Es liest sich in der Meldung der Landesdirektion Sachsen so, als könnte beim Hartkanal, der künftig den Zwenkauer See mit dem Cospudener See verbinden soll, eigentlich sofort mit Bauen angefangen werden. Schneller als geplant. Und man überliest beinah, dass sich die Landesdirektion mit der ersten Genehmigung schon sehr weit aus dem Fenster gelehnt hat. Denn am Harthkanal ist noch gar nichts sicher. Im Gegenteil: Er mausert sich gerade zum nächsten Problemfall.

Am Dienstag, 28. August, meldete die Landesdirektion: „Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) den vorzeitigen Baubeginn für die ersten beiden Teilabschnitte des Harthkanals gestattet. Damit kann die LMBV die Schlitzwand für das Hochwasserschutztor erstellen und die Baugrube für das künftige Schleusenbauwerk ausheben.“

Seit Wochen hat die LMBV die Baustellenzufahrten ertüchtigt.

Erst im Juli warnte sie noch einmal alle Radfahrer und Fußgänger, die sich ans Ostufer des Zwenkauer Sees verirren sollten: „Seit Mai 2018 finden Bauarbeiten an den LMBV-Wirtschaftswegen 5, 3 und 8.1 am südöstlichen und östlichen Ufer des Zwenkauer Sees statt. Als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen obliegt der LMBV die Herstellung der geotechnischen und der öffentlichen Sicherheit in den ehemaligen Braunkohletagebauen. Ziel der Baumaßnahme ist die Wiederherstellung eines funktionsfähigen und der öffentlichen Sicherheit dienendes Wegenetzes sowie die verkehrstechnische Erschließung der Bergbaufolgelandschaft des Tagebaues Zwenkau.

Die Wegesperrung am südöstlichen und östlichen Ufer des Zwenkauer Sees bleibt bis Ende des Jahres 2018 bestehen, um die Sicherheit der Wegenutzer – insbesondere für Fahrradfahrer und Spaziergänger – nicht zu gefährden. Der für die öffentliche Nutzung gesperrte Bereich wurde mit Bauzäunen gesichert und mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet. Der Baustellenbereich kann nur weitläufig umfahren werden.“

Und schon das war erstaunlich forsch angegangen, denn für den Harthkanal gibt es überhaupt noch kein Baurecht. Bis heute nicht.

Und selbst bei der Landesdirektion weiß man, dass die vorzeitige Teilgenehmigung auf sehr unsicheren Füßen steht. Denn wie kann man beginnen, eine Schleuse zu bauen, wenn das ganze Bauprojekt noch nicht mal in einer genehmigungsrechtlichen Reife vorliegt?

„Die eigentliche wasserrechtliche Plangenehmigung steht noch aus“, gesteht die Landesdirektion denn auch zu. „Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich komplizierter und langwieriger als zunächst von der LMBV sowie der LDS eingeschätzt. Dies hat seine Ursache in der Vielzahl der zu berücksichtigenden Interessen, unter anderem im Bereich des Naturschutzes, aber auch im anspruchsvollen Baugrund.“

Aber warum dann diese vorzeitige Genehmigung, obwohl die Baugenehmigung noch in den Sternen steht?

Es ist ganz ähnlich wie bei der Ausbaggerung der Pleiße. Da war es ein Baurecht, das drohte, ungenutzt auszulaufen. Beim Harthkanal drohen jetzt die Finanzmittel aus den sogenannten Paragraph-4-Mitteln zu verfallen.

Die Landesdirektion: „Die LMBV hat den Antrag auf vorzeitigen Beginn gestellt, um Finanzierungsmittel aus dem Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung einsetzen zu können. Dies macht es erforderlich, noch im Herbst dieses Jahres mit den Bauarbeiten für das 80-Millionen-Euro-Projekt zu starten.“

Der Harthkanal ist eins der zentralen Projekte im Gewässerverbund. Er soll über Schleusen den Cospudener mit dem Zwenkauer See verbinden und damit auch den Bootsverkehr zwischen beiden Seen (und damit dem Leipziger Gewässerknoten) ermöglichen. Gleichzeitig soll er das Überschusswasser aus dem Zwenkauer See über den Cospudener See weiter in die Vorflut (Floßgraben, Pleiße) ableiten.

Darunter ist zunächst das Eigenaufkommen des Zwenkauer Sees aus dem Grundwasserzufluss zu verstehen, betont die Landesdirektion. Weiterhin soll dem Zwenkauer See zur Bewirtschaftung und zur Gewährleistung der erforderlichen Wasserqualität Wasser aus der Weißen Elster zugeführt werden. Dieses muss ebenfalls abgeleitet werden. Sollte es darüber hinaus zu einer Nutzung der Speicherlamelle im Zwenkauer See für den Einstau eines Hochwassers der Weißen Elster kommen, dient der Harthkanal im Verbund mit dem Betriebsauslass zur Weißen Elster der Entleerung dieser Lamelle. Die Gewässerverbindung zwischen Zwenkauer und Cospudener See ist ferner eines der Schlüsselprojekte der Region für Wassertourismus und Naherholung.

Die unterschiedliche Wasserqualität ist einer der naturschutzrechtlichen Streitpunkte, die noch nicht geklärt sind.

Aber das Hauptproblem ist dasselbe, das im Zusammenhang mit dem Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK) immer wieder auftaucht: Es gibt zu diesem millionenteuren Eingriff in die Landschaft bis heute keine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung. Und damit fehlen auch sämtliche Grundlagen, die Auswirkungen des Kanalbaus auf Flora und Fauna zu bewerten.

Ohne diese Bewertung ist so ein Projekt überhaupt nicht genehmigungsfähig.

Aber die beteiligten „Träger öffentlicher Belange“ bekommen immer nur Teilaspekte präsentiert. Nicht einmal eine valide Zahlenbasis zum erwartbaren Bootsverkehr gibt es, obwohl ja nun gerade im Neuseenland schon heftig über die Genehmigung motorbetriebener Boote diskutiert wurde.

„Die LDS geht davon aus, dass die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Probleme gelöst und die Plangenehmigung erteilt werden kann. Nur unter diesen Voraussetzungen konnte der vorzeitige Baubeginn gestattet werden“, teilt die Landesdirektion mit.

Ein erstaunlicher Optimismus in einer Situation, in der weder komplette Planunterlagen vorliegen noch auch nur im Ansatz eine Umweltverträglichkeitsprüfung begonnen wurde.

So gesehen sind die vorgezogenen Teil-Genehmigungen ein Versuch, den Zugriff auf die Mittel aus der Braunkohlesanierung zu sichern, obwohl nicht einmal absehbar ist, dass der Kanalbau – der ursprünglich 2018 beginnen sollte – auch nur 2019 oder 2020 eine rechtmäßige Baugenehmigung bekommen kann.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 58 ist da: Ein Mann mit dem Deutschlandhütchen, beharrliche Radfahrer, ein nachdenklicher Richter und ein hungriges Leipzig im Sommer 1918

Ein Mann mit dem Deutschlandhütchen, beharrliche Radfahrer, ein nachdenklicher Richter und ein hungriges Leipzig im Sommer 1918

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Gerade findet die “Fort”schreibung des sogenannten WTNK statt. Gelenkte Demokratie. Imaginierte Demokratie.
Denn zum WTNK gab es nie eine Beteiligung. Es wurde einfach gemacht, ohne Rechtsgrundlage. Ex-Regierungspräsident Steinbach, auch Chef der sogenannten (ohne rechtliche Grundlage existierenden) Steuerungsgruppe Neuseeland, hat 2008 seine Meinung kund getan, die zukünftigen Seen müssen wirtschaftlich genutzt werden. (Obwohl ein Wirtschaftlichkeitsgutachten diese Möglichkeit im wesentlichen Ausschluß.) Dann taten es Politik und Behörden einfach.
Da paßt der Beitrag.

https://www.lds.sachsen.de/?ID=3821&art_param=353&reduce=0

Der Harth-Kanal war von Anfang an als “schiffbare” Verbindung zwischen Zwenkauer und Cospudener See vorgesehen. Eine “schiffbare” Verbindung ist eine Wasserstraße, eine Straße. Auf einer Straße hat die “Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs” Vorrang. Eine Straße wird gebaut für maßgebliche Verkehrsleistungen für Güter- und Personentransport. Naherholung ist kein Verkehr. Fahrgastschiffahrt genau so wenig wie Tourismus. Wassertourismus gibt es aber sowieso nicht.

https://www.lds.sachsen.de/?ID=3821&art_param=353&reduce=0

Für den Abfluss des in den Zwenkauer Sees eingelassenen Hochwassers der Elster ist im wesentlichen das Auslaßbauwerk zuständig.
Wie der PM der LDS von 2009 zu entnehmen ist, für einen geringen Teil der östlich des Cospudener Sees gebaute Floßgraben, wofür eine Plangehmigung erteilt wurde.

Der Harth-Kanal wurde lediglich aus Gründen der Finanzierung als Hochwasserableiter deklariert. Der § 4-Topf ist leer. Es mußten andere Finanzierungsquellen aufgetan werden – Hochwasser.

So geht sächsisch. Und auch leipzigsch….

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