Einen dicken Packen Einsprüche zum Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle hatte Leipzig eingereicht. Praktisch alle wurden von der Planfeststellungsbehörde, der Landesdirektion Sachsen, nicht berücksichtigt. Womit Leipzig nicht allein war. Ganz offensichtlich will die Landesregierung den Ausbau gegen alle Widerstände durchsetzen.

Am 23. Oktober wurde dann in der Ratsversammlung noch einmal deutlich, wie nackt Kommunen in Sachsen dastehen, wenn sie so ein Projekt verhindern wollen. Noch sei die Stadt mit der Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses nicht durch, betonte Baubürgermeister Thomas Dienberg in seiner recht kurzen Ausführung zur Genehmigung durch die Landesdirektion, die im September bekannt gegeben wurde.

Ab Dienstag, dem 5. November, läuft die vierwöchige Frist, in der die Betroffenen ihre Widersprüche gegen die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses einreichen können. Danach sind dann alle Messen gesungen, betonte Dienberg.

Die Stadt prüft

Die Stadt könne auch prüfen, inwieweit eine Klage gegen den Beschluss möglich sei. Aber das ist ein heikler Punkt, denn da geht es erst einmal um die Frage, ob Leipzig – anders als Umweltverbände, die gegen Umweltverstöße klagen können – überhaupt klageberechtigt ist. Denn bei Kommunen geht es immer um die direkte Betroffenheit, also echte Hoheitsrechte wie Eigentumsrechte, nicht mehr umsetzbare Bebauungspläne oder die steigende Belastung schutzbedürftiger Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Schulen. Außer im dritten Fall, wo Leipzig auch nur leicht betroffen wäre, träfe das aber nicht zu, so Dienberg.

Der trotzdem in den nächsten Sitzungen der Fachausschüsse für Stadtplanung und Bau und Umwelt und Ordnung berichten will zu den Ergebnissen der Prüfung durch die Verwaltung, die ja ziemlich schnell erarbeitet werden müssen, damit die Einspruchsfrist noch gewahrt werden kann.

Den Klageweg hatte der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Tobias Peter, ins Spiel gebracht. Aber Leipzig sei eben nur – so FDP-Stadtrat Sven Morlok, der die Thematik ja auch aus seiner Zeit als sächsischer Wirtschaftsminister kennt – eine „benachbarte Gebietskörperschaft“. Also nicht direkt betroffen.

Wobei das eine Frage ist, die geklärt werden muss, denn die Bewohner des Leipziger Nordens und Westens sind ja trotzdem von zunehmendem Fluglärm betroffen. Und eine mögliche Ausweitung der Lärmschutzzone um den Flughafen kann die Entwicklungsmöglichkeiten im Leipziger Norden ja ebenfalls betreffen.

Aber Dienberg machte keine großen Hoffnungen, dass Leipzig am Ende tatsächlich eine begründete Klage einreichen kann: „Die Erfolgsaussichten auf dieser Basis sind relativ gering.“ Womit wieder einmal die Frage auftaucht, wer am Ende in Westsachsen überhaupt eine Chance hat, gegen eine so deutlich klimaschädlichen Ausbau des Frachtflughafens zu klagen.

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