Seit 2012 stehen die schwarzen Wolken über Pödelwitz und Obertitz, versucht der tschechische Kohlekonzern MIBRAG mit aller Macht, die Bürger dieser beiden Ortsteile zum Wegzug zu bewegen und die Grundstücke an sich zu bringen, um hier tabula rasa zu machen für weitere unerschlossene Kohlefelder. Kohle, die das Kraftwerk Lippendorf überhaupt nicht braucht. Jetzt beantragen die Grünen, diesem Verlangen des Kohlekonzerns endlich einen Riegel vorzuschieben.

Denn Planungsrecht besitzt die MIBRAG nicht für diese Kohlefelder. Sie versucht nur mit immer mehr Druck vollendete Tatsachen zu schaffen, um Kohlefelder freizuräumen, auf die sie nach jetzigem Recht überhaupt keinen Anspruch hat. Auch der immer neue Verweis auf das Kraftwerk Lippendorf zieht nicht.

„Derzeit erfolgt der Braunkohleabbau im Wesentlichen auf der Basis des am 18. Dezember 2009 planfestgestellten Rahmenbetriebsplans ‚Vereinigtes Schleenhain 1995 bis Auslauf‘“, schreiben die Grünen nun in ihrem Antrag, mit dem sie die Regierung dazu bringen wollen, die Durchführung eines weiteren Planfeststellungsverfahrens zur Ausweitung des Kohleabbaus schon jetzt für entbehrlich zu erklären. Wenn ein solches Verfahren entbehrlich ist, weil die Kohle zum Betrieb in Lippendorf gar nicht gebraucht wird, sind auch alle anderen Vorstöße des Kohlekonzerns, die Zukunft der beiden Dörfer zu untergraben, unzulässig.

Denn genau das versucht der Kohlekonzern ja, wie die Grünen feststellen: „Die nunmehr von der MIBRAG beabsichtigte Erweiterung sieht entgegen diesem Rahmenbetriebsplan auch die Inanspruchnahme der Ortschaften Pödelwitz und Obertitz vor. Die MIBRAG hat zur Fortschreibung des bestehenden Rahmenbetriebsplans dem Sächsischen Oberbergamt mit Schreiben vom 12. Februar 2016 eine Tischvorlage zur Vorbereitung der Festlegung des Untersuchungsumfangs der vorzunehmenden Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht.

Die MIBRAG beruft sich dabei auf den einschlägigen Braunkohlenplan, in dem die Ortslagen Pödelwitz und Obertitz als Vorbehaltsgebiete Braunkohleabbau ausgewiesen seien, und den Grundlagenvertrag zwischen der MIBRAG und der Stadt Groitzsch vom 29. August 2012, der die Umsiedlung von Einwohnern zum Gegenstand hat. Sie will dafür Grundstücke und Häuser abbaggern, die sich im Eigentum Dritter befinden. Da die verbliebenen Eigentümer nicht veräußerungsbereit sind, kann das Bergbauvorhaben nicht ohne Enteignungen umgesetzt werden.“

Aber auf welcher Grundlage sollten solche Enteignungen passieren? Zur Betriebssicherheit der Stromversorgung werden diese Kohlelager bis 2040 nicht benötigt. Und länger wird Lippendorf nicht laufen. Es wird dann schlicht nicht mehr gebraucht.

„Ein wichtiger Grund für die Aussichtslosigkeit des Tagebauerweiterungsvorhabens der MIBRAG liegt in der Sächsischen Verfassung“, betonen die Grünen. „Es ist derselbe Grund, der bereits im Fall der Gemeinde Heuersdorf, als noch zwingende Gemeinwohlinteressen der Energieversorgung gutachterlich darstellbar waren, zu einem jahrelangen Gesetzgebungsverfahren des Sächsischen Landtags geführt haben. Die Voraussetzungen für eine Änderung des Gemeindegebietes nach Artikel 88 der Sächsischen Verfassung hat der Verfassungsgerichtshof im Fall Heuersdorf wiederholt festgehalten: Es bedarf hierzu eines Gesetzes.

Der Grundlagenvertrag von 2012 reicht also dafür nicht aus, zumal er die Auflösung von Pödelwitz gar nicht regelt. Der Vertrag ist lediglich das Angebot einer Umsiedlung an die Bürgerinnen und Bürger. Auch ein Gesetz kann die Auflösung von Ortschaften nur aus Gründen des Wohles der Allgemeinheit und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und der dort lebenden Bevölkerung bestimmen. Die Gemeinde Groitzsch hat sich mehrfach öffentlich dagegen ausgesprochen.“

Das heißt: Rechtlich gibt es keine Grundlage zur Zerstörung der beiden Dörfer. Die MIBRAG kann sich nicht einmal auf eine bedrohte Versorgungssicherheit berufen. Auch das betonen die Grünen: „Um zwangsweise auf fremde Grundstücke zugreifen zu können, müssen die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und die Sicherung eines sinnvollen und planmäßigen Abbaus der Lagerstätte Grund für die Enteignung und für das Bergbauvorhaben insgesamt sein. Da die Versorgung des Energiemarktes mit Kohle aber bis 2040 bereits sichergestellt ist, kann es kein Allgemeinwohlinteresse an Enteignungen der Grundeigentümer geben.“

Und ein „Pödelwitz-Gesetz“ wird es nicht geben.

„Da der Sächsische Landtag unabhängig von politischen Mehrheiten nicht in der Lage sein dürfte, analog zum ‚Heuersdorf-Gesetz‘ ein ‚Pödelwitz-Gesetz‘ zu verabschieden, das vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hätte, kann der Sächsische Landtag als Gesetzgeber den Bewohnerinnen und Bewohnern nach heutiger Faktenlage den Fortbestand von Pödelwitz und Groitzsch und den Schutz vor Enteignungen zusichern“, betonen die Grünen. „Damit würde jahrelange Planungsunsicherheit beendet und der Weg für eine Revitalisierung des in erheblichen Teilen denkmalgeschützten Dorfes im Süden der boomenden Großstadt Leipzig frei gemacht.“

Der Antrag der Grünen wird in den Landtagssitzungen am 5. oder 6. September behandelt.

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Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht. – Ein erfrischend wahrer Satz.
Doch wer darf definieren, was Unrecht ist? Klar, intuitiv weiß das jeder. Aber, ich denke, ein großes Problem unserer Gesellschaft ist gerade, daß darüber kein Konsens mehr herrscht, wo Unrecht beginnt.

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