Der Prozess gegen Pfarrer König am Amtsgericht Dresden wurde zwar Anfang Juli ausgesetzt, beendet ist das Strafverfahren damit noch nicht. Dabei bestehen für Prozessbeobachter Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft Dresden unvollständig und einseitig zu Lasten Königs ermittelt hat. Dies zeige sich auch am Umgang mit dem per Videomaterial dokumentierten Schlagstockeinsatz von Polizisten und am Umgang mit dem Vorwurf der Falschaussage durch Polizisten vor dem Amtsgericht Dresden, stellt der Grünen-Abgeordnete Johannes Lichdi fest.

Justizminister Jürgen Martens (FDP) antwortete auf zwei Kleine Anfragen des Abgeordneten Johannes Lichdi, inwiefern gegen Polizisten ermittelt worden sei, dass die Dresdner Staatsanwaltschaft keine Veranlassung sah, von Amts wegen Ermittlungsverfahren einzuleiten.

“Offensichtlich bewog erst eine Strafanzeige der Verteidigung sowie die Zuweisung einer bei der Generalstaatsanwaltschaft eingegangenen Strafanzeige die Dresdner Staatsanwaltschaft am 18. Juni 2013 dazu, ein Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Angesichts des Videomaterials sowie der Erklärung des Sprechers der Staatsanwaltschaft Lorenz Haase am 4. Juni 2013, wonach die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, Frau Ute Schmerler-Kreuzer eine Prüfung eingeleitet habe, ist dies ein weiteres Indiz, dass nur zögerlich Herrn Königs entlastende Umstände ermittelt werden”, erklärt Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion und Prozessbeobachter.

“Bisher haben Polizei und Staatsanwaltschaft keine Veranlassung gesehen, die Rechtmäßigkeit des Schlagstockeinsatzes zu prüfen und die im Prozess aussagenden Polizisten zu vernehmen, gegen die Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wurde. Die Staatsanwaltschaft Dresden handelt offenbar immer erst, wenn sie wirklich nicht mehr anders kann”, kritisiert Lichdi dieses Vorgehen.

“Für mich gibt es daher nur eine Schlussfolgerung: Der Generalstaatsanwalt muss dafür Sorge tragen, dass nicht länger der Verdacht genährt wird, die Staatsanwaltschaft agiere deshalb so zögerlich, weil sich herausstellen könnte, sie hätte unvollständig gegen Pfarrer König ermittelt. Dazu hätte sie die Ermittlungen gegen die Polizisten einer anderen Staatsanwaltschaft zuweisen können und müssen.”

Am kommenden Donnerstagvormittag, 11. Juli, diskutiert der Sächsische Landtag auf Antrag der Grünen-Fraktion in einer Aktuellen Debatte zum Thema. Titel: “Prozess gegen Pfarrer König: Anklagen wie es politisch gefällt?”

Bei einer Videoeinvernahme im Prozess gegen Lothar König war der Schlagstockeinsatz gegen Kopf und Schulter einer Person zu sehen, die am 19.2.2011 auf den Lautsprecherwagen Königs aufgesprungen war und von Polizisten wegen des Vorwurfs von Steinwürfen gegen Beamte vorläufig festgenommen werden sollte. Erst am 18. Juni wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet. Am 4. Juni hatte die Verteidigung Strafanzeige gestellt. Eine bereits am 29. Mai 2013 bei der Generalstaatsanwaltschaft gestellte Strafanzeige wurde erst am 11. Juni 2013 an die Staatsanwaltschaft Dresden weitergeleitet(Drs. 5/12141).

Lorenz Haase, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, zitierend, berichtete die taz am 4. Juni, dass die Sitzungsvertreterin im Prozess gegen Pfarrer König, Staatsanwältin Ute Schmerler-Kreuzer, prüfe, ob ein Verfahren gegen die Polizisten wegen des Schlagstockeinsatzes eingeleitet werden müsse.

Aufgrund von Anzeigen der Verteidigung wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen zwei Polizeibeamte (Paragraf 153 Strafgesetzbuch) aufgrund ihrer im Strafprozess gegen Lothar König vor dem Amtsgericht Dresden getätigten Zeugenaussagen eingeleitet(Drs. 5/12143).

Dies geht aus der Antwort von Justizminister Martens (FDP) auf eine Kleine Anfrage hervor.

Die Kleinen Anfragen:
“19.02.2011: Schlagstockeinsatz bei vorläufiger Festnahme” (Drs. 5/12141):

www.gruene-fraktion-sachsen.de/69d31f10.l

“Strafprozess gegen Pfarrer Lothar König: Aussagedelikte” (Drs. 5/12143):
www.gruene-fraktion-sachsen.de/6a151f12.l

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