Zum am Donnerstag, 2. Mai, im Innenausschuss zu behandelnden Sächsischen Wahlgesetz und dem dazu vorliegenden Änderungsantrag der CDU/FDP-Koalition erklärt Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: "Nur ein Wahltermin vor den Ferien ermöglicht eine breite Beteiligung der Bevölkerung an der Landtagswahl 2014. Mit ihrem Änderungsantrag versucht die Koalition von ihrer politisch motivierten Wahlterminierung für die nächste Landtagswahl abzulenken."

Die Regierungskoalition suggeriere, dass der Entscheidung für den Termin der nächsten Landtagswahl in den Ferien rechtliche Zwänge zugrunde liegen würden. “Ein Blick ins Wahlgesetz hilft: auch mit der aktuellen Regelung ist ein Wahltermin außerhalb der Ferien ohne Probleme möglich. Die Koalition will nur von ihren parteipolitischen Absichten bei der Terminsetzung ablenken”, sagt Jähnigen. “Überdies ist der Änderungsantrag der Koalition handwerklicher Pfusch.”

Die Koalition will mit einem Änderungsantrag den Zeitraum des Wahltermins für die Landtagswahl ändern. Künftig soll der Wahltermin zwischen dem 58. und 60. Monat nach Beginn der Legislaturperiode liegen, statt bisher zwischen Anfang des 57. und Ende des 59. Monats. Damit entsteht insbesondere dann eine Problemlage, wenn sich der Landtag zeitnah nach der Wahl konstituiert. Wenn sich der Wahltermin 31.08.2014 bestätigt und sich der Landtag bereits Mitte September konstituiert, dass wäre die fünfjährige Legislatur somit Mitte September 2019 zu Ende, der letztmögliche Wahltermin aber (theoretisch) der 30.09.2019. Dies widerspricht der Regelung des Art. 44. Abs. 1 der Landesverfassung.

“Eine Verlängerung des Zeitraumes für den Wahltermin auf den 60. Kalendermonat kann unter bestimmten Bedingungen leicht zu eine verfassungswidrigen Verlängerung der Legislatur des Landtages führen”, so Jähnigen. “Dies bisherige Grenze des 59. Monats sollte genau derartige problematische Konstellationen verhindern. Dies sollte die Koalition beherzigen, anstatt sich blind über die Logik des Wahlrechts hinwegzusetzen. Der Änderungsantrag schafft mehr Probleme, als er vermeintlich löst.”

Ihr Fazit: “Weitreichende Änderungen des Wahlgesetzes sollte man zudem nicht übers Knie brechen. Hierfür ist eine ausführlichere parlamentarische Debatte notwendig. Diese Reform als Änderungsantrag in den Verhandlungen über die Wahlkreiszuschnitte unterzumogeln, ist kein guter Stil.”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar