Als am 13. Dezember bei einer Anhörung der Landesdirektion Sachsen in Leipzig die Einleitung der Abwässer des Dow-Werkes in Böhlen für Aufmerksamkeit sorgte, stand wie ein Schatten auch eine ganz alte Geschichte im Hintergrund. Denn Dow hat ja mit dem Standort in Böhlen einen alten Industriestandort weitergenutzt. Und der ist – historisch bedingt – mit Altlasten verseucht, die noch Generationen beschäftigen werden. Ein veritables Stück sächsischer Industriegeschichte.
Zuletzt hochgekocht ist die Geschichte 2015, als die LVZ im Vorfeld zu einer angekündigten Berichterstattung in der Sendung „exakt“ des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) am 22. Juli 2015 eine ziemlich wilde Geschichte erzählte, zu der sich das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) genötigt sah, eine ziemlich detaillierte Stellungnahme zu veröffentlichen, weil ein ganz zentrales (und sehr teures) sächsisches Altlasten-Sanierungsprojekt kritisiert worden war.
Es geht um das Ökologische Großprojekt Böhlen (ÖGP Böhlen), das versucht, Schäden im Grundwasser in den Griff zu bekommen, deren Ursache in die Zeit zurückreichen, in der am Standort Böhlen aus Kohle Benzin für die deutsche Kriegsführung hergestellt wurde.
Der Wikipedia-Artikel zu Böhlen streift die Thematik zumindest: „Gegen Ende des Zweiten Weltkrieges wurde in Werksnähe ein Außenlager des KZ Buchenwald errichtet, dessen 800 Häftlinge und Kriegsgefangene in der Braunkohle-Benzin AG (Brabag) Zwangsarbeit verrichten mussten. Im Gebiet des heutigen Werksgeländes der Sächsischen Olefinwerke GmbH vegetierte ein Teil der fast 5.000 Kriegsgefangenen und Zwangsarbeiter.
Diese wurden in den kriegswichtigen Produktionen von Treibstoffen eingesetzt, da ein Großteil der deutschen Arbeitskräfte kriegsverpflichtet an die Front geschickt worden war und die Produktion weiterlaufen musste. 1944/1945 war Böhlen wegen der Nähe der kriegswichtigen Industrie schweren Luftangriffen ausgesetzt.“
Logisch: Deutschland war auf die Benzinherstellung aus Kohle angewiesen, sonst ging der Wehrmacht der Treibstoff aus. Aber die Volltreffer auf Produktionsanlagen und Tanks haben Folgen bis heute. Denn die Brühe floss dabei auch in riesigen Mengen ins Erdreich. Und dort befindet sie sich noch heute und fließt teilweise mit den Grundwasserströmen ab.
Die Sicht des SMUL
Seit 1991 wurden im Freistaat Sachsen Altlasten auf rund 9.000 Hektar Fläche saniert, teilte das SMUL 2015 mit. Rund 750 Millionen Euro allein aus staatlichen Mitteln wurden bisher dafür eingesetzt.
Das Ökologische Großprojekt Böhlen (ÖGP Böhlen) befindet sich an einem aktiven Wirtschaftsstandort der Chemieindustrie im komplexen Umfeld von Bergbaufolgelandschaften und aktivem Bergbau.
Die großflächige Belastung von Boden und Grundwasser durch Kohlenwasserstoffe, Ablagerungen mit Kohle- und Ascheschlämmen, Teerresten sowie weiteren Sonderabfällen auf einer Fläche von etwa 150 Hektar stammt aus dem Betrieb der seit 1920 betriebenen carbo- und petrochemischen Industrie, wurde insbesondere aber auch infolge der Bombardierung des Werkes im Zweiten Weltkrieg freigesetzt, betonte das SMUL.
Das Ausmaß der Belastungen einerseits und die Durchführung der Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen bei laufender Produktion andererseits würden deutlich machen, dass es sich hier um einen sehr komplexen, schwierigen und umfangreichen Altlastenfall handelt.
Wegen der Größe der Grundwasserschäden und wegen des noch vorhandenen Potentials des Bodens, weitere Schadstoffe in das Grundwasser freizusetzen, sei eine kurzfristige Sanierung des Grundwassers am ÖGP Böhlen nicht zu erwarten. Die Arbeiten konzentrierten sich daher unter Beachtung des im Bundesbodenschutzgesetz (§ 4 BBodSchG) angelegten Verhältnismäßigkeitsmaßstabes auf folgende Schwerpunkte:
– Beseitigung von oberflächennaher Bodenkontaminierung im Zuge von Bauarbeiten,
– Abschöpfung mobiler Ölphasen auf dem Grundwasser,
– Minderung der Grundwasserneubildung,
– Sicherungsmaßnahmen für das abströmende Grundwasser, um eine Ausbreitung zu verhindern, die Schutzgüter gefährden könnte (Bsp. Trinkwasserversorgung).
„Auch diese Form der Sicherung und teilweisen Sanierung wird bereits Kosten im hohen achtstelligen Bereich verursachen. Eine vollständige Beseitigung der Schadstoffe aus dem Boden und dem Grundwasser ist schlicht weder finanzierbar noch leistbar, die Forderung danach ist unverhältnismäßig“, betonte das SMUL.
Wobei es dabei nicht blieb.
Was seit 2018 passiert
Schon seit 2008 wird versucht, die Ausbreitung der kontaminierten Grundwasserfahne durch einen Sperrriegel mittels horizontaler Drainage zu verhindern.
2018 kamen weitere Bauwerke dazu. „Die Grundwasserkontaminationen breiten sich hauptsächlich in südwestlicher und nordöstlicher Richtung aus. Während in südwestlicher Richtung das belastete Grundwasser künftig durch Horizontalfilterbrunnen gefasst werden soll (Pilotprojekt seit März 2018) wird in nordöstlicher Richtung eine Tiefendrainage errichtet“, meldete der Landkreis Leipzig im März 2018.
Die südwestliche Richtung zielt auf den heutigen Tagebau Peres, der ja künftig auch zu einem Tagebausee werden soll. Hier soll also eine horizontale Drainage in Verbindung mit Horizontalfilterbrunnen dafür sorgen, dass das belastete Grundwasser nicht in den Tagebau fließt, sondern vorher abgeschöpft und gefiltert wird. So gewinnt man zumindest einen kleinen Teil der Schadstoffe aus dem Wasser. Aber das ist ein Projekt für viele Generationen, bevor man wirklich die größten Mengen der Raffinerierückstände im Boden herausgefiltert hat.
2017 beschrieb der Landkreis Leipzig diese Maßnahme so: „Zur Sicherung des südwestlichen Grundwasserabstromes in Richtung des Braunkohleabbaufeldes Peres im Tagebau Vereinigtes Schleenhain wurde bereits 2013 am Rand der Abstromfahne in etwa 20 Metern Tiefe eine ca. 200 m lange Drainage errichtet, über die das kontaminierte Grundwasser abgefangen, gereinigt und der Wasserhaltung im Tagebau zugeführt wird.“
Die nordöstliche Richtung zielt dann auf das Gebiet der Pleiße. Logisch, dass auch hier etwas getan werden muss. Hier soll die Tiefendrainage das belastete Grundwasser ableiten.
Der Landkreis Leipzig beschrieb die Maßnahme so: „Auf der Grundlage durchgeführter Modellierungen zur zukünftigen Entwicklung der Kontaminationsausbreitung im nordöstlichen Grundwasserabstrom wurde im Bereich des heute noch teilweise offenen Einschnittes der ehemaligen Kohlebahnausfahrt die Errichtung einer Tiefendrainage geplant.
Mit einer in Tiefen von bis zu 10 m verlegten Drainageleitung soll auf einer Länge von etwa 330 m das aktuell und zukünftig zuströmende kontaminierte Grundwasser gefasst und über eine Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) aufbereitet werden. Das saubere Grundwasser wird dann in das benachbarte Restloch Rundteil eingeleitet.
Die entsprechenden Baumaßnahmen wurden am 06.08.2018 begonnen. Zum 22.03.2019 soll mit der Fertigstellung der Drainageleitung sowie aller Ableitungen und der Installation der GWRA der 1. Bauabschnitt abgeschlossen werden. Danach kann der zunächst auf ein Jahr ausgelegte Testbetrieb beginnen. Damit soll die Ausbreitung des Grundwasserschadens verhindert und das Schadstoffpotential verringert werden.
Wer ist für die Altlasten zuständig?
Verantwortlich für die Sanierung der Altlasten ist die Dow Olefinverbund GmbH (Dow), welche den Chemiestandort Böhlen 1995 von der Treuhandanstalt erwarb. Um Investoren auf solchen alten Standorten – statt auf der sog. grünen Wiese – einen Neubeginn zu ermöglichen, gibt es die sogenannte Altlastenfreistellung, betonte der Landkreis Leipzig 2017, als weitere 6 Millionen Euro für die Altlastenbeseitigung zur Verfügung gestellt wurden.
Der Bund und der Freistaat Sachsen kommen im Ökologischen Großprojekt Böhlen finanziell für die notwendigen Sanierungsarbeiten auf. Seit Beginn der 1990er Jahre wurden dafür rund 29 Millionen Euro im Rahmen der Altlastenfreistellung für das Ökologische Großprojekt Böhlen eingesetzt.
Außerdem erfolgten die Sanierung der Sonderabfalldeponie sowie der u. a. brandgefährdeten Auflandebecken, teilte der Landkreis 2017 mit, als der Bau der neuen Tiefendrainage und der Horizontalbrunnen begann, die im Sommer 2018 dann fertiggestellt waren. Die auf dem Grundwasser aufschwimmende Öl-Phase wird seit Ende der 1990er Jahre in Teilbereichen abgeschöpft, ging der Landkreis dann auch noch auf die medial aufbereitete Geschichte zur erneuten Verseuchung eigentlich schon sanierten Geländes ein.
Aber anders als 2015 erzählt, war auch das angrenzende Gelände des Kohlekraftwerks nie bis in diese Tiefen saniert worden. Das SMUL betont ja extra, dass man diese Kosten gar nicht hätte stemmen können. Da wäre es nicht nur um die Sanierung der obersten zwei Meter Erdboden gegangen, wie das bei Bauprojekten an Altlastenstandorten eher die Regel ist, sondern um ein großflächiges Gebiet von mehreren Quadratkilometern, bei dem man bis zu den in Dutzenden Metern liegenden Grundwassern hätte vordringen müssen.
Da erschien das Abschöpfen der belasteten Grundwasser am Rand des kontaminierten Gebietes zumindest als ein bezahlbarer Weg, die Ausbreitung der Schadstoffe zu minimieren und im Lauf der Zeit auch die Schadstoffbelastung im Gebiet zu verdünnen.
Was das SMUL 2015 zu den Vorwürfen der Zeitung im Einzelnen feststellte
1. Seit 2008 verzögert sich die dringend notwendige Sicherung der Grundwasser-Altlast auf dem Gelände des ÖGP Böhlen.
Bereits in den Jahren vor 2008 wurden umfangreiche Maßnahmen des Bodenaustausches, der Abschöpfung mobiler Schadstoffe – wo erreichbar – sowie Maßnahmen zur Grundwasserneubildung durchgeführt. Dabei wurden auch Möglichkeiten der umfassenden Sicherung des vorhandenen Grundwassers erwogen. Seit 2008 wird die der Tagebaukante des Tagebaus Peres und dem später entstehenden See zuströmende Grundwasserfahne vor weiterer Ausbreitung durch einen Sperrriegel mittels horizontaler Drainage geschützt.
Die Anlage läuft erfolgreich. Gleichzeitig wird in den Hauptschadherden auf dem Werksgelände hoch schadstoffbelastetes Grundwasser gehoben und gereinigt, sodass dadurch die abströmende Grundwasserfahne verdünnt wird und die Reinigungsaufwendungen an der Horizontaldrainage sinken. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist im Gange. Von einer Verzögerung kann daher nicht die Rede sein.
2. Kontaminiertes Grundwasser breitet sich aus und verseucht das angrenzende Vattenfall-Gelände, das mit Steuergeldern schon aufwendig saniert wurde.
Das sanierte Vattenfall-Gelände wird durch das kontaminierte Grundwasser nicht verseucht. Die Sanierung des Bodens erfolgte dort lediglich im oberflächennahen Bereich im Zuge von Bebauung bis zur Tiefe der Fundamente. Die Annahme, bei Bodenaushub im Zuge von Baumaßnahmen würde der darunterliegende Bereich bis hin zum Erdmittelpunkt mitsaniert, ist naiv. Die heute eintretende Ausbreitung im Grundwasser findet in tiefer gelegenen Bodenschichten statt. Insofern kann von einer „Verseuchung des zuvor sanierten Geländes“ keine Rede sein.
3. Die Entscheidung des Freistaates, das Projektcontrolling an einen privaten Dritten zu übertragen, war falsch.
Das SMUL ist nach der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) verpflichtet, für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Dabei ist zu prüfen, ob durch private Dritte oder deren Heranziehung die Tätigkeit bei gleicher Leistung kostengünstiger oder bei gleichen Kosten besser erledigt werden kann.
Im Ergebnis dieser Prüfung hat das SMUL die Grundsatzentscheidung getroffen, einen privaten Dritten mit dem fachlichen und finanztechnischen Controlling zu beauftragen. Die Vorteile der Beauftragung eines privaten Projektcontrollers liegen u. a. in der Effizienz, die sich durch Nutzung von Know-how des freien Marktes ergibt.
Ein weiterer Vorteil ist die Flexibilität bei der Abarbeitung der zeitlich befristeten und im Umfang schwankenden Aufgabe ohne dafür zusätzliche Behördenstrukturen mit dauerhaft vorhandenem Personal schaffen zu müssen.
4. Die Ingenieurbüros der ARGE AFC Sachsen beauftragen und kontrollieren sich quasi selbst, indem sie Gutachten mit Sanierungskonzepten erstellen und gleichzeitig das Finanzcontrolling ausüben.
Grundsätzlich haben sich die Unternehmen der ARGE AFC Sachsen verpflichtet, während der Laufzeit ihres Geschäftsbesorgungsvertrages ohne Zustimmung des Freistaates Sachsen als Auftraggeber keine Aufträge von Freigestellten anzunehmen, wenn dies zu einer Interessenkollision führen könnte.
In Einzelfällen, in denen keine Interessenkonflikte vorlagen, wurde durch den Freistaat Sachsen eine solche Zustimmung erteilt. Soweit in einem solchen Fall ein Unternehmen der ARGE für einen Freigestellten einen Auftrag ausführt, ist es vom Controlling für diesen Auftrag ausgeschlossen.
5. Bei seinem Umgang mit den Altlasten des ÖGP Böhlen verletzt der Freistaat Sachsen das Bodenschutzrecht, indem bisher nicht kontaminierter Boden dem kontaminierten Grundwasser ausgesetzt wird. Das ist verboten.
Das Bundesbodenschutzrecht verlangt bei Altlasten keine Sanierung um jeden Preis. Es schreibt eine Dekontaminierung vor, wenn dies mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist. Soweit dies nicht möglich ist, kommen auch eine reine Sicherung der Altlast oder sogar eine Beschränkung anderer Nutzungen infrage.
Welche Sanierungs-, Sicherungs- oder Beschränkungsmaßnahme im Einzelfall geboten und daher durchzuführen ist, entscheidet die zuständige Bodenschutzbehörde unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
6. Das abströmende kontaminierte Grundwasser verseucht Agrarflächen.
Agrarflächen werden nicht verseucht. Landwirte nutzen oberflächennahe Bodenschichten. Das kontaminierte Grundwasser befindet sich deutlich unterhalb dieser Bodenschichten. Die landwirtschaftlichen Flächen sind ungefährdet.
7. Sparsamkeit verhindert eine ordentliche Sanierung. Sachsen hat mit dem Bund schlechter über die Mittel zur Altlastensanierung verhandelt als Sachsen-Anhalt und hat daher heute zu wenig Geld.
Sachsen hat das verhandelt, was aus sächsischer Sicht mit dem Bund zu verhandeln war. Für eine angemessene verhältnismäßige Altlastensanierung steht in Sachsen ausreichend Geld zur Verfügung.
Chemiekonzern will eine „vorzeitige Genehmigung“ für Pleißeeinleitung
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