. Die stichprobenartigen Erhebungen des SRH ließen Verstöße der HHL gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen erkennen, die eine erneute Verwendungsnachweisprüfung des SMWK erforderlich machen. – Die Vergütung der Geschäftsführung übertrifft das Vergütungsniveau an staatlichen Universitäten. Der Freistaat Sachsen trug diese Kosten bisher anteilig aus dem Darlehen.”

Gerhard Besier: “Angesichts der Unterfinanzierung der staatlichen Hochschulen in Sachsen ist eine derartige Privilegierung einer privaten Hochschule nicht hinnehmbar. Ich erwarte vom SMWK, dass es den vom Rechnungshof erhobenen Vorwürfen ebenso schnell wie selbstkritisch nachgeht und öffentliche Mittel, die die HHL zu Unrecht erhalten hat, zurückfordert. Für das Darlehen müssen strikte Verwendungsauflagen erlassen werden.”

Die Anfrage “Finanzierung privater Hochschulen in Sachsen mit öffentlichen Geldern” vom April 2013: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11705&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Die Nachfrage zur “Finanzierung privater Hochschulen in Sachsen mit öffentlichen Geldern” im Mai 2013: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12034&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=-1

Zum 1. Band des Rechnungshofberichts 2013: www.rechnungshof.sachsen.de/download/JB2013-Band_I.pdf

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